Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14   

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https://dejure.org/2017,5119
OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14 (https://dejure.org/2017,5119)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2017 - 3 U 122/14 (https://dejure.org/2017,5119)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2017 - 3 U 122/14 (https://dejure.org/2017,5119)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Reuegeld

    § 3 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 7 UWG, § 2 Abs 1 S 1 UKlaG, § 357 Abs 8 S 4 BGB, § 357 Abs 8 S 5 BGB
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Angaben zum Wertersatz nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrages

  • webshoprecht.de

    Wertersatz nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrages

  • JurPC

    Wertersatz nach Widerruf eines Online-Partnervermittlungsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Nutzers einer Partnervermittlung im Internet nach Widerruf des Partnervermittlungsvertrages

  • wvr-law.de
  • online-und-recht.de

    Parship kann Wertersatz verlangen

  • kanzlei.biz

    Wertersatz nach Widerruf von Partnervermittlungsvertrag

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertersatz nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrages

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Nutzers einer Partnervermittlung im Internet nach Widerruf des Partnervermittlungsvertrages

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Wertersatz nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Partnervermittlung Parship kann vom Verbraucher Wertersatz nach Ausübung des Widerrrufsrechts verlangen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht: Parship darf Wertersatz fordern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wertersatz nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrages

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Alle 11 Minuten bezahlt ein Single auf Parship - Wertersatzberechnung bei Partnerportal

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Vermittlungsplattform Parship darf Wertersatz berechnen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 935
  • GRUR-RR 2017, 270
  • MMR 2017, 539
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 22.07.2014 - 406 HKO 66/14

    Gesetzwidrige Höhe des Wertersatzes bei ausgeübtem Widerrufsrecht - Parship

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli 2014 (Az.: 406 HKO 66/14) abgeändert und die Klage wird abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli 2014 (Az.: 406 HKO 66/14) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
    Diese Änderung beinhaltet gegenüber der bisherigen Rechtslage keine inhaltliche Änderung (vgl. BGH GRUR 2016, 1073, Rn. 16 - Geo-Targeting).

    In diesem Zusammenhang kommt es auf die Sichtweise eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers an, der einer Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH GRUR 2016, 1073, Rn. 16 - Geo-Targeting).

  • KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12

    konfigurierte Notebooks - Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
    Im Übrigen kann es einem Unternehmer nicht verwehrt werden, im Rahmen der Rechtsdurchsetzung oder -verteidigung eine bestimmte Rechtsansicht zu vertreten (vgl. KG, GRUR 2015, 83, Rn. 45 - konfigurierte Notebooks; Bornkamm/Feddersen, aaO, § 5 UWG Rn 8.5, Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 7. Auflage 2016, § 5 Rn. 705 im Ergebnis auch Peifer/Obergfell in: Fezer/Büscher/Obergfell, aaO, § 5 Rn. 425a).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 222/03

    dentalästhetika II

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
    Eine irreführende Werbung ist danach - ungeachtet der Schlüssigkeit - nur dann Gegenstand des Streits, wenn der Kläger hinsichtlich einer bestimmten Werbeaussage vorträgt, dass die angesprochenen Verkehrskreise dieser Werbung eine Tatsachenbehauptung entnehmen, die mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt (BGH, GRUR 2007, 161 juris-Rn. 9 - Dentalästhetika II).
  • BGH, 07.05.1986 - I ZR 95/84

    Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
    Eine Irreführung über Verbraucherrechte kommt zwar darüber hinaus auch in Betracht, wenn ein Unternehmer Kunden, die von einem Anfechtungs-, Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen, planmäßig und wider besseres Wissen erklärt, ein solches Recht stehe ihnen nicht zu (BGH, GRUR 1986, 816, Rn. 39 juris - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf; Bornkamm/Feddersen, aaO, § 5 Rn. 8.5 Weidert in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 3. Auflage 2013, § 5 I. Rn. 24).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
    Bei einer auf eine Irreführung gestützten Klage setzt sich der maßgebliche Lebenssachverhalt - ungeachtet der rechtlichen Würdigung, die dem Gericht obliegt - aus der beanstandeten Werbemaßnahme und der - nach der Behauptung des Klägers - dadurch erzeugten Fehlvorstellung der angesprochenen Verkehrskreise zusammen (BGH, GRUR 2001, 181, Rn. 13 juris - Dentalästhetika I).
  • AG Hamburg, 31.10.2016 - 12 C 196/16

