Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 3 W 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6134
OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 3 W 8/07 (https://dejure.org/2007,6134)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2007 - 3 W 8/07 (https://dejure.org/2007,6134)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2007 - 3 W 8/07 (https://dejure.org/2007,6134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Gerichtszuständigkeit bei Geltendmachung eines Verstoßes gegen die vertraglichen Pflichten eines Einfirmenvertreters; Fiktion der Arbeitnehmereigenschaft eines Einfirmenvertreters; Handeln in den Grenzen des vertraglich Vereinbarten

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d; ; ArbGG § ... 5 Abs. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 3 Satz 1; ; HGB § 92 a; ; HGB § 92 a Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 17 a Abs. 4 Satz 1; ; GVG § 17 a Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 569

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 5 Abs. 3; HGB § 92 a
    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gem. § 5 Abs. 3 ArbGG für Ansprüche gegen Einfirmenvertreter i. S. v. § 92 a HGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 3; HGB § 92a Abs. 1 Satz 1
    Arbeitnehmereigenschaft des Einfirmenvertreters nach § 5 Abs. 3 ArbGG und § 92a HGB

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrechtliche Ansprüche des Unternehmers gegen den Handelsvertreter ? Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 17 -, Einfirmenvertreter, Zustimmungsvorbehalt, Ermittlung der Verdienstgrenze

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1066
  • DB 2007, 1249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04

    Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 3 W 8/07
    Der Beklagte gehöre aufgrund der vertraglich vereinbarten Tätigkeitseinschränkungen zum Personenkreis des § 92 a HGB und er habe in den nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04) maßgeblichen letzten sechs Monaten des Vertragsverhältnisses monatlich unter 1.000,00 EUR verdient.

    Auf diese Rechtslage stellt § 92 a HGB ab (vgl. BAG, Beschluss vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04 = NJW 2005, 1146 m.z.w.N.).

    Es ist allein auf den rechtlichen Bestand des Vertragsverhältnisses abzustellen (BAG, Beschluss vom 05.02.2005 - 5 AZB 13/04 = NJW 2005, 1146 m.w.N.).

    Der von der Klägerin wahrgenommene Widerspruch zwischen dem Urteil des BAG vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99 = NZA 2000, 534 und dem Beschluss vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04 = NJW 2005, 1146 beruht auf einer grundlegenden Verkennung der Rechtslage.

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 3 W 8/07
    Der von der Klägerin wahrgenommene Widerspruch zwischen dem Urteil des BAG vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99 = NZA 2000, 534 und dem Beschluss vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04 = NJW 2005, 1146 beruht auf einer grundlegenden Verkennung der Rechtslage.
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 3 W 8/07
    Den Gebührenstreitwert für das Beschwerdeverfahren setzt der Senat auf 1/5 des Hauptsachestreitwertes fest (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.1996 - III ZB 195/96 = NJW 1998, 909; Musielak/Heinrich, ZPO, 5. Aufl., § 3 Rn. 33).
  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00

    Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 3 W 8/07
    Das BAG hat vielmehr die Geltung der zuständigkeitsbegründenden Fiktion des § 5 Abs. 3 ArbGG für diese Fälle nochmals ausdrücklich festgestellt (vgl. BAG, Urt. v. 24.10.2002 - 6 AZR 632/00 = NJW 2003, 2627).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07

    Selbständiger Versicherungsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer; Auswirkung

    Ein vertragliches Verbot i.S.v. § 92 a Abs. 1 HGB liegt allerdings auch dann vor, wenn die Aufnahme der Tätigkeit für ein anderes Unternehmen von der Zustimmung des Unternehmers abhängig gemacht wird und diese nicht vorliegt (BAG NZA 2005, 487; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 17.04.2007, 3 W 8/07; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.06.2006, Az. 15 W 16/06; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Köln, OLGR 2005, 309 und VersR 2001, 894).

    Für den Beschwerdewert bei Rechtswegverweisungen ist ein Bruchteil des Hauptsachewertes maßgeblich, wobei Schwankungen in einer Größenordnung von 1/3 bis 1/5 in Betracht kommen (BGH NJW 1998, 909; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 17.04.2007, 3 W 8/07).

  • OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 6 W 31/12

    Begriff des Ein-Firmen-Vertreters i.S. von § 92a HGB

    Die Aufnahme der anderweitigen Tätigkeit ist danach nicht von der vorherigen Zustimmung des Unternehmers abhängig, was in der Rechtsprechung als ein vertragliches Tätigkeitsverbot angesehen worden ist (vgl. BAG NJW 2005, 1146 ; Brandenburgisches OLG, VersR 2008, 1066 , zitiert nach juris; OLG Köln aaO. zitiert nach juris Rn. 7).

    Die Festsetzung des Gebührenstreitwertes erfolgt auf der Grundlage eines Bruchteils von 1/5 des Hauptsachestreitwertes (vgl. Brandenburgisches OLG, VersR 2008, 1066 , juris Rn. 16; Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07, juris Rn. 19).

  • LAG Hamm, 18.02.2009 - 2 Ta 863/07

    Zulässigkeit des Rechtsweges: Ein Bausparkassenvertreter, der nur mit Genehmigung

    Solange ihm eine derartige Genehmigung nicht erteilt worden ist, ist der Kläger als Einfirmenvertreter i.S.v. § 92 a Abs. 1 HGB anzusehen (BAG vom 15.02.2005, 5 AZB 13/04, NJW 2005, 1146 unter II 2 b aa der Gründe; OLG Karlsruhe vom 21.06.2006, 15 W 16/06, Versicherungsrecht 2007, 207; LAG Hamm vom 18.07.2007, 2 Ta 279/07 sowie OLG Brandenburg vom 17.04.2007, 3 W 8/07, Versicherungsrecht 2008, 1066).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht