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   OLG Rostock, 31.05.2016 - 3 W 108/13   

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https://dejure.org/2016,37586
OLG Rostock, 31.05.2016 - 3 W 108/13 (https://dejure.org/2016,37586)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31.05.2016 - 3 W 108/13 (https://dejure.org/2016,37586)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 3 W 108/13 (https://dejure.org/2016,37586)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 12.08.1994 - 2 Wx 47/93

    Zulässigkeit einer Verfügungsunterlassungsverpflichtung zum Schutz des

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2016 - 3 W 108/13
    Nach dem formellen Konsensprinzip der §§ 19, 20 GBO setzt die Eintragung im Grundbuch lediglich ihre formgerechte Bewilligung durch den Betroffenen und eine wirksame Antragstellung voraus (OLG Köln, Beschl. v. 12.08.1994, 2 Wx 47/93, zitiert nach Juris).

    So hat das Grundbuchamt grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die der Bewilligung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse wirksam sind (Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 208; OLG Köln, Beschl. v. 12.08.1994, 2 Wx 47/93, zitiert nach Juris).

    Entsprechende Ermittlungen anzustellen, würde das Grundbuchamt und das Beschwerdegericht mit Aufgaben belasten, die dem formellen Grundbuchrecht fremd sind (OLG Köln, Beschl. v. 12.08.1994, 2 Wx 47/93, zitiert nach Juris).

  • KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender gemeindlicher

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2016 - 3 W 108/13
    Das ist der Fall, wenn die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB erlassen hat, die auch das von der Eintragung betroffene Grundstück erfasst (KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

    Es darf die Eintragung der Teilung in das Grundbuch somit nur vornehmen, wenn der Genehmigungsbescheid, ein Zeugnis, das die Genehmigung als erteilt gilt oder die Freistellungserklärung der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 8 BauGB beim Grundbuchamt eingegangen ist (Demharter, a.a.O., Anhang zu § 3 Rn. 48; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3842; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

  • KG, 05.01.2016 - 1 W 1032/15

    Wohnungsgrundbuchverfahren in Berlin: Genehmigungserfordernis bei der Begründung

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2016 - 3 W 108/13
    Das ist der Fall, wenn die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB erlassen hat, die auch das von der Eintragung betroffene Grundstück erfasst (KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

    Es darf die Eintragung der Teilung in das Grundbuch somit nur vornehmen, wenn der Genehmigungsbescheid, ein Zeugnis, das die Genehmigung als erteilt gilt oder die Freistellungserklärung der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 8 BauGB beim Grundbuchamt eingegangen ist (Demharter, a.a.O., Anhang zu § 3 Rn. 48; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3842; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

  • KG, 08.12.2015 - 1 W 680/15

    Wohnungsgrundbuchsache: Erforderlichkeit einer gemeindlichen Genehmigung bei

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2016 - 3 W 108/13
    Das ist der Fall, wenn die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB erlassen hat, die auch das von der Eintragung betroffene Grundstück erfasst (KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

    Es darf die Eintragung der Teilung in das Grundbuch somit nur vornehmen, wenn der Genehmigungsbescheid, ein Zeugnis, das die Genehmigung als erteilt gilt oder die Freistellungserklärung der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 8 BauGB beim Grundbuchamt eingegangen ist (Demharter, a.a.O., Anhang zu § 3 Rn. 48; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3842; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus OLG Rostock, 31.05.2016 - 3 W 108/13
    Die insoweit zitierte Entscheidung des BVerfG (Beschl. v. 17.01.2006, 1 BvR 541/02, 1 BvR 542/02) ist bereits nicht einschlägig, weil sie sich mit dem Verhältnis der verwaltungsrechtlichen Verpflichtungsklage zur Feststellungsklage befasst.
  • VG Sigmaringen, 20.07.2017 - 2 K 2235/16

    Begründung von Wohneigentum trotz Genehmigungsvorbehalts des Bebauungsplans

    Nichts anderes gilt für das Beschwerdegericht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2016 - 3 W 108/13 -, juris).
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