Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2000 - 3 StR 393/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3559
BGH, 18.10.2000 - 3 StR 393/00 (https://dejure.org/2000,3559)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2000 - 3 StR 393/00 (https://dejure.org/2000,3559)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 3 StR 393/00 (https://dejure.org/2000,3559)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Strafaussetzung - Bewährung - Sozialprognose - Gesamtwürdigung - Verfallsanordnung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1
    Voraussetzungen eines Verfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 82
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88

    Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 18.10.2000 - 3 StR 393/00
    Diese Formulierung läßt besorgen, das Landgericht gehe davon aus, daß nicht nur ein durch die Straftat tatsächlich erlangter (vgl. BGHR StGB § 73 Gewinn 1; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 73 Rdn. 3 b; Lackner, StGB 22. Aufl. § 73 Rdn. 3), sondern auch ein Iediglich erzielbarer Vermögenszuwachs für verfallen erklärt werden kann.
  • LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20

    Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis

    Es handelte sich gerade nicht um bloße Profiterwartungen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18.10.2000 - 3 StR 393/00, juris Rn. 3; Beschluss vom 11.10.2005 - 1 StR 344/05, juris Rn. 8).
  • BGH, 21.10.2008 - 4 StR 437/08

    Minder schwerer Fall des bewaffneten und bandenmäßigen Handeltreibens mit

    Für verfallen erklärt werden kann aber nur ein durch die Straftat tatsächlich erlangter Vermögenszuwachs (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 344/05

    Verfall (Begriff des Erlangten: keine Erfassung von erzielbaren

    Unter Erlangen im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB ist zu verstehen, dass tatsächlich 'etwas' erlangt ist; nicht erfasst ist, was der Täter nur erlangen wollte; ein lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs kann nicht für verfallen erklärt werden (BGH NStZ-RR 2001, 82 Nr. 2; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 73 Rdnr. 9 m. w. N.).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 85/02

    Verfall von Wertersatz; Erlangtes (tatsächlicher Zufluss); Einziehung der

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 18. Oktober 2000 dieses Urteil im Ausspruch über den Verfall mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der für verfallen erklärte Betrag die Summe von 540 DM übersteigt, die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen und die weitergehende Revision verworfen (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 21.02.2002 - 5 StR 20/02

    Verfall von Wertersatz; hindernde Ansprüche des Geschädigten (rechtliche

    Diese Vorgehensweise begegnet durchgreifenden Bedenken, weil sie besorgen läßt, das Landgericht gehe davon aus, daß nicht nur ein durch die Straftaten tatsächlich erlangter, sondern auch ein lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs für verfallen erklärt werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2021 - 3 StR 206/21

    Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (Maßgeblichkeit des

    Ohne Bedeutung ist demgegenüber, ob er noch mehr erlangen wollte oder sollte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18, juris Rn. 23; vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; vom 18. Oktober 2000 - 3 StR 393/00, NStZ-RR 2001, 82; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 73 Rn. 13, 26 mwN).
  • BGH, 02.11.2010 - 4 StR 473/10

    Verfall von Wertersatz (Erlangtes; lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs)

    Ein lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs kann nicht für verfallen erklärt werden (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2000 - 3 StR 393/00, NStZ-RR 2001, 82 und vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 39); das gilt auch für den Verfall von Wertersatz (BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht