Rechtsprechung
BGH, 03.03.2008 - 3 StR 51/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,12188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Sollvorschrift; Hang; tatsächliche Ausübung des tatrichterlichen Ermessens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 64
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Sollvorschrift; erkennbare Ermessensausübung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 03.03.2008 - 3 StR 51/08
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5). - BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 03.03.2008 - 3 StR 51/08
Denn das Gericht muss das ihm nunmehr eingeräumte Ermessen auch tatsächlich ausüben und dies in den Urteilsgründen kenntlich machen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 73 f.).
- BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08
Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in …
Dies hindert das Revisionsgericht indes nicht, auf eine zulässig erhobene - und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht ausdrücklich vom Angriff ausnehmende (vgl. BGHSt 38, 362 f.) - Revision des Angeklagten das Urteil aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu gedrängt haben (st. Rspr.; BGHSt 37, 5; BGH, Beschl. vom 5. Februar 2002 - 1 StR 9/02; Beschl. vom 20. Februar 2008 - 2 StR 37/08; Beschl. vom 3. März 2008 - 3 StR 51/08; Beschl. vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 257/08; Beschl. vom 13. November 2008 - 5 StR 507/08). - BGH, 03.01.2023 - 5 StR 496/22
Urteil nach tödlichem Einbruch in Berlin-Wannsee weitgehend rechtskräftig
Da für die Wertung, dass eine Tat im Rausch begangen ist, eine enthemmende Wirkung der Rauschmittel genügt, ohne dass die Schwelle des § 21 StGB erreicht sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2008 - 3 StR 51/08; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 67/14; vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18), kommt eine die Tat begünstigende Enthemmung in Betracht und hätte erörtert werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 196/20; vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, NStZ 2010, 83 f.). - OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 5 Ss 7/09
Mann aus dem Schließfach: Oberlandesgericht Düsseldorf hebt amtsgerichtliche …
Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH, 2 StR 344/07 vom 10. August 2007; 2 StR 37/08 vom 20. Februar 2008; 3 StR 51/08 vom 3. März 2008; 3 StR 140/08 vom 14. Mai 2008).