Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 3 Ta 83/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8936
LAG Baden-Württemberg, 11.05.2004 - 3 Ta 83/04 (https://dejure.org/2004,8936)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.2004 - 3 Ta 83/04 (https://dejure.org/2004,8936)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 3 Ta 83/04 (https://dejure.org/2004,8936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Qualifizierung einzelner Betriebsratsmitglieder; Freistellung von Kosten für eine Seminarteilnahme zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats im Sinne einer vermögensrechtlichen Streitigkeit

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 40 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; BRAGO § 8 Abs. 2; ; BRAGO § 10 Abs. 1; ; GKG § 12 Abs. 3; ; KostO § 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Freistellungsanspruch des Betriebsrats wegen Schulungskosten seiner Mitglieder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • ArbG Heilbronn, 18.03.2021 - 7 BV 2/20

    Kostenübernahme - Fortbildungsveranstaltung - Schwerbehindertenvertretung -

    Denn bei einem Streit zwischen Interessenvertretung und Arbeitgeber über die Tragung von Schulungskosten handelt es sich entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten der Schwerbehindertenvertretung um eine vermögensrechtliche Streitigkeit (so bereits Ziffer II.15.2 des Streitwertkatalogs 2018; LAG Baden-Württemberg, 11. Mai 2004 - 3 Ta 83/04 - Rn. 7).

    Auch der Umstand, dass die grundlegende rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung nicht-vermögensrechtlicher Natur ist, schließt es gleichwohl nicht aus, dass aus diesem Verhältnis auch vermögensrechtliche Ansprüche resultieren (LAG Baden-Württemberg, 11. Mai 2004 aaO.).

  • LAG Köln, 26.06.2007 - 7 Ta 75/07

    Streitwert; Beschlussverfahren; Freistellung von BR-Mitgliedern zwecks Teilnahme

    Besonders sinnfällig wird dies hinsichtlich des Antrags zu 2., der ausdrücklich darauf gerichtet ist, dass der Arbeitgeber bestimmte Kosten tragen soll (ebenso: LAG Baden-Württemberg vom 11.05.2004, 3 Ta 83/04; Schäder a.a.O.).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2022 - 5 Ta 96/21

    Gegenstandswert - Freistellung eines Betriebsratsmitglieds für eine Schulungs-

    Sie stellen jedoch individuelle vermögensrechtliche Ansprüche des Betriebsrats dar und sind deshalb gegenüber den kollektiven Ansprüchen eigenständig zu bewerten (LAG Baden-Württemberg 11. Mai 2004 - 3 Ta 83/04 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht