Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 30.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 3 W 34/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4365
OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 3 W 34/09 (https://dejure.org/2009,4365)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.06.2009 - 3 W 34/09 (https://dejure.org/2009,4365)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 3 W 34/09 (https://dejure.org/2009,4365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 49
    Streitwert einer Klage auf Erstellung einer Wohngeldabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage auf Erstellung einer Wohngeldabrechnung: Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert einer Klage auf Erstellung einer Wohngeldabrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage auf Erstellung einer Jahresabrechnung: Streitwert? (IMR 2009, 367)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1154 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 72
  • NZM 2010, 586
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 02.02.2007 - 16 Wx 256/06

    Geschäftswert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 3 W 34/09
    Eine Multiplikation des Interesses bis zum fünffachen ist von dieser Vorschrift weder geboten noch auch nur erlaubt (a. A. vor Inkrafttreten des § 49a GKG OLG Köln NJW 2007, 1759).

    Hier wird lediglich eine Höchstgrenze festgelegt, eine Multiplikation des Interessewerts aber weder erfordert noch auch nur erlaubt (a.A. vor Inkrafttreten des § 49a GKG OLG Köln NJW 2007, 1759).

  • LG Koblenz, 23.12.2013 - 2 T 696/13

    Streitwert der Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung?

    Insoweit ist die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 2.6.2009 - 3 W 34/09 - (NJW-RR 2010, 72) widersprüchlich.

    Nicht relevant ist dabei, welche Kosten einem Dritten im Falle der Ersatzvornahme entstehen würden, sondern welche Kosten konkret bei der Beklagten bestehen (nicht zu folgen ist daher: Monschau in: Schneider - Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., 2011, Rn. 6343, Bezug nehmend auf: Ott IMR 2009, 367; Drasdo, NJW-Speziel 2009, 753).

  • LG Köln, 14.02.2019 - 29 T 17/19
    Das klägerische Interesse an der Erstellung einer Jahresabrechnung ist auf 3.000 EUR zu schätzen, soweit - wie im vorliegenden Fall - keine besonderen Anhaltspunkte eine abweichende Bemessung nahelegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2009 - Az. 3 W 34/09 -, Rn. 5, juris).
  • LG Köln, 14.02.2019 - 27 T 17/19
    Das klägerische Interesse an der Erstellung einer Jahresabrechnung ist auf 3.000 EUR zu schätzen, soweit - wie im vorliegenden Fall - keine besonderen Anhaltspunkte eine abweichende Bemessung nahelegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2009 - Az. 3 W 34/09 -, Rn. 5, juris).
  • AG Bonn, 19.10.2012 - 27 C 127/12

    Jahresabrechnung: Zahlungsanspruch steht der Gemeinschaft zu!

    Für den Antrag auf Erstellung der Jahresabrechnung beträgt der Streitwert in der Regel 3.000,00 EUR (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2009, Az: 3 W 34/09, Fundstelle juris).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15016
OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09 (https://dejure.org/2009,15016)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.04.2009 - 3 W 34/09 (https://dejure.org/2009,15016)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. April 2009 - 3 W 34/09 (https://dejure.org/2009,15016)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09
    Nach Einholung des Gutachtens hat das Gericht den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (BGH, Beschluss v. 16.09.2004, III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; vgl. auch BGH; Beschluss v. 20.04.2005, XII ZR 92/022, NJW-RR 2005, 1011; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.02.2009, I-10 W 132/08, 10 W 132/08, veröffentlicht in der Jurisdatenbank; OLG Hamburg, Beschluss v. 01.02.2000, 9 W 2/00, NJW-RR 2000, 827, 828; Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, Kommentar, 27. Auflage, § 3, Rn 16, Stichwort "Selbständiges Beweisverfahren" m.w.N.).

    Werden nicht alle behaupteten Mängel vom Sachverständigen bestätigt, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn die Mängel festgestellt worden wären (BGH Beschluss v. 16.09.2004, a.a.O.).

  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09
    Nach Einholung des Gutachtens hat das Gericht den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (BGH, Beschluss v. 16.09.2004, III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; vgl. auch BGH; Beschluss v. 20.04.2005, XII ZR 92/022, NJW-RR 2005, 1011; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.02.2009, I-10 W 132/08, 10 W 132/08, veröffentlicht in der Jurisdatenbank; OLG Hamburg, Beschluss v. 01.02.2000, 9 W 2/00, NJW-RR 2000, 827, 828; Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, Kommentar, 27. Auflage, § 3, Rn 16, Stichwort "Selbständiges Beweisverfahren" m.w.N.).
  • BGH, 11.02.2003 - XI ZR 130/02