    Online-Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Wertersatz nach Widerruf

    Die Frage der Höhe des Wertersatzes bei Widerruf von Partnerschaftsvermittlungsverträgen ist Gegenstand des beim OLG Hamburg in anhängigen Verfahrens 3 U 122/14 und gerichtsbekannt zahlreicher Rechtsstreitigkeiten.
  • OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/17

    Gute Wirksamkeit - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung in einer

    (1) Ob eine Werbung irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr diese Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht (Senat, Urteil vom 2. März 2017 - 3 U 122/14, MMR 2017, 539, Rn. 34).
  • OLG Hamburg, 16.05.2019 - 3 U 197/16

    Glastürbeschläge - Irreführung und Herabsetzung eines Wettbewerbers durch Angabe

    Ob eine Werbung irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr diese Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht (Senat, Urteil vom 2. März 2017 - 3 U 122/14, WRP 2017, 935, Rn. 29).
  • AG Hamburg, 26.07.2019 - 41 C 155/18

    Online-Partnerschaftsvermittlung: Anspruch des Vermittlungsunternehmens auf

    Nach der Überzeugung der Vorsitzenden dieser Abteilung steht der oben ausgeführten Rechtsansicht nicht das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 02.03.2017 zu dem Az. 3 U 122/14 entgegen.
  • AG Hamburg, 13.09.2017 - 23a C 113/17
    Indes handelt es sich bei der Realisierung der zugesicherten Kontakte evident nicht um die gesamte von der Beklagten geschuldete Leistung (vgl. HansOLG Hamburg, Urt. v. 02.03.2017, Az.: 3 U 122/14 sowie LG Hamburg, Urt. v. 22.07.2014, Az.: 406 HKO 66/14 ) und bei näherem Hinsehen sogar überhaupt nicht um eine von der Beklagten geschuldete Leistung.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18730
OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14 (https://dejure.org/2015,18730)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.2015 - 3 U 122/14 (https://dejure.org/2015,18730)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 3 U 122/14 (https://dejure.org/2015,18730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 19 VVG
    Rücktrittsrecht des Versicherers bei Verletzung der Anzeigepflicht trotz Kontrahierungspflicht zum Basistarif

  • IWW

    VVG § 19

  • Wolters Kluwer

    Rücktrittsrecht des Versicherers bei Verletzung der Anzeigepflicht trotz Kontrahierungspflicht zum Basistarif

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19; VVG § 193 Abs. 5
    Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht auch bei Kontrahierungspflicht zum Basistarif

  • rechtsportal.de

    VVG § 19 Abs. 4; VVG § 19 Abs. 5; VVG § 193
    Rücktritt des Versicherers von einem privaten Krankenversicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Der Krankenversicherer darf auch bei nur grob fahrlässiger unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen vom Vertrag zurücktreten (entgegen OLG Frankfurt/M. 7. Zivilsenat)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rücktritt auch bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rücktritt auch bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zulässig

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 130 (Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Rücktrittsrecht des Versicherers wegen Verletzung der Anzeigepflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Es trifft zwar zu, dass der Versicherer gemäß § 193 Abs. 5 Sätze 1 und 2 VVG unter den dort genannten Voraussetzungen in Verbindung mit § 12 Abs. 1 a VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) Versicherungsschutz im Basistarif zu gewähren hat (vgl. BGH, Urt. v. 07.12.2011, IV ZR 105/11, BGHZ 192, 67, zit. nach juris, Rn. 40).

