Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 16.06.1998

Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.10.1998 - 3 Ws 256/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10434
OLG Celle, 14.10.1998 - 3 Ws 256/98 (https://dejure.org/1998,10434)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.10.1998 - 3 Ws 256/98 (https://dejure.org/1998,10434)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 3 Ws 256/98 (https://dejure.org/1998,10434)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 243
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.06.1998 - 3 Ws 256/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,35663
OLG Hamm, 16.06.1998 - 3 Ws 256/98 (https://dejure.org/1998,35663)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.1998 - 3 Ws 256/98 (https://dejure.org/1998,35663)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 3 Ws 256/98 (https://dejure.org/1998,35663)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,35663) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Anordnung von Führungsaufsicht, Reststrafenaussetzung, verfrühte Entscheidung, Einzelstrafen von mindestens 2 Jahren, Gesamtstrafe, Vollverbüßung nach Widerruf eines Strafrestes

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.06.1995 - 3 Ws 248/95

    Führungsaufsicht, Gesamtfreiheitsstrafe, Einzelstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1998 - 3 Ws 256/98
    Der Streit, ob bei der vollständigen Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe mindestens eine der wegen vorsätzlicher Straftat erkannten Einzelstrafen wenigstens zwei Jahre betragen muss, was der Senat weiterhin bejaht, (so auch Senat, Beschluss vom 8. Juni 1995, NStZ-RR 1996, 31; OLG Köln, NStZ 1997, 4 jeweils mit weiteren Nachweisen zum Streitstand), kann vorliegend auf sich beruhen, weil durch Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 14. Juni 1989 drei Einzelstrafen wegen schweren Raubes auf jeweils vier Jahre festgesetzt worden sind.
  • OLG Köln, 07.05.1996 - 2 Ws 145/96
    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1998 - 3 Ws 256/98
    In der Kommentierung bei Tröndle, StGB, 48. Auflage, § 68 f Rdnr. 2 a wird zwar der Senatsbeschluss vom 8. Juni 1995 (NStZ-RR 1986, 31) als Beleg dafür angeführt, der Senat vertrete entgegen der ganz herrschenden Ansicht (Schönke-Schröder-Stree, StGB, 25. Auflage, § 68 f Rdnr. 5; Tröndle, StGB, 48. Auflage, § 68 f Rdnr. 2 a; Leipziger Kommentar, StGB, 10. Auflage, § 68 f Rdnr. 15; OLG Köln, NStZ-RR 1997, 4, 5 ) die Auffassung, eine Reststrafenaussetzung gemäß § 57 StGB stehe dem Eintritt von Führungsaufsicht gemäß § 68 f StGB entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht