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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.10.2004 - I-3 U 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3949
OLG Düsseldorf, 20.10.2004 - I-3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,3949)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.2004 - I-3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,3949)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - I-3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,3949)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangel bei Lieferung eines Kaminbausatzes; Sachmangel bei Lieferung von polierfähigen Kalkstein im Falle kaufvertraglicher Vereinbarung eines Kaminbausatzes mit einer Marmorfassade; Bedeutung des Empfängerhorizonts bei der Beschreibung einer Kaufsache ; Folgen des ...

  • Judicialis

    BGB a.F. § 433; ; BGB a.F. § 459

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 433; BGB (a.F.) § 459
    Sachmangel bei Lieferung eines Kamines mit polierfähigen Kalksteines anstelle eines Kamines mit Marmorfassade

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baustoffe - Ist Kalkstein für eine "Marmorfassade" ein Sachmangel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaminbausatz aus Kalkstein geliefert obwohl im Kaufvertrag eine "Marmorfassade" vereinbart war

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaminverkleidung: Was ist unter "Marmor" zu verstehen? (IBR 2005, 84)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 130
  • MDR 2005, 135
  • BauR 2005, 152 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 01.08.2014 - 2 U 17/14

    Diebstahl von Gerüstbauteilen

    Eine Nämlichkeit der Gegenstände ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die gegenseitigen Ansprüche in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGH Urt. v. 11.3.2014, VIII ZR 261/12, Rn. 4 zitiert nach Juris; BGH NJW-RR 2005, 130, 131; BGH NJW-RR 2003, 713; OLG Celle Urt. v. 31.1.2014, 14 U 113/13, Rn. 4 zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5520
OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,5520)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2004 - 3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,5520)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,5520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    UWG § 1 (a. F.); StGB § 284
    Online-Casino

  • Wolters Kluwer

    Werbung für ein verbotenes Glücksspiel; Konnektierthalten einer auf ihren Websites für ausländische Online-Casinos werbende Internet-Domain ; Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbsrechtlicher Störerhaftung; Prüfungspflichten bei der Erstregistrierung eines Domain-Namens

  • online-und-recht.de

    Keine Verpflichtung der DENIC bei falschen Admin-C-Einträgen

  • webhosting-und-recht.de

    Keine Verpflichtung der DENIC bei falschen Admin-C-Einträgen

  • Judicialis

    UWG a.F. § 1; ; StGB § 284

  • rechtsportal.de

    Unterlassungsanspruch gegen DENIC aus wettbewerbsrechtlicher Störerhaftung wegen Werbung auf Websites einer Domain für ausländische Online-Casinos

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine DENIC-Haftung bei Glücksspiel-Domains / fehlerhaftem Admin-C

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine DENIC-Haftung bei Glücksspiel-Domains/fehlerhaftem Admin-C

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2005, 392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    Eine Störerhaftung der DENIC für die Inhalte auf der Website eines Dritten besteht bei der Erstregistrierung der Domain mangels Prüfungspflicht nicht (Fortführung von BGH GRUR 2001, 1038 - "ambiente.de"), etwaige Versäumnisse der DENIC nach positiver Kenntnis von Verstößen betreffen einen anderen Streitgegenstand.

