Rechtsprechung
OLG Celle, 14.10.1998 - 3 Ws 256/98 |
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Papierfundstellen
- StV 1999, 243
Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.06.1998 - 3 Ws 256/98 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Anordnung von Führungsaufsicht, Reststrafenaussetzung, verfrühte Entscheidung, Einzelstrafen von mindestens 2 Jahren, Gesamtstrafe, Vollverbüßung nach Widerruf eines Strafrestes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 08.06.1995 - 3 Ws 248/95
Führungsaufsicht, Gesamtfreiheitsstrafe, Einzelstrafe
Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1998 - 3 Ws 256/98
Der Streit, ob bei der vollständigen Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe mindestens eine der wegen vorsätzlicher Straftat erkannten Einzelstrafen wenigstens zwei Jahre betragen muss, was der Senat weiterhin bejaht, (so auch Senat, Beschluss vom 8. Juni 1995, NStZ-RR 1996, 31; OLG Köln, NStZ 1997, 4 jeweils mit weiteren Nachweisen zum Streitstand), kann vorliegend auf sich beruhen, weil durch Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 14. Juni 1989 drei Einzelstrafen wegen schweren Raubes auf jeweils vier Jahre festgesetzt worden sind. - OLG Köln, 07.05.1996 - 2 Ws 145/96
Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1998 - 3 Ws 256/98
In der Kommentierung bei Tröndle, StGB, 48. Auflage, § 68 f Rdnr. 2 a wird zwar der Senatsbeschluss vom 8. Juni 1995 (NStZ-RR 1986, 31) als Beleg dafür angeführt, der Senat vertrete entgegen der ganz herrschenden Ansicht (…Schönke-Schröder-Stree, StGB, 25. Auflage, § 68 f Rdnr. 5;… Tröndle, StGB, 48. Auflage, § 68 f Rdnr. 2 a;… Leipziger Kommentar, StGB, 10. Auflage, § 68 f Rdnr. 15; OLG Köln, NStZ-RR 1997, 4, 5 ) die Auffassung, eine Reststrafenaussetzung gemäß § 57 StGB stehe dem Eintritt von Führungsaufsicht gemäß § 68 f StGB entgegen.