Rechtsprechung
OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
§§ 5, 4, 3 UWG; § 3 HWG; § 10 RL-83/2001; § 24b AMG; § 129 SGB_V; § 17 ApoBetrO
- webshoprecht.de
Werbung für ein Arzneimittel als Generikum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des gleichen Indikationsbereichs; Begriff des Generikums
- kanzlei.biz
Werbung für Arzneimittel: "keine Generika"
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; HWG § 3; ; AMG § 24b Abs. 2; ; SGB V § 129 Abs. 1 Nr. 1b); ; ApoBetrO § 17 Abs. 5; ; Richtlinie 2001/83/EG Art. 10 Abs. 2 lit b)
- kanzlei.biz
Werbung für Arzneimittel: "keine Generika"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des gleichen Indikationsbereichs; Begriff des Generikums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.09.2008 - 312 O 506/08
- OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 63
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06
Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).
- LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 123/08
Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
Allenfalls wird man sagen können, dass der Begriff des Generikums in den Augen der Fachkreise die spezifischen Preisvorteile suggeriert, die aus der Patent- oder Lizenzfreiheit des Nachahmerprodukts hinsichtlich des Originalpräparats resultieren, ohne dass ihnen die Einzelheiten, die diesen Preisvorteil bedingen und die sich letztlich aus der Zusammenschau der Regelungen im Patentgesetz und im Arzneimittelgesetz ergeben, im Einzelnen deutlich vor Augen stünden (vgl. Landgericht Hamburg, Urt. v. 10.6.2008, Az. 312 O 123/08). - BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R
Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit - …
Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
Das Maß der hierbei dem Apotheker übertragenen Verantwortung unterscheidet sich qualitativ nicht von seiner durch § 129 Abs. 1 Nr. 1a) SGB V eröffneten Einschätzungsbefugnis im Falle der Verordnung unter Wirkstoffbezeichnung: auch hier muss sich der Apotheker Gewissheit darüber verschaffen, dass das ausgewählte preisgünstige Arzneimittel für die der Verschreibung zugrunde liegende Indikation zugelassen ist, um einen unter dem Aspekt der Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels unzulässigen off-label-use zu verhindern (vgl. Bundessozialgericht, Urteil v. 19.3.2002, Az. B 1 KR 37/00 R, juris-Rz. 11 ff.). - OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 157/04
Amlodipin
Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
Es spricht zudem einiges dafür, dass dem Verkehr heutzutage hinreichend bewusst ist, dass sich ggf. Originalpräparat und Generikum nicht nur hinsichtlich der Hilfsstoffe, sondern auch hinsichtlich des molekularen Aufbaus - etwa der Salze - durchaus unterscheiden können (vgl. dazu bereits Senat, Urt. v. 26.5.2005, Az. 3 U 157/04, unter B.II.2.c) - Amlodipin: im Original Besilat, im Generikum Mesilat).
- OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 12/10
Preisvorteil bis zu 36%, Wirtschaftliche Alternative - Wettbewerbsverstoß: …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).
- OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14
Nagelmykose - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein OTC-Arzneimittel …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses der Fachkreise, hier von Apothekern und deren Mitarbeitern, durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Fachverkehr die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 63; OLG Hamburg, PharmR 2007, 204). - OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 158/09
Die Salzform spielt keine Rolle - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).
- OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 198/09
Arzneimittelversorgung: Auslegung der Tatbestandsvoraussetzung "gleicher …
Dabei muss der Senat nicht entscheiden, ob Unterschiede in der Zulassung irrelevant für die Anwendbarkeit des § 129 SGB V sind, wenn das wirkstoffgleiche preisgünstige Arzneimittel jedenfalls für diejenige Einzelindikation zugelassen ist, für welche das auszutauschende Arzneimittel verordnet wurde (so OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 63).
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2013 - L 3 U 221/08 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 04.09.2008 - S 2 U 120/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2013 - L 3 U 221/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2013 - L 3 U 221/08
Die MdE-Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen oder Berufskrankheiten für die Schätzung der MdE herausgebildet haben, dienen als Anhaltspunkte für die MdE-Einschätzung im Einzelfall und stellen allgemeine Erfahrungssätze dar (BSG, Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R, juris). - BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R
Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2013 - L 3 U 221/08
Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8). - BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R
Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2013 - L 3 U 221/08
Die Bemessung der MdE ist als Tatsachenfeststellung anzusehen, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 S 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7 und 8). - BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67
Geminderte Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfallfolge - Vereitelter beruflicher …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2013 - L 3 U 221/08
Das die gesetzliche Unfallversicherung beherrschende Prinzip der abstrakten Schadensbemessung besagt, dass die Entschädigung nach dem Unterschied der auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten des Versicherten vor und nach dem Arbeitsunfall zu bemessen ist (Bundessozialgericht (BSG) BSGE 31, 185).