    (a) Nach den Grundsätzen der Störerhaftung kann gemäß § 1004 BGB analog, § 1 UWG auch derjenige, der ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt ist, zur Unterlassung verpflichtet sein, wenn er in irgendeiner Weise an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente, GRUR 2002, 618 - Meißener Dekor, WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. April 2004 (I ZR 317/01 - Schöner Wetten m. w. Nw.; die Entscheidung ist zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt, es könne für das (dortige) Revisionsverfahren davon ausgegangen werden, dass ein Glücksspielunternehmen dadurch wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG handele, dass es über das Inland dafür werbe, an ihren Glücksspielen teilzunehmen, und solche Glücksspiele auch im Inland veranstalte, weil sie damit gegen § 284 StGB verstoße; denn diese gegen die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen gerichtete Strafvorschrift sei eine wettbewerbsbezogene Norm, die auch dem Schutz der Verbraucher diene (BGH GRUR 2002, 636).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    Auch auf völlig eindeutige, für jedermann erkennbare Verstöße braucht die Antragsgegnerin in dieser Phase der Erstregistrierung nicht zu achten (BGH a. a. O. - ambiente, BGH NJW 2004, 1793 - kurt-biedenkopf.de).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    (a) Nach den Grundsätzen der Störerhaftung kann gemäß § 1004 BGB analog, § 1 UWG auch derjenige, der ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt ist, zur Unterlassung verpflichtet sein, wenn er in irgendeiner Weise an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente, GRUR 2002, 618 - Meißener Dekor, WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen).
  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. April 2004 (I ZR 317/01 - Schöner Wetten m. w. Nw.; die Entscheidung ist zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt, es könne für das (dortige) Revisionsverfahren davon ausgegangen werden, dass ein Glücksspielunternehmen dadurch wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG handele, dass es über das Inland dafür werbe, an ihren Glücksspielen teilzunehmen, und solche Glücksspiele auch im Inland veranstalte, weil sie damit gegen § 284 StGB verstoße; denn diese gegen die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen gerichtete Strafvorschrift sei eine wettbewerbsbezogene Norm, die auch dem Schutz der Verbraucher diene (BGH GRUR 2002, 636).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04
    (a) Nach den Grundsätzen der Störerhaftung kann gemäß § 1004 BGB analog, § 1 UWG auch derjenige, der ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt ist, zur Unterlassung verpflichtet sein, wenn er in irgendeiner Weise an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente, GRUR 2002, 618 - Meißener Dekor, WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen).
  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 3 U 55/04

    Keine Klagebefugnis einer bloßen Komplementärin ohne aktive eigene

    Der Senat hat in einem anderen Verfahren (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, Beschluss vom 1. Juli 2004, 3 U 5/04) den Unterlassungsanspruch aus materiellrechtlichen Gründen verneint und zu der - dort nicht bestrittenen - Klagebefugnis der Antragstellerin nicht Stellung genommen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,62231
OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,62231)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.11.2004 - 3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,62231)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. November 2004 - 3 U 5/04 (https://dejure.org/2004,62231)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
    Der Anlagevermittler hat den Vertrieb bestimmter Kapitalanlagen im Interesse der Kapitalsuchenden und auch mit Rücksicht auf die ihm versprochene Provision übernommen (vgl. zur Definition: BGH NJW-RR 1993, 1114).

    Ein Auskunftsvertrag zwischen Anlageinteressent und Anlagevermittler kommt bereits konkludent dadurch zustande, dass der Interessent deutlich macht, er nehme - auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch, und wenn der Anlagevermittler daraufhin mit der gewünschten Tätigkeit beginnt ( BGHZ 74, 103; BGHZ 100, 117; BGH NJW-RR 1993, 1114).

    Er verpflichtet den Vermittler mit Haftungsfolgen (vgl. § 676 BGB) zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind ( BGH NJW 1982, 1095; NJW 1990, 506; NJW-RR 1993, 1114; NJW-RR 2000, 998).

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
    Das schließt nach dem nächstliegenden Verständnis durchschnittlicher Verbraucher normalerweise zugleich die Vorstellung aus, in dem "Gesamtaufwand" (Preis) könnten so außergewöhnliche Gewinnspannen für den Veräußerer oder Vergütungen für den Verbraucher (etwa Innenprovisionen) stecken, dass die Werthaltigkeit und Rentabilität der Anlage von vornherein in Frage gestellt sein könnte ( BGH, Urteil vom 12. Februar 2004, III ZR 359/02 ).

    Mit dieser Schutzwürdigkeit korrespondiert die Verpflichtung der Prospektverantwortlichen und derjenigen, die sich des Prospektes zum Vertrieb bedienen, im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten Auskunftserteilung sämtliche für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig darzustellen ( BGHZ 123, 106, 109; Urteil vom 12. Februar 2004, III ZR 359/02 ).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
    Er verpflichtet den Vermittler mit Haftungsfolgen (vgl. § 676 BGB) zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind ( BGH NJW 1982, 1095; NJW 1990, 506; NJW-RR 1993, 1114; NJW-RR 2000, 998).

    Kapitalvermittler sind nämlich unabhängig davon, ob sie besonderes Vertrauen genießen, verpflichtet, das Anlagekonzept, bzgl. dessen sie Auskunft erteilen sollen, (wenigstens) auf Plausibilität, insbesondere auf wirtschaftliche Tragfähigkeit hin, zu prüfen; sonst können sie keine sachgerechten Auskünfte erteilen ( BGH NJW-RR 2000, 998).

