Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.02.2010

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4997
OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10 (https://dejure.org/2010,4997)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.02.2010 - 3 W 4/10 (https://dejure.org/2010,4997)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 3 W 4/10 (https://dejure.org/2010,4997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 GBO, § 35 Abs 1 S 1 GBO, § 291 ZPO
    Grundbuchverfahren: Anforderungen an die Auslegung einer letztwilligen Verfügung durch das Grundbuchamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung ins Grundbuch ausnahmsweise ohne Vorlage eines Erbscheins wegen einer entsprechenden Auslegung des Testaments durch das Nachlassgericht; Berücksichtigung von zukünftig noch zu veröffentlichenden Gesetzesnovellierungen im Zeitpunkt des Treffens einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22; GBO § 35; ZPO § 291
    Auslegung einer letztwilligen Verfügung durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 183
  • FamRZ 2010, 1599
  • Rpfleger 2010, 365
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    Zu Recht hat der bevollmächtigte Notar in seiner Beschwerdeschrift in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. November 2006 (NJW 2007, 573) dem Gesetzgeber aufgegeben hatte, eine Neuregelung des Erbschaftssteuergesetzes "spätestens bis zum 31. Dezember 2008" zu treffen, woraus sich die Formulierung in dem Erbvertrag erklärt.
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    In diesem Zusammenhang hat das Grundbuchamt die Verfügung von Todes wegen selbst auszulegen, wobei auch außerhalb der Verfügung liegende Umstände zu berücksichtigen sind, wenn sich diese aus öffentlichen, dem Grundbuchamt vorliegenden Urkunden ergeben und auch dann, wenn bei der Auslegung rechtlich schwierige Fragen zu beurteilen sind (OLG Köln Rpfleger 2000, 157; BayObLG Rpfleger 2000, 266).
  • OLG Celle, 10.12.2009 - 4 W 199/09

    Anforderungen an den Nachweis der Vor- und Nacherbenstellung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    Eine Auslegung scheidet nur aus, wenn diese nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt (OLG Celle ZfIR 2010, 83; OLG Schleswig FGPrax 2006, 248; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173).
  • OLG Schleswig, 19.07.2006 - 2 W 109/06

    Nachweis der Erbfolge gegenüber Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    Eine Auslegung scheidet nur aus, wenn diese nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt (OLG Celle ZfIR 2010, 83; OLG Schleswig FGPrax 2006, 248; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2010 - 3 Wx 217/09

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung durch das Grundbuchamts hinsichtlich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    Das gilt aber nur, wenn sich bei der Prüfung der letztwilligen Verfügung hinsichtlich des behaupteten Erbrechts tatsächlich Zweifel ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen betreffend den Willen des Erblassers geklärt werden können (OLG Düsseldorf 4.1.2010 3 Wx 217/09, juris).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00

    Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes - Verfügung des Testamentsvollstreckers über

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    Eine Auslegung scheidet nur aus, wenn diese nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt (OLG Celle ZfIR 2010, 83; OLG Schleswig FGPrax 2006, 248; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173).
  • BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99

    Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
    In diesem Zusammenhang hat das Grundbuchamt die Verfügung von Todes wegen selbst auszulegen, wobei auch außerhalb der Verfügung liegende Umstände zu berücksichtigen sind, wenn sich diese aus öffentlichen, dem Grundbuchamt vorliegenden Urkunden ergeben und auch dann, wenn bei der Auslegung rechtlich schwierige Fragen zu beurteilen sind (OLG Köln Rpfleger 2000, 157; BayObLG Rpfleger 2000, 266).
  • OLG Köln, 21.11.2014 - 20 W 94/13

    Erstattungsansprüche gegenüber den Erben hinsichtlich der Kosten für die

    Aus der erbschaftssteuerrechtlichen Abzugsfähigkeit der Grabpflegekosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG) ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil diese keine rechtliche Verpflichtung des Erben zur Kostentragung voraussetzt (MünchKomm/BGB-Küpper, aaO; Schreiber, ZEV 2010, 199).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.02.2010 - I-3 W 4/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16221
OLG Hamm, 17.02.2010 - I-3 W 4/10 (https://dejure.org/2010,16221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2010 - I-3 W 4/10 (https://dejure.org/2010,16221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - I-3 W 4/10 (https://dejure.org/2010,16221)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 29.05.2008 - 5 W 506/08

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen bezüglich einer fehlerhaft

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 W 4/10
    Aber auch dann, wenn man - wie der Senat in zahlreichen nicht veröffentlichten Beschlüssen - mit der herrschenden Meinung (vgl. etwa OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 ff. mit Anmerkung Ulrich; OLG Nürnberg MedR 2009, 155 ff., jeweils mit zahlreichen w. N.) grundsätzlich eine weitergehende Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen befürwortet und das rechtliche Interesse an der Beweiserhebung demgemäß zur Förderung prozessökonomischer vorprozessualer Einigungen weit auslegt, ist hier das rechtliche Interesse nicht mehr zu bejahen.
  • OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08

    Anspruch auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 W 4/10
    Aber auch dann, wenn man - wie der Senat in zahlreichen nicht veröffentlichten Beschlüssen - mit der herrschenden Meinung (vgl. etwa OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 ff. mit Anmerkung Ulrich; OLG Nürnberg MedR 2009, 155 ff., jeweils mit zahlreichen w. N.) grundsätzlich eine weitergehende Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen befürwortet und das rechtliche Interesse an der Beweiserhebung demgemäß zur Förderung prozessökonomischer vorprozessualer Einigungen weit auslegt, ist hier das rechtliche Interesse nicht mehr zu bejahen.
  • OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08

    Behauptung des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 W 4/10
    Das selbständige Beweisverfahren ist jedoch nicht zulässig, wenn auf diesem Weg der Sachverhalt ermittelt und ausgeforscht werden soll, um damit erst die Voraussetzungen für eine Klage zu schaffen (OLG Oldenburg VersR 2009, 805 f.).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Ärztliche Aufklärung bzw.

    Entsprechendes gilt, wenn Anträge auf eine umfassende Klärung der Frage abzielen, welcher mehrerer Antragsgegner den Antragsteller in jeweils welcher konkreten Weise fehlerhaft behandelt hat, um herauszufinden, ob möglicherweise die Voraussetzungen für eine Klage gegen einen oder mehrere Antragsgegner vorliegen könnten oder nicht (vgl. Pauge aaO; H. Prütting in FAKomm-MedR, 3. Aufl., § 485 Rn. 2; OLG Jena, Beschluss vom 19.12.2005 - 4 W 503/05 - juris Rn. 50; OLG Köln VersR 2009, 1515, juris Rn. 16 ff.; OLG Hamm GesR 2010, 254, juris Rn. 9; eher großzügig aber OLG Karlsruhe MedR 2012, 261, juris Rn. 12-13).

    Dadurch, dass die Antragstellerin ihre Krankengeschichte ab dem Jahre 2009 ungefiltert in mindestens 374 Fragen zur Überprüfung durch sechs verschiedene Sachverständige stellt, sind diese Ziele jedenfalls unter den vorliegenden Umständen schlechterdings nicht zu erreichen (vgl. OLG Hamm GesR 2010, 254, juris Rn. 6).

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2010 - 7 W 27/10

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Der Senat hat sich deshalb mit Beschluss vom 3. November 2010 (7 W 25/10, zur Veröffentlichung vorgesehen) der ganz herrschenden Meinung angeschlossen, die ein selbständiges Beweisverfahren auch dann für zulässig erachtet, wenn es auf die Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers gerichtet ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2009, 12 W 33/09, Juris Tz. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1056, 1057; OLG Hamm, GesR 2010, 254; OLG Koblenz, OLGR 2005, 639; OLG Jena, Beschl. v. 19. Dezember 2005, Juris Tz. 50 f.; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], VersR 2003, 374; OLG Köln, RuS 2003, 528; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 804; OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 f.; VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; OLG Schleswig, OLGR 2009, 593 f.).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2010 - 7 W 25/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

    Der Senat folgt deshalb der ganz herrschenden Meinung, die ein selbständiges Beweisverfahren auch dann für zulässig erachtet, wenn es auf die Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers gerichtet ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2009, 12 W 33/09, Juris Tz. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1056, 1057; OLG Hamm, GesR 2010, 254; OLG Koblenz, OLGR 2005, 639; OLG Jena, Beschl. v. 19. Dezember 2005, Juris Tz. 50 f.; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], VersR 2003, 374 ; OLG Köln, RuS 2003, 528; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 804; OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 f.; VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; OLG Schleswig, OLGR 2009, 593 f.).
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