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BGH, 04.09.2002 - 3 StR 276/02 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gesamtstrafenbildung - Einbeziehung einer Einzelstrafe - Absehen von Bestrafung - Auflösung der Geamtfreiheitsstrafe
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 53 Abs. 2 § 55 Abs. 1
Bestehenlassen einer Geldstrafe bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)