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   OLG Hamm, 17.06.2003 - 3 Ws 243/03   

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https://dejure.org/2003,6120
OLG Hamm, 17.06.2003 - 3 Ws 243/03 (https://dejure.org/2003,6120)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2003 - 3 Ws 243/03 (https://dejure.org/2003,6120)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 3 Ws 243/03 (https://dejure.org/2003,6120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zustellung des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung; Begriff des Wohnraums bei der Ersatzzustellung; Besondere Anforderungen an die Zustellung an eine Person in einer Therapieeinrichtung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung ...

  • Judicialis

    StPO § 46; ; StPO § 37; ; StPO § 181

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 46; StPO § 37; StPO § 181
    Zustellung; Ersatzzustellung; Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung; Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 362 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 23.08.1982 - 1 Ws 102/82
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2003 - 3 Ws 243/03
    Insoweit ist anerkannt, dass etwa bei einem mehrmonatigen Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung unter der vormaligen Wohnanschrift nicht mehr wirksam im Wege der Ersatzzustellung zugestellt werden kann (ebda, vgl. auch OLG Hamm NStZ 1982, 521; OLG Karlsruhe, NJW 1997, 2183).
  • OLG Hamm, 16.02.2015 - 1 Ws 677/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Fristversäumnis aufgrund

    Für diesen Fall ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur weit überwiegend anerkannt, dass demjenigen, der mangels wirksamer Zustellung tatsächlich keine Frist versäumt hat, aber gleichwohl so behandelt worden ist, in entsprechender Anwendung des § 44 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne weitere Sachprüfung zu gewähren ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. April 2013, 1 Ws 31/13, BeckRS 2013, 07602, OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juni 2003, 3 Ws 243/03, BeckRS 2003, 07406, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 44 Rn. 2, Maul in KK-StPO, 7. Aufl., § 44 Rdnr. 22 sowie § 45 Rdnr. 1, jeweils m.w.N).
  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ws 515/07

    Statthafter Rechtsbehelf gegen die tatrichterlich unterbliebene Entscheidung über

    Der Senat vertritt dazu in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Senats vom 22.09.1994 3 Ws 458/94 ; Beschluss des Senats vom 18.09.2001 3 Ws 372/01 ; Beschluss des Senats vom 29.06.2004 3 Ws 243/03 ) die Auffassung, dass die Bestimmung des § 400 Abs. 1 StPO nicht zur Begründung der Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Nebenklägers gegen die unterlassene Kosten und Auslagenentscheidung herangezogen werden kann.
  • OLG Hamm, 05.07.2007 - 3 Ws 403/07

    Widereinsetzung in den vorigen Stand, Ersatzzustellung; Wirksamkeit;

    So ist anerkannt, dass ein mehrmonatiger Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes führt und während dieser Zeit die bisherige Wohnung keine Wohnung im Sinne der Zustellvorschriften darstellt (Senat, Beschluß vom 17.06.2003, 3 Ws 243/03; OLG Hamm, 1. Strafsenat, NStZ 1982, 521).
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