Weitere Entscheidungen unten: LSG Bayern, 27.05.2008 | SG Saarbrücken, 04.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.01.2008 - 3 U 192/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5523
OLG Celle, 09.01.2008 - 3 U 192/07 (https://dejure.org/2008,5523)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.01.2008 - 3 U 192/07 (https://dejure.org/2008,5523)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 3 U 192/07 (https://dejure.org/2008,5523)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bürgschaft; Verjährung: Haftung des Bürgen für die Kosten eines Konkursanfechtungsprozesses; Verjährungsbeginn des Anspruchs aus der Bürgschaft bei vorläufig vollstreckbarem Kostenfestsetzungsbeschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 765 Abs. 1 BGB; § 765 Abs. 2 BGB; § 767 Abs. 2 BGB; § 39 KO; § 144 Abs. 1 InsO
    Haftung eines Bürgen für die dem Gläubiger von dem Hauptschuldner zu ersetzenden Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung unter Einschluss der Kosten eines Anfechtungsprozesses; Erstattungsanspruch der Prozesskosten des Gläubigers gegen den Bürgen bei erfolgreicher ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Bürgen für die dem Gläubiger von dem Hauptschuldner zu ersetzenden Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung unter Einschluss der Kosten eines Anfechtungsprozesses; Erstattungsanspruch der Prozesskosten des Gläubigers gegen den Bürgen bei erfolgreicher ...

  • Judicialis

    BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 765; ; BGB § 767 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1; BGB § 765; BGB § 767 Abs. 2
    Haftung des Bürgen für die Kosten eines Anfechtungsprozesses; kein Verjährungsbeginn des Anspruchs aus der Bürgschaft bei vorläufig vollstreckbarem Kostenfestsetzungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bürgen können für die Kosten einer Insolvenzanfechtung haften

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bürge trägt Rechtsverfolgungskosten der Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 48/07

    Haftung des Bürgen für Rechtsverfolgungskosten

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2008 - 3 U 192/07
    An aktueller Rechtsprechung existiert - soweit ersichtlich - allein ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 5. Juli 2007, WM 2007, 1972 f.), das die in Rede stehende Frage im Ergebnis offen lassen konnte, weil die dort klagende Bank den vorher geführten Anfechtungsprozess verloren hatte.

    Das Oberlandesgerichts Schleswig hat die Forderung der Bank daher letztlich mit der Erwägung abgelehnt, dass die dortige Klägerin keinesfalls davon habe ausgehen können, dass es im Interesse des Bürgen sein würde, sich auf den aussichtslosen Prozess mit dem Insolvenzverwalter einzulassen und diesen nicht klaglos zu stellen (WM 2007, 1972, 1973).

  • BGH, 14.07.1988 - IX ZR 115/87

    Haftung des Bürgen für erst nach der Kündigung der Geschäftsverbindung des

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2008 - 3 U 192/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hauptschuld bestimmt genug bezeichnet, wenn der Bürge nach dem Inhalt der von ihm unterschriebenen Urkunde für die bestehenden und künftigen Ansprüche, die sich aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zum Hauptschuldner ergeben, einzustehen versprochen hat (BGH, Urteile vom 7. November 1985 - IX ZR 40/85, ZIP 1986, 85, 86; vom 14. Juli 1988 - IX ZR 115/87, WM 1988, 1308 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 10, jeweils m. w. N.).

    Zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass mit der Rückführung sämtlicher Verbindlichkeiten des Hauptschuldners der Bürge darauf vertrauen darf, dass die Geschäftsverbindung tatsächlich abgewickelt ist (BGH, Urteil vom 14. Juli 1988 - IX ZR 115/87, abgedruckt in WM 1988, 1301 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 16).

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2008 - 3 U 192/07
    In diesem Fall wird der Wille, ein fremdes Geschäft (mit) zu besorgen, wie beim objektiv fremden Geschäft grundsätzlich vermutet (BGHZ 98, 235. NJW 2000, 72).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2008 - 3 U 192/07
    In diesem Fall wird der Wille, ein fremdes Geschäft (mit) zu besorgen, wie beim objektiv fremden Geschäft grundsätzlich vermutet (BGHZ 98, 235. NJW 2000, 72).
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68

    ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2008 - 3 U 192/07
    Für ein (auch) fremdes Geschäft ist es indessen erforderlich, dass ein unmittelbarer Bezug zum Rechts und Interessenkreis des anderen besteht, wohingegen ein bloß mittelbarer Bezug nicht genügt (BGHZ 54, 157 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 10).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 9/03

    Anfechtung einer Zahlung auf eine fällige Forderung

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2008 - 3 U 192/07
    Der Bürgschaftsanspruch entsteht grundsätzlich mit der Fälligkeit des Hauptanspruchs und nicht erst mit der Inanspruchnahme des Bürgen (BGH NJW-RR 2004, 1190, 1191).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 460/97

