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   OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03   

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https://dejure.org/2004,5758
OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03 (https://dejure.org/2004,5758)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.01.2004 - 3 W 100/03 (https://dejure.org/2004,5758)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - 3 W 100/03 (https://dejure.org/2004,5758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beseitigung eines Wintergartens; Anspruch eines Wohnungseigentümers auf ordnungsgemäßen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums; Zustimmungsbedürftigkeit zur Vornahme einer baulichen Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); ...

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 14; ; WEG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentumsrecht: Zum Anspruch auf Beseitigung eines Wintergartens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 510
  • FGPrax 2004, 108
  • ZMR 2004, 780
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 29.06.1992 - 3 W 30/92

    Voraussetzungen der Anbringung einer Parabolantenne in einer Wohnanlage;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris; Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36).
  • OLG Hamburg, 04.04.2002 - 2 Wx 91/98

    Zur Auslegung einer Teilungserklärung hinsichtlich der Abbedingung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris; Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris; Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36).
  • OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95

    Anspruch auf Zustimmung des Ausbaus des in einem Sondereigentum stehenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Ermittlungen in diese Richtung waren deshalb entbehrlich (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 30. März 2003 aaO; Hans. OLG Hamburg MDR 1997, 816, 817; BayObLG WE 1996, 191, 192; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 651).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris; Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Ermittlungen in diese Richtung waren deshalb entbehrlich (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 30. März 2003 aaO; Hans. OLG Hamburg MDR 1997, 816, 817; BayObLG WE 1996, 191, 192; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 651).
  • OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris; Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris; Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36).
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Fenstergittern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03
    Aus § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 10 WEG folgt, dass jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen kann, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen oder, soweit sich eine Regelung hieraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 3 W 273/01 - und OLGR 2000, 383 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05

    Wohnungseigentum: Nutzung von Teileigentum als Tagesstätte mit Kontakt- und

    § 5 Ziffer 2 der Teilungserklärung vom 18. Juni 1982 bestimmt, dass "zu Gewerbezwecken ausschließlich die Räume im ersten Obergeschoß, im Erdgeschoß sowie die zu dieser Teileigentumseinheit gehörenden Räume im Kellergeschoß dienen." Bei der Auslegung einer solchen Zweckbestimmung, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Tatsacheninstanz selbst vornehmen kann, ist auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt, abzustellen (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 30. Januar 2004 - 3 W 100/03 - m.w.N.).
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