    Weil ein derartiger Fall des Rücktritts nach Nr. 2 hier nicht vorliegt, dürfte die Beklagte einen Antrag des Klägers, gerichtet auf Abschluss einer Krankheitskostenversicherung zum Basistarif, auf der Grundlage der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in Rn. 40 des vorzitierten Urteils vom 07.12.2011, IV ZR 105/11, nicht ablehnen.

    Die Zulässigkeit des Rücktritts bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht wird zudem gestützt durch die Erwägungen, mit denen der Bundesgerichtshof eine automatische Fortsetzung einer unter den Voraussetzungen des § 314 Abs. 1 BGB fristlos gekündigten Krankheitskostenversicherung im Basistarif im Urteil vom 07.12.2011 (IV ZR 105/11, BGHZ 192, 67 ff.) abgelehnt hat.

  • LG Kiel, 23.11.2012 - 5 O 46/12

    Krankenversicherungsvertrag: Voraussetzungen eines Rücktritts des Versicherers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Die Rechtsprechung, wonach bei einer unrichtigen Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antragsformular gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 VVG das Rücktrittsrechts des privaten Krankenversicherers ausgeschlossen sei, sofern die Grenze zum Vorsatz nicht überschritten sei, vielmehr (nur) grobe Fahrlässigkeit festzustellen sei (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 19.01.2011, 7 U 77/10, zit. nach juris, Rn. 39, nicht rechtskräftig; LG Kiel, Urt. v. 23.11.2012, 5 O 46/12, zit. nach juris, Rn. 40), wird vom erkennenden Senat nicht geteilt.

    Daraus, dass die beklagte Versicherung einen Antrag des Klägers auf Versicherung zum Basistarif nicht unter Berufung auf die streitgegenständliche Rücktrittserklärung ablehnen dürfte, kann aber nicht der Schluss gezogen werden, die Beklagte könne im Streit um die Wirksamkeit der Kündigung des vorliegenden privaten Krankenversicherungsvertrags, der nicht im Basistarif geführt worden ist, nicht damit gehört werden, dass sie den Vertrag bei zutreffender Beantwortung ihrer Gesundheitsfragen mit dem Kläger nicht abgeschlossen hätte (so: OLG Frankfurt, Urt. v. 19.01.2011, 7 U 77/10, zit. nach juris, Rn. 39, nicht rechtskräftig; LG Kiel, Urt. v. 23.11.2012, 5 O 46/12, zit. nach juris, Rn. 40).

  • OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 7 U 77/10

    Krankenversicherung: Verpflichtung zur Angabe eines Taubheitsgefühls in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Die Rechtsprechung, wonach bei einer unrichtigen Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antragsformular gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 VVG das Rücktrittsrechts des privaten Krankenversicherers ausgeschlossen sei, sofern die Grenze zum Vorsatz nicht überschritten sei, vielmehr (nur) grobe Fahrlässigkeit festzustellen sei (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 19.01.2011, 7 U 77/10, zit. nach juris, Rn. 39, nicht rechtskräftig; LG Kiel, Urt. v. 23.11.2012, 5 O 46/12, zit. nach juris, Rn. 40), wird vom erkennenden Senat nicht geteilt.

    Daraus, dass die beklagte Versicherung einen Antrag des Klägers auf Versicherung zum Basistarif nicht unter Berufung auf die streitgegenständliche Rücktrittserklärung ablehnen dürfte, kann aber nicht der Schluss gezogen werden, die Beklagte könne im Streit um die Wirksamkeit der Kündigung des vorliegenden privaten Krankenversicherungsvertrags, der nicht im Basistarif geführt worden ist, nicht damit gehört werden, dass sie den Vertrag bei zutreffender Beantwortung ihrer Gesundheitsfragen mit dem Kläger nicht abgeschlossen hätte (so: OLG Frankfurt, Urt. v. 19.01.2011, 7 U 77/10, zit. nach juris, Rn. 39, nicht rechtskräftig; LG Kiel, Urt. v. 23.11.2012, 5 O 46/12, zit. nach juris, Rn. 40).

