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   OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 3 W 313/01   

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https://dejure.org/2001,6160
OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 3 W 313/01 (https://dejure.org/2001,6160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.12.2001 - 3 W 313/01 (https://dejure.org/2001,6160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 3 W 313/01 (https://dejure.org/2001,6160)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nachweis der Urteilszustellung im Klauselerteilungsverfahren

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 46; ; EuGVÜ Art. 47; ; ZPO § 97 Abs. 2 (analog)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 46, Art. 47; ZPO § 97 Abs. 2 (analog)
    Vollstreckbarkeit eines italienischen Urteils in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 241
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.09.1972 - 2 U 2/72
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2001 - 3 W 313/01
    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass die siegende Partei im vorangegangenen Rechtszug unterlegen war (OLG Hamm NJW 1973, 198; Thomas-Putzo ZPO 22. Auflage § 97 Rdz. 10).
  • OLG Saarbrücken, 03.03.2004 - 5 W 212/03

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils

    Der Senat schließt sich deshalb der Rechtsprechung (OLG Hamm, IPRax 1998, 202, 203; OLG Düsseldorf, RIW 2002, 241 unter II 1; zustimmend Geimer, IPRax 1998, 175, 177) an, nach der in einem solchen Fall die Erteilung der inländischen Vollstreckungsklausel in der Beschwerdeinstanz nicht mehr mit dem Hinweis auf das Fehlen eines Zustellungsnachweises angegriffen werden kann.

    Bei der Kostenentscheidung hat der Senat in analoger Anwendung von § 97 Abs. 2 ZPO berücksichtigt, dass das in der Zurückweisung der Beschwerde liegende Obsiegen des Antragstellers allein darauf beruht, dass der fehlende Zustellungsnachweis gemäß Art. 47 Nr. 1 LugÜ durch die nach Abschluss der ersten Instanz erfolgte Zustellung der mit einer beglaubigten Abschrift des Titels verbundenen inländischen Vollstreckungsklausel geheilt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, RIW 2002, 241 unter II 2).

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