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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 3 U 25/09   

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OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 3 U 25/09 (https://dejure.org/2009,7072)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.07.2009 - 3 U 25/09 (https://dejure.org/2009,7072)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 3 U 25/09 (https://dejure.org/2009,7072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Darlehensvermittlungsvertrag: Pflichtverletzung des Maklers durch unterlassenen Hinweis auf Angebotseinholung nur bei einer eingeschränkten Auswahl von Banken; Wegfall des Vergütungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten eines Maklers bei der Vermittlung von Darlehen; Rechtsfolgen unvollständiger Aufklärung des Auftraggebers

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Verletzung der Hinweispflicht bei nur eingeschränkter Auswahl

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 652; ; BGB §§ 655 a ff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 652; BGB § 655a
    Pflichten eines Maklers bei der Vermittlung von Darlehen; Rechtsfolgen unvollständiger Aufklärung des Auftraggebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 195
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 207/80

    Positive Vertragsverletzung - Maklerrecht - PVV - Wesenlicher Umstand - Kenntnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 3 U 25/09
    Ist der Gläubiger, wie hier, durch die Pflichtverletzung zum Abschluss eines nachteiligen Vertrages veranlasst worden, muss der Schuldner nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 82, 1145; NJW 2004, 1868) den Gläubiger so stellen, als hätte dieser die nachteiligen Dispositionen nicht getroffen.

    Über diese Frage muss vorliegend jedoch nicht entschieden werden, da der Makler im Falle einer positiven Vertragsverletzung ohnehin verpflichtet ist, den Auftraggeber so zu stellen, als hätte dieser das Geschäft nicht abgeschlossen (BGH NJW 82, 1145; OLG Düsseldorf NJW-RR 99, 848).

    War die Pflichtverletzung für den Anfall der Provision ursächlich, hat der Makler den Auftraggeber im Rahmen der Naturalrestitution gemäß § 249 BGB provisionsfrei zu stellen (BGH NJW 82, 1145; Palandt-Sprau a.a.O. § 652 Rn. 18).

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 3 U 25/09
    Auch Rechtsanwaltskosten, die durch das Schadensereignis erforderlich wurden, sind erstattungsfähig (BGH VersR 2006, 521).

    Hierzu war die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, wie regelmäßig von der Rechtsprechung gefordert wird (BGH VersR 2006, 521), erforderlich und zweckmäßig.

  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 3 U 25/09
    Zu Grunde zu legen ist der Geschäftswert, welcher der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (BGH NJW 2008, 1888).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 59/98

    Verwirkt Makler seinen Lohn bei bewußt unrichtiger Auskunft?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 3 U 25/09
    Über diese Frage muss vorliegend jedoch nicht entschieden werden, da der Makler im Falle einer positiven Vertragsverletzung ohnehin verpflichtet ist, den Auftraggeber so zu stellen, als hätte dieser das Geschäft nicht abgeschlossen (BGH NJW 82, 1145; OLG Düsseldorf NJW-RR 99, 848).
  • OLG Köln, 17.06.1993 - 10 U 8/93

    Vereinbarung der Zahlung einer Provision bei Darlehensgeschäft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 3 U 25/09
    Die eine Auffassung stützt sich auf den Wortlaut des § 655 c S. 1 BGB und dessen zwingendem Charakter (vgl. §§ 655 d und e BGB) - so Staudinger-Kessal-Wulff, BGB 2003, § 655 c Rn. 4 und 8, sowie OLG Köln MDR 93, 1175 -, andere, so auch das Landgericht in erster Instanz (vgl. S. 10 des Urteils), stellen im Umkehrschluss darauf ab, dass ein Widerruf nicht mehr möglich war, bzw. ob der Auftraggeber den Hauptvertrag in sittenwidriger Schädigungsabsicht treuwidrig vereitelt hat (vgl. Nachweise bei OLG Köln VersR 93, 1355 zur Rechtsprechung des BGH vor Inkrafttreten des VerbrKrG).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 3 U 25/09
    Ist der Gläubiger, wie hier, durch die Pflichtverletzung zum Abschluss eines nachteiligen Vertrages veranlasst worden, muss der Schuldner nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 82, 1145; NJW 2004, 1868) den Gläubiger so stellen, als hätte dieser die nachteiligen Dispositionen nicht getroffen.
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 3 U 25/09
    Der BGH (WM 86, 1056) bejaht eine Erstattung von Anwaltskosten aus dem rechtlichen Gesichtspunkt des Schadensersatzes, etwa aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsschluss und/oder positiver Vertragsverletzung, wenn der Kläger aus denselben Gründen die Befreiung von der vertraglichen Bindung gegenüber dem Beklagten verlangen konnte und deshalb die von ihm zu diesem Zweck ausgesprochene Kündigung, hilfsweise Anfechtung des Vertrages berechtigt gewesen wäre.
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 3 U 25/09
    Der BGH (NJW 2005, 1583) lässt ebenfalls genügen, dass konkrete Anhaltspunkte vernünftige Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen, um das Berufungsgericht zu neuen Tatsachenfeststellungen zu verpflichten.
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 3 U 25/09
    Entsprechende Zweifel können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben (so bereits BVerfG NJW 2003, 2524).
  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 244/80

    Aufrechnung gegen Maklerlohnanspruch mit Schadensersatzforderung wegen Verletzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 3 U 25/09
    Da eine sachgerechte Interessenwahrnehmung es regelmäßig gebietet, dass der Makler den Auftraggeber nicht nur über das, was unerlässlich ist, aufzuklären hat, sondern über alle ihm bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können (BGH NJW 81, 2685), war auch nach Auffassung des Senats eine Aufklärung darüber, dass nur eine bestimmte Auswahl von Kreditinstituten vermittelt wird, zwingend erforderlich.
  • OLG Düsseldorf, 09.06.1995 - 22 U 203/94

    Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gegen Subunternehmer bei zögerlicher

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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 28.02.2012 - L 3 U 25/09   

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LSG Hamburg, 28.02.2012 - L 3 U 25/09 (https://dejure.org/2012,13102)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2012 - L 3 U 25/09 (https://dejure.org/2012,13102)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - L 3 U 25/09 (https://dejure.org/2012,13102)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2019 - L 3 U 56/18
    Bei seiner ABM-Tätigkeit als Platzwart des Baubetriebshofs in F. von 1997 bis 2002 war er keiner dauerhaften Lärmbelastung von mehr als 85 dB (A) ausgesetzt, wie es Voraussetzung für die Annahme einer im Sinne der BK-Nr. 2301 ausreichenden Lärmexposition wäre (LSG Hamburg, Urteil vom 28. Februar 2012 - L 3 U 25/09 - juris; Schönberger/Mehrtens/Valentin aaO, S 348).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 3 U 81/16
    Mit der ständigen Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit (vgl zB LSG für das Saarland, Urteil vom 20. Juli 2005 - L 2 U 116/02; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. August 2010 - L 6 U 154/04; Bayerisches LSG, Urteil vom 7. Dezember 2010 - L 3 U 145/09; LSG Hamburg, Urteil vom 28. Februar 2012 - L 3 U 25/09; Thüringer LSG, Urteil vom 8. März 2012 - L 1 U 594/10 und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2016 - L 6 U 4089/1; alle juris) und dem aktuellen arbeitsmedizinischen Schrifttum (Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Aufl 2017, S 347) ist vor diesem Hintergrund davon auszugehen, dass eine Lärmschwerhörigkeit grundsätzlich nur vorliegen kann, wenn eine mehrjährige arbeitsbedingte Lärmeinwirkung von 85 dB (A) oder mehr erwiesen ist.
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