  • LG Dortmund, 17.07.2014 - 2 O 31/14

    Rücktrittsrecht wegen Anzeigepflichtverletzung auch bei Krankenversicherung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Zutreffend hat das Landgericht Dortmund im Urteil vom 17.07.2014 (2 O 31/14, zit. nach juris, dort Rn. 26) darauf hingewiesen, dass als "andere Bedingungen" in der Literatur Risikoausschlüsse, Prämienerhöhungen, Selbstbehalt, andere Laufzeiten sowie eine andere Versicherungssumme oder Ähnliches bezeichnet werden und daraus abgeleitet, eine Vertragsänderung im Sinne des § 19 Abs. 4 VVG setze voraus, dass der abgeänderte Vertrag dem ursprünglichen Vertragstyp entspräche.
  • KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13

    Vertragsanpassung für eine Krankheitskostenversicherung: Hinweispflicht eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Damit sind alle Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Belehrung ungeachtet dessen erfüllt, ob auch der zusätzliche, vor der Rublik "Schlusserklärungen und Unterschriften" enthaltene Hinweis ausreichte (bejahend: KG Berlin, Beschluss vom 23.05.2014, 6 U 210/12, MDR 2014, 1147, [KG Berlin 23.05.2014 - 6 U 210/13] abgedruckt in juris).
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Zudem bestimmt § 193 Abs. 5 Satz 4 VVG, dass der Versicherer den Antrag auf Abschluss einer Versicherung im Basistarif nur ablehnen darf, wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherer versichert war und der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat (Nr. 1) oder vom Versicherungsvertrag wegen einer vorsätzlichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückgetreten ist (Nr. 2) (BGH, ebd.; BGH, Urt. v. 07.12.2011, IV ZR 50/11, NJW 2012, 376, zit. nach juris, Rn. 24).
  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12

    Beweiswürdigung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14
    Damit sind alle Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Belehrung ungeachtet dessen erfüllt, ob auch der zusätzliche, vor der Rublik "Schlusserklärungen und Unterschriften" enthaltene Hinweis ausreichte (bejahend: KG Berlin, Beschluss vom 23.05.2014, 6 U 210/12, MDR 2014, 1147, [KG Berlin 23.05.2014 - 6 U 210/13] abgedruckt in juris).
  • BGH, 27.04.2016 - IV ZR 372/15

    Private Krankenversicherung: Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei grob

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in VersR 2015, 1279 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Beklagte sei gemäß § 19 Abs. 2 VVG wirksam vom Krankenversicherungsvertrag zurückgetreten.
  • LG Lübeck, 22.12.2016 - 14 S 113/16

    Krankentagegeldversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen Verletzung

    Jedenfalls war seine fehlende Angabe "ins Blaue hinein" grob fahrlässig falsch: es wäre geboten gewesen, dass der Beklagte dieses Geschehen, nach dem in Textform gefragt worden ist, zumindest erwähnt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.07.2015, - 3 U 122/14 - LG Krefeld, Urteil vom 17.12.2015, - 3 O 29/15 -).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 122/14   

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https://dejure.org/2015,67989
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 122/14 (https://dejure.org/2015,67989)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.10.2015 - L 3 U 122/14 (https://dejure.org/2015,67989)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Oktober 2015 - L 3 U 122/14 (https://dejure.org/2015,67989)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 122/14
    Die Kausalitätsbeurteilung hat dabei auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 122/14
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 122/14
    Maßgeblich sind demnach die Erkenntnisse, die von der Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden (vgl hierzu BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 122/14
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 122/14
    Anhaltspunkte für die Bemessung der MdE im Einzelfall bilden die so genannten Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen herausgebildet haben (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R - juris mwN).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 31.07.2014 - L 3 U 122/14   

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https://dejure.org/2014,56708
LSG Bayern, 31.07.2014 - L 3 U 122/14 (https://dejure.org/2014,56708)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.07.2014 - L 3 U 122/14 (https://dejure.org/2014,56708)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - L 3 U 122/14 (https://dejure.org/2014,56708)
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