    Bestätigung eines unverbindlichen Börsentermingeschäfts

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09
    Bei einer solchen Sachlage kann zur Bemessung des Gegenstandswertes der vom Sachverständigen kalkulierte Aufwand nicht herangezogen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2003, I-21 W 35/03, 21 W 35/03, NJW-RR 2003, 769).
  • OLG Celle, 05.03.2008 - 14 W 6/08

    Bindung des Gerichts an den vom Antragsteller geschätzten Wert eines

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09
    Stellt der Sachverständige die behaupteten Mängel nicht fest und bestimmt er deshalb keine Beseitigungskosten, ist der Wert nicht auf den Mindestbetrag von EUR 300, 00, sondern unter Zugrundelegung der Behauptungen zu den Mängeln festzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss v. 05.03.2008, 14 W 6/08, BauR 2008, 1188; OLG Naumburg, Beschluss v. 10.10.2007, 12 W 92/07, BauR 2008, 873).
  • OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09
    Nach Einholung des Gutachtens hat das Gericht den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (BGH, Beschluss v. 16.09.2004, III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; vgl. auch BGH; Beschluss v. 20.04.2005, XII ZR 92/022, NJW-RR 2005, 1011; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.02.2009, I-10 W 132/08, 10 W 132/08, veröffentlicht in der Jurisdatenbank; OLG Hamburg, Beschluss v. 01.02.2000, 9 W 2/00, NJW-RR 2000, 827, 828; Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, Kommentar, 27. Auflage, § 3, Rn 16, Stichwort "Selbständiges Beweisverfahren" m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 21 W 35/03

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09
    Bei einer solchen Sachlage kann zur Bemessung des Gegenstandswertes der vom Sachverständigen kalkulierte Aufwand nicht herangezogen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2003, I-21 W 35/03, 21 W 35/03, NJW-RR 2003, 769).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 W 132/08

    Streitwert im selbstständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09
    Nach Einholung des Gutachtens hat das Gericht den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (BGH, Beschluss v. 16.09.2004, III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; vgl. auch BGH; Beschluss v. 20.04.2005, XII ZR 92/022, NJW-RR 2005, 1011; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.02.2009, I-10 W 132/08, 10 W 132/08, veröffentlicht in der Jurisdatenbank; OLG Hamburg, Beschluss v. 01.02.2000, 9 W 2/00, NJW-RR 2000, 827, 828; Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, Kommentar, 27. Auflage, § 3, Rn 16, Stichwort "Selbständiges Beweisverfahren" m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 10.10.2007 - 12 W 92/07

    Streitwert bei nicht festgestellten Mängeln

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09
    Stellt der Sachverständige die behaupteten Mängel nicht fest und bestimmt er deshalb keine Beseitigungskosten, ist der Wert nicht auf den Mindestbetrag von EUR 300, 00, sondern unter Zugrundelegung der Behauptungen zu den Mängeln festzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss v. 05.03.2008, 14 W 6/08, BauR 2008, 1188; OLG Naumburg, Beschluss v. 10.10.2007, 12 W 92/07, BauR 2008, 873).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 2 UF 209/99

    Beschwerdeberechtigung - Versorgungsträger

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09
    Können in einem Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt werden, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären (OLG Jena OLG-Report 2001, 132).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11

    Streitwertfestsetzung: Selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung einer auf

    Können die behaupteten Mängel im selbständigen Beweisverfahren nicht bewiesen werden, ist die Wertfestsetzung auf einer fiktiven Beurteilung zu treffen: Maßgeblich sind nunmehr die objektiven, "wahren" Kosten einer Mängelbeseitigung, die anfallen würden, wenn die vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung behaupteten Mängel tatsächlich vorgelegen hätten (zu allem: BGH, Beschl. v. 16.9.2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; OLGR Düsseldorf 2009, 364; OLGR Rostock 2009, 799; P/G/Gehle, ZPO, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 74; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rdnr. 16; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 34).
  • OLG Naumburg, 24.04.2015 - 12 W 85/14

    Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens: Festsetzung auf Grundlage der

    Stellt der Sachverständige - wie auch hier - die behaupteten Mängel überhaupt nicht fest und bestimmt er deshalb keine Beseitigungskosten, ist der Wert mithin nicht mit "Null" anzusetzen, sondern unter Zugrundelegung der Behauptungen zu den Mängeln zu schätzen (vgl. OLG Naumburg, BauR 2008, 144, juris-Rdnr. 5, 8; OLG Celle OLGR Celle 2008, 506; OLG Frankfurt BauR 2007, 921; OLG Rostock OLGR Rostock 2009, 799).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - 5 W 7/09

    Verfahrensrecht - Wertbestimmung im selbständigen Beweisverfahren

    Können in einem Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt werden, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären (vgl. OLG Jena OLG-Report 2001, 132; OLG Rostock , Beschluss vom 30.04.2009, 3 W 34/09, veröffentlicht in der Jurisdatenbank, Rz. 10).
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