Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 31.12.2002 - 3 U 904/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Benutzen des Zeichens "FRÜHSTÜCKS-DRINK" als Marke; Aufbringen auf der Verpackung ; Mit Vitaminen und cerealen Ballaststoffen angereichertes Milchmischgetränk; Zusätzlich zur Herstellermarke; Kennzeichnung einer ganze Produktlinie
- Judicialis
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 23 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Benutzung des Zeichens "FRÜHSTÜCKS-DRINK" als Marke im Sinne der Rechtsprechung des EuGH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 28.01.2000 - 4 HKO 8363/99
- OLG Nürnberg, 31.12.2002 - 3 U 904/00
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 206
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99
"FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke
Auszug aus OLG Nürnberg, 31.12.2002 - 3 U 904/00
Die Beklagte hat in der Sitzung vom 25.07.2000 eine dem klägerischen Unterlassungsantrag entsprechende strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, die bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Revisionen in den Verfahren I ZR 60/99 und I ZR 135/99 befristet war.Das Wort kann deshalb nicht als Synonym zu den Begriffen oder welche rein beschreibend ohne jede Unterscheidungskraft sind, angesehen werden (so auch BGH WRP 2002, 982 und WRP 2002, 985 -).
- BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99
"FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts
Auszug aus OLG Nürnberg, 31.12.2002 - 3 U 904/00
Die Beklagte hat in der Sitzung vom 25.07.2000 eine dem klägerischen Unterlassungsantrag entsprechende strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, die bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Revisionen in den Verfahren I ZR 60/99 und I ZR 135/99 befristet war.Das Wort kann deshalb nicht als Synonym zu den Begriffen oder welche rein beschreibend ohne jede Unterscheidungskraft sind, angesehen werden (so auch BGH WRP 2002, 982 und WRP 2002, 985 -).
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus OLG Nürnberg, 31.12.2002 - 3 U 904/00
Produktähnlichkeit liegt vor, wenn Waren nach ihrer Eigenart als untereinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren, nach ihrer Beschaffenheit und Herstellung, insbesondere auch hinsichtlich ihrer regelmäßigen Herstellungs- oder Verkaufsstätten so enge Berührungspunkte haben, daß nach Auffassung der beteiligten Verkehrskreise der Schluß naheliegt, die Waren seien demselben Markeninhaber zuzurechnen (z.B. EuGH GRUR 1998, 922 - Canon,- BGH GRUR 2001, 508 EVIAN/REVIAN).
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99
"Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens
Auszug aus OLG Nürnberg, 31.12.2002 - 3 U 904/00
Hieran fehlt es beispielsweise in Fällen, in denen im Wege des Zitats auf das Zeichen selbst, auf Personen, Örtlichkeiten (vgl. BGH WRP 2002, 987 ff. - Festspielhaus) oder auf Waren Bezug genommen wird, die vom Verkehr nicht mit bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden (…BGH a.a.O.). - BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
"PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten …
Auszug aus OLG Nürnberg, 31.12.2002 - 3 U 904/00
Die Annahme eines zukünftigen Freihaltebedürfnisses setzt Tatsachen voraus, die einen konkreten Anhalt für die Entwicklung zum beschreibenden Gebrauch, bieten (BGH GRUR 1995, 408 ff. - PROTECH). - BGH, 07.02.2002 - I ZR 258/98
GERRI/KERRY Spring
Auszug aus OLG Nürnberg, 31.12.2002 - 3 U 904/00
Die Tatsache, daß die Beklagte die angegriffene Bezeichnung als Produktkennzeichnung verwendet, steht nach Ansicht des Senates der Anwendbarkeit dieser Vorschrift zwar grundsätzlich nicht entgegen (ebenso BGH WRP 2002, 547 - GERRI/KERRY Spring), ist aber ein wichtiger Gesichtspunkt, der im Rahmen der gebotenen Abwägung beim Merkmal der guten Sitten zu beachten ist.
- OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 205/04
Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "METRO" und "MetroBus"
Die Annahme des kennzeichnenden Gebrauchs einer Bezeichnung in der Beanstandungsform wird im Sinne eines möglichst umfassenden Kennzeichenschutzes einen relativ weit auszudehnenden Bereich von Benutzungshandlungen umfassen müssen (vgl. dazu auch: OLG Nürnberg GRUR-RR 2003, 206, 207 -FRÜHSTÜCKS-DRINK unter Bezugnahmen auf Fezer, Markenrecht, 3. Aufl./2001, Rn. 30 c zu § 14 MarkenG). - BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 144/05 Für den Schutz nach § 5 Abs. 2 MarkenG kann es auch durchaus eine Rolle spielen, ob eine Wortneubildung vorliegt (vgl. BGH GRUR-RR 2003, 206 - FRÜHSTÜCKS-DRINK), während dies bei der Prüfung der nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 erforderlichen Unterscheidungskraft grundsätzlich irrelevant ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).