  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
    Die zur Aquisition verwendeten Prospekte dienen dazu, dem Erwerber die für die Anlageentscheidung erforderlichen Informationen zu liefern, damit er die Anlage beurteilen und die Risiken einschätzen kann ( BGHZ 77, 172; 145, 121 ) .

    Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung des Umstandes, dass für den Anleger der Emissionsprospekt bei solchen Anlagemodellen oftmals die einzige oder jedenfalls die wichtigste Informationsquelle und damit die maßgebliche Grundlage für seine Anlageentscheidung ist ( BGHZ 145, 121, 125 ), und dass dem Anleger eine nähere Prüfung der Werthaltigkeit bei derart komplexen Vorhaben kaum möglich ist, eine besondere Schutzwürdigkeit des Anlegers.

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
    Ein Auskunftsvertrag zwischen Anlageinteressent und Anlagevermittler kommt bereits konkludent dadurch zustande, dass der Interessent deutlich macht, er nehme - auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch, und wenn der Anlagevermittler daraufhin mit der gewünschten Tätigkeit beginnt ( BGHZ 74, 103; BGHZ 100, 117; BGH NJW-RR 1993, 1114).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
    Ein Auskunftsvertrag zwischen Anlageinteressent und Anlagevermittler kommt bereits konkludent dadurch zustande, dass der Interessent deutlich macht, er nehme - auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch, und wenn der Anlagevermittler daraufhin mit der gewünschten Tätigkeit beginnt ( BGHZ 74, 103; BGHZ 100, 117; BGH NJW-RR 1993, 1114).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
    Mit dieser Schutzwürdigkeit korrespondiert die Verpflichtung der Prospektverantwortlichen und derjenigen, die sich des Prospektes zum Vertrieb bedienen, im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten Auskunftserteilung sämtliche für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig darzustellen ( BGHZ 123, 106, 109; Urteil vom 12. Februar 2004, III ZR 359/02 ).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
    Dabei ist als Maßstab die Verständnismöglichkeit eines durchschnittlichen, mit der Fachsprache nicht besonders vertrauten Anwenders heranzuziehen ( BGH WM 1982, 862), der das Prospektmaterial sorgfältig und eingehend zur Kenntnis nimmt ( BGH NJW-RR 1992, 879).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
    Er verpflichtet den Vermittler mit Haftungsfolgen (vgl. § 676 BGB) zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind ( BGH NJW 1982, 1095; NJW 1990, 506; NJW-RR 1993, 1114; NJW-RR 2000, 998).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
    Er verpflichtet den Vermittler mit Haftungsfolgen (vgl. § 676 BGB) zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind ( BGH NJW 1982, 1095; NJW 1990, 506; NJW-RR 1993, 1114; NJW-RR 2000, 998).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • BGH, 22.05.1980 - II ZR 209/79

    Prospekthaftung des Rechtsanwalts

  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

  • OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03

    Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinne

  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 4 U 37/04

    - AWD 93 -, DLF 94/17, Miss Saigon, Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter

  • OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05

    Schadensersatz nach Erwerb von Fondsbeteiligungen: Prospekthaftung und

    Nach herrschender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der erkennende Senat anschließt, genügt sowohl der Anlageberater als auch der Anlagevermittler seinen Aufklärungspflichten über die mit der Beteiligung an einem Dreiländerfonds verbundenen Risiken bereits dadurch, dass er dem Anleger den Emissionsprospekt übergibt (OLG München, Urteil vom 28.4.2004 - 15 U 3505/03 - OLG Hamm, Urteil vom 20.7.2004 - 4 U 37/04 - ; OLG Frankfurt, Urteil vom 8.10.2004 - 13 U 243/03 - ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.11.2004 - 3 U 5/04 - ; OLG Oldenburg, Beschluß vom 26.11.2004 - 8 U 258/04 - ).
  • OLG Koblenz, 21.11.2006 - 6 U 1028/06

    Haftung des Anlageberaters: Unterlassene Information über einen einzelnen

    Der Senat folgt zunächst der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach Veröffentlichungen in Branchendiensten bei der Frage einer Haftung wegen eines Beratungsverschuldens infolge unterbliebener Weitergabe kritischer Pressestimmen nicht zu berücksichtigen sind (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 13 U 10/05; OLG München, Urteil vom 28. April 2004 - 15 U 3505/03; OLG Hamm, Urteil vom 20. Juli 2004 - 4 U 37/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Oktober 2004 - 13 U 243/03; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. November 2004 - 3 U 5/04; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2004 - 8 U 258/04).
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