    Eintreten des Sicherungsfalls bei Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2008 - 3 U 192/07
    Eine solche ausdrückliche Vereinbarung haben die Parteien vorliegend zwar nicht getroffen, aber auch wenn der Vertrag eine ausdrückliche Regelung über den Eintritt des Sicherungsfalls nicht enthält, kann es geboten sein, die Bürgschaftsvereinbarung unter Berücksichtigung des Zwecks der Besicherung und des Inhalts der vereinbarten Sicherheit ergänzend auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2000 - VII ZR 460/97, NJW-RR 2001, 307, 308).
  • BGH, 07.11.1985 - IX ZR 40/85

    Schriftform bei Verbürgung für künftige Ansprüche

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2008 - 3 U 192/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hauptschuld bestimmt genug bezeichnet, wenn der Bürge nach dem Inhalt der von ihm unterschriebenen Urkunde für die bestehenden und künftigen Ansprüche, die sich aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zum Hauptschuldner ergeben, einzustehen versprochen hat (BGH, Urteile vom 7. November 1985 - IX ZR 40/85, ZIP 1986, 85, 86; vom 14. Juli 1988 - IX ZR 115/87, WM 1988, 1308 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 10, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08

    Zur Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung durch den Bürgen

    Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung, die in OLGR Celle 2008, 538 ff. veröffentlicht ist, im Wesentlichen wie folgt begründet:.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 192/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28355
LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 192/07 (https://dejure.org/2008,28355)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.05.2008 - L 3 U 192/07 (https://dejure.org/2008,28355)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - L 3 U 192/07 (https://dejure.org/2008,28355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Fußquetschverletzung und Fußprellverletzung als Folgen eines Unfalls; Allgemeine Grundlagen für das Bestehen eines Anspruchs auf Feststellung weiterer Unfallfolgen und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 192/07
    Es gibt im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (vgl. BSGE 19, 52; BSG Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).

    Davon ist nicht auszugehen, wenn eine entsprechende psychische Anlage so leicht "ansprechbar" war, dass sie gegenüber den Auswirkungen des Unfallereignisses die rechtlich allein wesentliche Ursache ist (vgl. dazu BSGE 18, 173, 177; 19, 275, 278; BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 192/07
    Davon ist nicht auszugehen, wenn eine entsprechende psychische Anlage so leicht "ansprechbar" war, dass sie gegenüber den Auswirkungen des Unfallereignisses die rechtlich allein wesentliche Ursache ist (vgl. dazu BSGE 18, 173, 177; 19, 275, 278; BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).
  • BSG, 20.08.1963 - 11 RV 808/61

    Gewährung einer Rente wegen Erkrankungen eines Wehrdienstverpflichteten während

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 192/07
    Davon ist nicht auszugehen, wenn eine entsprechende psychische Anlage so leicht "ansprechbar" war, dass sie gegenüber den Auswirkungen des Unfallereignisses die rechtlich allein wesentliche Ursache ist (vgl. dazu BSGE 18, 173, 177; 19, 275, 278; BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 192/07
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 SB 2/99 R

    Ladung des gerichtlichen Sachverständigen, Verletzung der Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 192/07
    Den Beweisanträgen des Klägers in der mündlichen Verhandlung war nicht stattzugeben, da der Sachverhalt aufgeklärt ist und somit kein Ermittlungsbedarf mehr besteht (vgl. BSG, Urteil vom 12.4.2000, B 9 SB 2/99 R).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 192/07
    Es gibt im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (vgl. BSGE 19, 52; BSG Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 192/07
    Gesichtspunkte für die Beurteilung der besonderen Beziehung einer versicherten Ursache zum Erfolg sind neben der versicherten Ursache bzw. dem Ereignis als solchem, einschließlich der Art und des Ausmaßes der Einwirkung, der zeitliche Ablauf des Geschehens, das Verhalten des Verletzten nach dem Unfall, die Befunde und Diagnosen der erstbehandelnden Ärzte sowie die gesamte Krankengeschichte (vgl. BSGE 38, 127, 129).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 192/07
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2013 - L 3 U 191/07
    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2008 - L 3 U 192/07
    Wegen des Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen und zur Ergänzung des Tatbestands wird im Übrigen auf den Inhalt der beigezogenen Akten S 3 U 42/02, S 3 U 43/02, S 3 U 44/02, S 3 U 306/01, L 3 U 343/06, L 3 U 190/07, L 3 U 192/07, L 3 U 191/07 und L 3 U 193/07, der Akten des Zentrums Bayern Familie und Soziales, Region Schwaben, der Akten der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie auf den Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   SG Saarbrücken, 04.06.2008 - S 3 U 192/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,97296
SG Saarbrücken, 04.06.2008 - S 3 U 192/07 (https://dejure.org/2008,97296)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.06.2008 - S 3 U 192/07 (https://dejure.org/2008,97296)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - S 3 U 192/07 (https://dejure.org/2008,97296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,97296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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