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   BGH, 09.10.2003 - 3 StR 322/03   

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https://dejure.org/2003,5831
BGH, 09.10.2003 - 3 StR 322/03 (https://dejure.org/2003,5831)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2003 - 3 StR 322/03 (https://dejure.org/2003,5831)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 3 StR 322/03 (https://dejure.org/2003,5831)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 69 StGB; § 69a StGB; § 267 StPO
    Maßregel der selbständigen Sperre der Erteilung der Fahrerlaubnis (Beifahrer); Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen); Urteilsgründe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verhängung von Maßregeln gegen den Angeklagten als Beifahrer des Transportfahrzeugs; ...

  • blutalkohol PDF, S. 206

    Anordnung einer Maßregel nach §§ 69, 69a StGB für den Beifahrer

  • Judicialis

    StGB § 69 a; ; StGB § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 § 69 a
    Entzug der Fahrerlaubnis gegen Beifahrer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 57 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.05.1957 - 2 StR 195/57
    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - 3 StR 322/03
    Dabei kann offen bleiben, ob der Senat der in der Rechtsprechung vereinzelt vertretenen Auffassung zustimmen kann, wonach Maßregeln nach §§ 69, 69 a StGB auch gegen Beifahrer verhängt werden können (vgl. BGHSt 10, 333; BGH bei Holtz MDR 1978, 986 und MDR 1981, 453; OLG Düsseldorf JMBI. NRW 2002, 208), jedenfalls wären bei Zugrundelegung dieser Auffassung besonders gewichtige Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt.
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    Bei Beteiligung mehrerer an der mit Strafe bedrohten Handlung kann ein Teilnehmer diese selbst dann im Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeugs begangen haben, wenn er es nicht eigenhändig gelenkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. Mai 1957 - 2 StR 195/57, BGHSt 10, 333; vom 5. Juli 1978 - 2 StR 122/78; Beschlüsse vom 17. Februar 2004 - 4 StR 585/03, NStZ 2004, 617; vom 9. Oktober 2003 - 3 StR 322/03, NStZ-RR 2004, 57; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 69 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 17.02.2004 - 4 StR 585/03

    Isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen

    Bei der Maßregelanordnung gegen einen Beifahrer (vgl. BGHSt 10, 333; BGH bei Holtz MDR 1978, 986 und MDR 1981, 453; NStZ 2004, 86, 88 f.) - wie hier - sind besonders gewichtige Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2003 - 3 StR 322/03).
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