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   BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97   

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https://dejure.org/1997,2394
BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97 (https://dejure.org/1997,2394)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1997 - 3 StR 389/97 (https://dejure.org/1997,2394)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 389/97 (https://dejure.org/1997,2394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Tätigwerden für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) - Eintreiben von Spendengeldern durch Drohungen - Materiellrechtliche Zusammenfassung mehrfacher Zuwiderhandlungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG auf den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 244; VereinsG § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 276
  • StV 1999, 80
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97
    § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG gehört nicht zu den Deliktstatbeständen, die nach der Handlungsbeschreibung, insbesondere aber auch nach ihrem Sinn in erster Linie ein über den Einzelfall hinausreichendes, auf gleichartige Tatwiederholungen gerichtetes Verhalten, somit ganze Handlungskomplexe treffen sollen und bei denen die rechtliche Zusammenfassung zur tatbestandlichen Handlungseinheit naheliegt (vgl. BGHSt 40, 138, 164).

    Anders als nach früherem Recht kommt nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 40, 138 und der sich daran anschließenden Rechtsprechung die Annahme einer fortgesetzten Handlung nicht mehr in Betracht.

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97
    Eine Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist darin schon deshalb nicht zu sehen, weil die Anträge auf Beiziehung von Akten wegen Fehlens bestimmter Bezeichnung der Beweismittel keine nach § 244 Abs. 3 und 6 StPO zu bescheidende Beweisanträge, sondern nach Maßgabe der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) zu beurteilende Beweisermittlungsanträge sind (vgl. BGHSt 6, 128, 129; 30, 131, 142 f. [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81]; Senatsurteil vom 23. Juli 1997 - 3 StR 71/97; Herdegen in KK StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 48; vgl. auch zu § 245 StPO: BGHSt 37, 168, 172).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97
    Unter diesen Umständen bedarf es entgegen der Meinung des Landgerichts nicht der Anwendung der in BGHSt 29, 288 für den Sonderfall des § 129 StGB (und des § 129 a StGB) entwickelten und darauf zu beschränkenden Grundsätze, um die Zulässigkeit der Strafverfolgung des Angeklagten A.
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97
    Insbesondere wird die Wertung des Landgerichts, die Angeklagten hätten zur Durchsetzung ihrer Spendenforderungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 255 StGB) gedroht, von den Sachverhaltsfeststellungen getragen (vgl. BGH NJW 1997, 265 [BGH 28.08.1996 - 3 StR 180/96]).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86

    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97
    Die Mißachtung dieser Warnung durfte bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten A. berücksichtigt werden (vgl. dazu BGHSt 25, 64 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; BGHR StGB § 46 II Vorleben 2, insoweit in BGHSt 34, 299 nicht abgedruckt; BGH bei Holtz MDR 1979, 635; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 46 Rdn. 31 a.E.).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97
    Dies hat der Senat bereits in dem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Beschluß vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - entschieden.
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97
    Eine Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist darin schon deshalb nicht zu sehen, weil die Anträge auf Beiziehung von Akten wegen Fehlens bestimmter Bezeichnung der Beweismittel keine nach § 244 Abs. 3 und 6 StPO zu bescheidende Beweisanträge, sondern nach Maßgabe der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) zu beurteilende Beweisermittlungsanträge sind (vgl. BGHSt 6, 128, 129; 30, 131, 142 f. [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81]; Senatsurteil vom 23. Juli 1997 - 3 StR 71/97; Herdegen in KK StPO 3. Aufl. § 244 Rdn. 48; vgl. auch zu § 245 StPO: BGHSt 37, 168, 172).
  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97
    Es setzt nicht im Sinne der Aufrechterhaltung, der Stärkung oder der Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts der vom Verbot betroffenen Vereinigung einen organisatorischen Erfolg voraus (vgl. BGHSt 42, 30, 35/36), der unter Umständen als Grund für die materiellrechtliche Zusammenfassung mehrerer zu ihm beitragender Zuwiderhandlungen zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit dienen könnte.
  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 499/72

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung mildernder Umstände bei der

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97
    Die Mißachtung dieser Warnung durfte bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten A. berücksichtigt werden (vgl. dazu BGHSt 25, 64 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; BGHR StGB § 46 II Vorleben 2, insoweit in BGHSt 34, 299 nicht abgedruckt; BGH bei Holtz MDR 1979, 635; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 46 Rdn. 31 a.E.).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

    Auszug aus BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97
    Die Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot stellt auch kein Dauerdelikt dar, bei dem der Tatbestand über die formelle Tatvollendung hinaus entweder durch pflichtwidriges Aufrechterhalten eines vom Täter geschaffenen rechtswidrigen Zustandes oder durch ununterbrochenes Fortsetzen der Tathandlung weiter verwirklicht wird (vgl. zum Begriff des Dauerdelikts BGHSt 42, 215, 216 [BGH 07.08.1996 - 3 StR 318/96] = BGH NJW 1996, 3424 [BGH 07.08.1996 - 3 StR 318/96] m.Nachw.).
  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 71/97

    Vergewaltigung - Verstoß gegen das Beweisantragsrecht

  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

  • OLG Düsseldorf, 11.09.1996 - 4 Ws 140/96
  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Eine bindende Beweisregel des Inhalts, daß einem Zeugen, der zu anderen Punkten vorsätzlich die Unwahrheit ausgesagt hat, generell nicht geglaubt werden dürfe, besteht jedoch nicht (BGH StV 1999, 80, 81).
  • BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20

    Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Die Rüge enthält weder eine Tatsachenbehauptung noch gibt sie ein konkretes Beweismittel an, zu dessen Erhebung sich das Landgericht hätte gedrängt sehen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12 Rn. 27; Urteil vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 389/97; Urteil vom 25. April 1991 - 4 StR 582/90).
  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 245/04

    Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

    Daher muß die Tathandlung im Fall des § 20 Abs. 1 Nr. 3 VereinsG auf den organisatorischen Zusammenhalt bezogen sein und der Täter mit ihr auf einen organisationsbezogenen Erfolg abzielen (BGH, Urt. vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 389/97, insoweit in NStZ-RR 1998, 276 nicht abgedruckt; BGHSt 43, 312, 315).
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss 108/00

    Beweiswert wiederholten Wiedererkennens

    Es besteht jedoch auch insoweit keine bindende Beweisregel des Inhalts, dass einem Zeugen, der zu einem Punkt nicht die Wahrheit gesagt hat, generell nicht geglaubt werden dürfe (BGH NStZ-RR 1998, 276).
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