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   OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06   

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OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,12676)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.02.2006 - 3 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,12676)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 3 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,12676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung einer fristgerecht eingegangenen Rechtsmittelschrift beim unzuständigen Gericht; Verfahrenstechnische Konsequenz einer unbegründet verzögerten Weiterleitung der Rechtsmittelschrift

  • Judicialis

    BGB § 1618 Satz 4; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Weiterleitung eines Rechtsmittels durch das FamG an das OLG hat zeitnah zu erfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99

    Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06
    Gegen amtsgerichtliche Entscheidungen, die die Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung nach § 1618 Satz 4 BGB betreffen, ist die befristete Beschwerde nach §§ 621 e Abs. 1, 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zulässig (vgl. BGH FamRZ 1999, 1648), das gilt gleichsam für Entscheidungen betreffend die elterliche Sorge insgesamt oder teilweise.

    "...Die dem Familiengericht zugewiesene Entscheidung über die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung nach § 1618 Satz 4 BGB ist eine Familiensache im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, da das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens Ausfluss der elterlichen Sorge ist (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1999 - XII ZB 139/99 - FamRZ 1999, 1648).

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06
    Der Umstand, daß im vorliegenden Fall nicht der Rechtspfleger des Familiengerichts, sondern der Richter über den Ersetzungsantrag entschieden hat, steht jedoch, wie das Beschwerdegericht zutreffend erkannt hat, gemäß § 8 Abs. 1 RpflG der Wirksamkeit der Entscheidung nicht entgegen..." (vgl. BGH FamRZ 2002, 94).
  • BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 394/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 1618 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06
    Auch wenn es grundsätzlich dem Wohl des Kindes entspricht, den gleichen Namen zu tragen wie die neue Familie, in der es jetzt lebt (so bereits BVerfG FamRZ 1992, 1284, 1285), darf dabei nicht übersehen werden, daß diese Wertung regelmäßig ihrerseits das Ergebnis einer Abwägung einander widerstreitender Interessen des Kindes ist.
  • OLG Celle, 12.11.1998 - 14 U 212/97

    Nebenleistungen nach DIN als vergütungspflichtige Positionen im LV?

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06
    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921)..." (vgl. BGH a.a.O) .
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 UF 43/99

    Einbenennung nichtehelicher Kinder; Antrag auf Ersetzung der Einwilligung in die

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06
    Denn auch die Kontinuität der Namensführung ist ein wichtiger Kindesbelang (vgl. Wagenitz aaO S. 1545; Staudinger/Coester, BGB § 1618 Rdn. 32), ebenso wie die für das Wohl des Kindes wichtige Aufrechterhaltung seiner Beziehung zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, auch und insbesondere dann, wenn der Kontakt zu diesem weitgehend abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbarer endgültiger Ablösung von ihm verfestigt würde (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).
  • OLG Rostock, 12.01.2000 - 8 UF 402/99

    Anforderungen an die Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Einbenennung

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06
    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921)..." (vgl. BGH a.a.O) .
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00

    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Namensänderung,

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06
    Vielmehr ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist (vgl. OLG Jena NJ 2001, 487) und ein milderer Eingriff in das Elternrecht, nämlich die sogenannte "additiven Einbenennung" durch Voranstellung oder Anfügung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), nicht ausreicht (vgl. OLG Celle NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena aaO S. 487; Willutzki aaO S. 78; Oelkers/Kreutzfeldt FamRZ 2000, 645, 649; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 35)... .
  • OLG Frankfurt, 29.03.1999 - 6 UF 86/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06
    "...Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, daß Kindes- und Elterninteressen gleichrangig sind (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2001, 1161, 1162; OLG Saarbrücken ZfJ 2000, 437, 438; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1376, 1377; Wagenitz FamRZ 1998, 1545, 1552; Willutzki aaO).
  • OLG Celle, 03.02.1999 - 15 UF 259/98
    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06
    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921)..." (vgl. BGH a.a.O) .
  • OLG Oldenburg, 15.10.1999 - 12 UF 177/99

    Einbenennung erstehelicher Kinder; Ersetzung der Zustimmung des nicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06
    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921)..." (vgl. BGH a.a.O) .
  • OLG Bamberg, 05.05.1999 - 2 UF 74/99

    Anspruch auf Namensänderung eines Kindes bei Wiederverheiratung des

  • OLG Naumburg, 11.07.2000 - 8 UF 122/00
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