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   OLG Celle, 18.08.2004 - 3 U 54/04   

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OLG Celle, 18.08.2004 - 3 U 54/04 (https://dejure.org/2004,7605)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.08.2004 - 3 U 54/04 (https://dejure.org/2004,7605)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. August 2004 - 3 U 54/04 (https://dejure.org/2004,7605)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 197 BGB; § 11 Abs. 3 VerbrKrG; § 12 VerbrKrG
    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückzahlung eines gekündigten Darlehens; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückzahlung eines gekündigten Darlehens; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    BGB a.F. § 197

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 197
    Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruchs der Bank nach erfolgter Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 283/00

    Zur Verjährung von "Uraltdarlehen" bei Enteignungsmaßnahmen der ehemaligen DDR

    Auszug aus OLG Celle, 18.08.2004 - 3 U 54/04
    Denn die Tilgungsanteile in den monatlichen Raten sind als Zuschlag zu den Zinsen im Sinne des § 197 BGB a. F. anzusehen (vgl. nur BGH, NJW 2001, 2711, 2712 für Annuitätendarlehen mit umfangreichen Nachweisen; OLG Celle, OLGR 1994, 9, 10; OLG Hamm, NJW 1990, 1672, 1673 für Ratenkreditverträge; Canaris, Bankvertragsrecht, 2. Bearbeitung 1981, Rn. 1332 a).

    Der hier zu entscheidenden Situation entspricht es vielmehr, dass auch bei ungekündigten Darlehen die kurze Verjährung des § 197 BGB a. F. dann nicht greift, wenn Zins und Tilgung nicht in einer Rate, sondern getrennt gezahlt werden (vgl. BGH, NJW 2001, 2711, 2712).

  • BGH, 07.12.1989 - III ZR 270/88

    Ratenkredit - Sittenwidrigkeit - Bereicherungsanspruch - Verjährung

    Auszug aus OLG Celle, 18.08.2004 - 3 U 54/04
    In NJW 1990, 1036 hat der Bundesgerichtshof zwar entschieden, dass es bei einem unwirksamen Darlehensvertrag hinsichtlich der von der Bank gemäß § 812 BGB zurückzuzahlenden Zinsen und Kosten unerheblich sei, ob diese vom Darlehensnehmer laufend gezahlt worden seien oder die Parteien sich (im Glauben an die Wirksamkeit des Vertrages) darauf geeinigt gehabt hätten, die gesamte Restforderung durch eine Schlusszahlung zu erbringen.

    Auch insoweit unterscheidet sich die Sachlage bei Anrechnung aller Zahlungen auf die Hauptschuld nach der Kündigung von der Situation vor der Kündigung, was eine verjährungsrechtliche Ungleichbehandlung dieser Fälle rechtfertigt (vgl. BGH NJW 1990, 1036).

  • OLG Hamm, 28.03.1990 - 11 U 144/89

    Vierjährige Verährungsfrist; Zinsanteile; Kapitaltilgungsanteile in den laufenden

    Auszug aus OLG Celle, 18.08.2004 - 3 U 54/04
    Denn die Tilgungsanteile in den monatlichen Raten sind als Zuschlag zu den Zinsen im Sinne des § 197 BGB a. F. anzusehen (vgl. nur BGH, NJW 2001, 2711, 2712 für Annuitätendarlehen mit umfangreichen Nachweisen; OLG Celle, OLGR 1994, 9, 10; OLG Hamm, NJW 1990, 1672, 1673 für Ratenkreditverträge; Canaris, Bankvertragsrecht, 2. Bearbeitung 1981, Rn. 1332 a).
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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 54/04   

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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2005 - L 3 U 54/04 (https://dejure.org/2005,41022)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2005 - L 3 U 54/04 (https://dejure.org/2005,41022)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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