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   LAG München, 06.10.2005 - 3 TaBV 24/05   

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https://dejure.org/2005,10604
LAG München, 06.10.2005 - 3 TaBV 24/05 (https://dejure.org/2005,10604)
LAG München, Entscheidung vom 06.10.2005 - 3 TaBV 24/05 (https://dejure.org/2005,10604)
LAG München, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 3 TaBV 24/05 (https://dejure.org/2005,10604)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen das Ausschreibungsverlangen des Betriebsrats bei Nichtbefolgen der Forderungen zur innerbetrieblichen Ausschreibung bestimmter gleichartiger Positionen; Anderer Arbeitsbereich im Sinne des betriebsverfassungsrechtlichen ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 95 Abs. 3, 99, 101, 93, 23 Abs. 3 BetrVG
    Versetzungsbegriff, betriebsverfassungsrechtlicher

  • Judicialis

    BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 93; ; BetrVG § 95 Abs. 3; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 101

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 3 § 93 § 95 Abs. 3 § 99 § 101
    Ausschreibungspflicht auch bei früherer Unterlassung in Einzelfällen - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches bei Übertragung der Abwesenheitsvertretung

  • rechtsportal.de

    Ausschreibungspflicht auch bei früherer Unterlassung in Einzelfällen - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches bei Übertragung der Abwesenheitsvertretung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus LAG München, 06.10.2005 - 3 TaBV 24/05
    Nach diesen Grundsätzen liegt die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs vor, wenn der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (vgl. z.B. BAG vom 27.03.1980 - 2 AZR 506/78; BAG vom 10.04.1984 - 1 ABR 67/82; BAG vom 02.04.1996 - 1 AZR 743/95; BAG vom 13.05.1997 - 1 ABR 82/96; BAG vom 11.09.2001 - 1 ABR 2/01).

    Eine Veränderung des Tätigkeitsbereichs, die die übliche Schwankungsbreite übersteigt und so erheblich ist, dass sich das Gesamtbild der Tätigkeit dadurch ändert, kann auch im Falle der Übertragung einer neuen Teilfunktion vorliegen (BAG vom 02.04.1996 - 1 AZR 743/95 mit weiteren Rechtssprechungsnachweisen).

    So hat es das Bundesarbeitsgericht dahingestellt sein lassen, ob der in der Praxis häufig angenommene Grenzwert von 20 % maßgebend ist (BAG vom 02.04.1996 - 1 AZR 743/95).

    Nachdem auch die Behauptung, der Katalog der vom Arbeitsgericht festgestellten Aufgaben der stellvertretenden Gruppenleiterin schrumpfe insoweit von vornherein erheblich zusammen, als die dort genannten Aufgaben der stellvertretenden Gruppenleiterin allenfalls dann oblägen, wenn die Gruppenleiterin über einen längeren Zeitraum abwesend ist, nicht plausibel erscheint, ist anzunehmen, dass die Funktion der stellvertretenden Gruppenleitung der Gesamttätigkeit ein solches Gepräge gibt, dass nach ihrem Hinzutreten insgesamt von einer anderen Tätigkeit ausgegangen werden muss (vgl. BAG vom 02.04.1996 - 1 AZR 743/95).

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus LAG München, 06.10.2005 - 3 TaBV 24/05
    Nach diesen Grundsätzen liegt die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs vor, wenn der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (vgl. z.B. BAG vom 27.03.1980 - 2 AZR 506/78; BAG vom 10.04.1984 - 1 ABR 67/82; BAG vom 02.04.1996 - 1 AZR 743/95; BAG vom 13.05.1997 - 1 ABR 82/96; BAG vom 11.09.2001 - 1 ABR 2/01).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82

    Versetzungsbegriff des BetrVG

    Auszug aus LAG München, 06.10.2005 - 3 TaBV 24/05
    Nach diesen Grundsätzen liegt die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs vor, wenn der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (vgl. z.B. BAG vom 27.03.1980 - 2 AZR 506/78; BAG vom 10.04.1984 - 1 ABR 67/82; BAG vom 02.04.1996 - 1 AZR 743/95; BAG vom 13.05.1997 - 1 ABR 82/96; BAG vom 11.09.2001 - 1 ABR 2/01).
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen

    Auszug aus LAG München, 06.10.2005 - 3 TaBV 24/05
    Nach diesen Grundsätzen liegt die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs vor, wenn der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (vgl. z.B. BAG vom 27.03.1980 - 2 AZR 506/78; BAG vom 10.04.1984 - 1 ABR 67/82; BAG vom 02.04.1996 - 1 AZR 743/95; BAG vom 13.05.1997 - 1 ABR 82/96; BAG vom 11.09.2001 - 1 ABR 2/01).
  • BAG, 13.05.1997 - 1 ABR 82/96

    Mitbestimmung bei Versetzung durch Veränderung von Teiltätigkeiten - Beteiligung

    Auszug aus LAG München, 06.10.2005 - 3 TaBV 24/05
    Nach diesen Grundsätzen liegt die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs vor, wenn der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung, also der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (vgl. z.B. BAG vom 27.03.1980 - 2 AZR 506/78; BAG vom 10.04.1984 - 1 ABR 67/82; BAG vom 02.04.1996 - 1 AZR 743/95; BAG vom 13.05.1997 - 1 ABR 82/96; BAG vom 11.09.2001 - 1 ABR 2/01).
  • LAG Hamm, 14.09.2007 - 13 TaBV 62/07

    Versetzung; Übertragung; Teilfunktion; Bereichskoordinator; Stellvertreter;

    Eine Veränderung im umschriebenen Umfang kann sich auch daraus ergeben, dass dem betroffenen Arbeitnehmer eine neue Teilfunktion übertragen wird (BAG, Urt. v. 02.04.2006 - 1 AZR 743/95 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; Beschl. v. 28.03.2000 - 1 ABR 17/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 39; LAG München, Beschl. v. 06.10.2005 - 3 TaBV 24/05).
  • LAG Köln, 16.12.2015 - 7 TaBV 53/15

    Versetzung; Ein- bzw. Umgruppierung; stellvertretende Schadenaußenstellenleiterin

    Die vom Arbeitsgericht zitierte Entscheidung des LAG München vom 06.10.2005, 3 TaBV 24/05, sei auf die Umstände des dortigen Einzelfalls zugeschnitten und könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • ArbG Köln, 21.05.2015 - 4 BV 357/14

    Eingruppierung eines Mitarbeiters wegen Zuweisung der Funktion als

    Die Kammer folgt insofern der Bewertung des Landesarbeitsgerichts München mit Urteil vom 06.10.2005 (3 TaBV 24/05, zitiert nach juris), wonach bereits die Funktion der Abwesenheitsvertretung der Gruppenleitung der Gesamttätigkeit ein solches Gepräge gibt, dass nach ihrem Hinzutreten insgesamt von einer anderen Tätigkeit ausgegangen werden muss.
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