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   OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00   

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https://dejure.org/2000,2018
OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00 (https://dejure.org/2000,2018)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.03.2000 - 3 W 50/00 (https://dejure.org/2000,2018)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. März 2000 - 3 W 50/00 (https://dejure.org/2000,2018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzgericht; Insolvenzverwalter; Insolvenzverfahren; Anfechtbarkeit; Ablehnung; Rechtspfleger; Befangenheit; Statthaftigkeit; Sofortige weitere Beschwerde

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § 6; ; InsO § 7; ; ZPO § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4 § 6 § 7; ZPO § 46
    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in Verfahren betreffend die Ablehnung eines Rechtspflegers; Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 864
  • ZIP 2000, 1400
  • MDR 2000, 1214
  • NZI 2000, 222
  • Rpfleger 2000, 264
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 20.12.1999 - 26 W 124/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Der Senat schliesst sich jedoch der von den Oberlandesgerichten Karlsruhe (Vorlagebeschluss vom 29. Dezember 1999 - 11 W 177/99 - = NZI 2000, 26) und Frankfurt (Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99 -) vertretenen Auffassung an.

    Denn der mit § 7 InsO verfolgte Zweck, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Insolvenzrechts sicherzustellen, kann nur dann effektiv erreicht werden, wenn - unabhängig von der Zulässigkeit der Erstbescherde jede Beschwerdeentscheidung des Landgerichts mit insolvenzrechtlichem Inhalt der weiteren Beschwerde unterliegt, soweit die in § 7 InsO genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. OLG Frankfurt aaO - 26 W 124/99 -).

  • OLG Frankfurt, 07.09.1999 - 26 W 67/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Von der bislang wohl überwiegenden Zahl der Obergerichte wird hierzu die Auffassung vertreten, Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde sei die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstgerichts gemäß § 6 Abs. 1 InsO und damit die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzgerichts in den durch die Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f. und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jew. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 5 W 186/99 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. September 1999 - 26 W 67/99 -).

    Diese Auffassung nötigt im Hinblick auf die gegenteiligen Entscheidungen des BayObLG sowie der Oberlandesgerichte Köln, Saarbrücken und Frankfurt (-26 W 67/99 -) nicht zur Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 InsO.

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    In Übereinstimmung mit dem allgemeinen Grundsatz des Verfahrensrechts der streitigen und der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde auch nicht davon abhängig, dass die Erstbeschwerde zulässig war (vgl. hierzu BGH NJW 1992, 3305).
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Von der bislang wohl überwiegenden Zahl der Obergerichte wird hierzu die Auffassung vertreten, Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde sei die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstgerichts gemäß § 6 Abs. 1 InsO und damit die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzgerichts in den durch die Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f. und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jew. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 5 W 186/99 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. September 1999 - 26 W 67/99 -).
  • BayObLG, 28.07.1999 - 4Z BR 1/99

    Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Von der bislang wohl überwiegenden Zahl der Obergerichte wird hierzu die Auffassung vertreten, Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde sei die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstgerichts gemäß § 6 Abs. 1 InsO und damit die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzgerichts in den durch die Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f. und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jew. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 5 W 186/99 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. September 1999 - 26 W 67/99 -).
  • BVerfG, 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87

    Richterablehnung - Konkursverfahren - Konkursverwalter - Befangenheit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Diesem wurde ein Ablehnungsrecht nur für Verfahren zugestanden, deren Gegenstand persönliche Ansprüche wie etwa der Anspruch auf Auslagenerstattung und Vergütung seiner Geschäftsführung oder aber die Festsetzung eines Zwangsgeldes bzw. seine Entlassung waren (vgl. BVerfG ZIP 1988, 174, 175).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Der Senat schliesst sich jedoch der von den Oberlandesgerichten Karlsruhe (Vorlagebeschluss vom 29. Dezember 1999 - 11 W 177/99 - = NZI 2000, 26) und Frankfurt (Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99 -) vertretenen Auffassung an.
  • OLG Saarbrücken, 08.12.1999 - 5 W 186/99

    Zulässigkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Von der bislang wohl überwiegenden Zahl der Obergerichte wird hierzu die Auffassung vertreten, Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde sei die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstgerichts gemäß § 6 Abs. 1 InsO und damit die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzgerichts in den durch die Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f. und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jew. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 5 W 186/99 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. September 1999 - 26 W 67/99 -).
  • BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99

    Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Von der bislang wohl überwiegenden Zahl der Obergerichte wird hierzu die Auffassung vertreten, Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde sei die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstgerichts gemäß § 6 Abs. 1 InsO und damit die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzgerichts in den durch die Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f. und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jew. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 5 W 186/99 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. September 1999 - 26 W 67/99 -).
  • OLG Köln, 14.07.1987 - 2 W 107/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00
    Dieser wird ungeachtet seiner Stellung als Partei kraft Amtes in Verfahren, die - wie hier - keine persönlichen Ansprüche betreffen, zur Ablehnung nur als Bevollmächtigter des Schuldners angesehen, weil er als Verwalter der Masse im Insolvenzverfahren weder persönlich beteiligt ist noch mit eigenem Vermögen haftet (Schmerbach in Frankfurter Kommentar zur InsO, 2. Aufl. § 4 Rdnr. 40; OLG Köln NJW-RR 1988, 694 = ZIP 1988, 110).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.1986 - 12 W 21/86
  • BayObLG, 21.11.1974 - BReg. 1 Z 102/74
  • OLG Nürnberg, 14.07.1971 - 5 W 72/71
  • BGH, 15.09.2020 - VI ZB 10/20

    Wer nicht am Rechtsstreit beteiligt ist, kann keinen Ablehnungsantrag stellen!

    Am Rechtsstreit nicht beteiligte Dritte sind demgegenüber nicht ablehnungsberechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1963 - IV ZB 129/62, RzW 1964, 87; BFH, NVwZ 1998, 438; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 864, juris Rn. 10; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Auflage, § 42 Rn. 18; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. § 42 Rn. 2).

    Das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, steht nicht dem Prozessbevollmächtigten in seiner Person, sondern nur den Parteien zu (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1963 - IV ZB 129/62, RzW 1964, 87; BFH, NVwZ 1998, 438; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 864, juris Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. § 42 Rn. 2).

  • OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 22. März 2000 - 3 W 50/00 (= ZInso 20000, 236) einen weitergehenden Standpunkt eingenommen und die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde unabhängig von der Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO immer dann bejaht hat, wenn eine Entscheidung des Landgerichts als Insolvenz Bericht vorliegt, kann für den hier vorliegenden Fall dahinstehen, ob daran länger festzuhalten wäre (vgl. dazu BGH Beschluss vom 16. März 2000 - IX ZB 2/00).
  • OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 155/00

    Sicherung des Existenzminimums im Insolvenzverfahren

    Allerdings knüpft die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO betreffend die Statthaftigkeit des Rechtsmittels an die Regelung des § 6 Abs. 1 InsO an, so daß grundsätzlich der Rechtsmittelzug nach § 7 Abs. 1 InsO zum Oberlandesgericht nur in den Fällen eröffnet ist, in denen gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde nach § 6 Abs. 1 InsO gegeben war (vgl. BGH NJW 2000, 1869 = NZI 2000, 260 = ZIP 2000, 755; Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199] = ZIP 1999, 586 [587]; Senat, NJW-RR 2000, 782 = NZI 2000, 130 = ZInsO 2000, 104; Senat, NZI 2000, 317 [318]; BayObLGZ 1999, 200 [202] = NJW-RR 1999, 1570 = NZI 1999, 412 [413]; BayObLGZ 1999, 370 = NZI 2000, 129 = ZInsO 2000, 161; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1999, 1653 = NZI 1999, 453; OLG Naumburg, NZI 2000, 263; a.A. OLG Frankfurt, NZI 2000, 137; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 222 =Rpfleger 2000, 264).
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