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OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 323/08, 3 Ws 324/08 |
Zitiervorschläge
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2008 - 3 Ws 323/08, 3 Ws 324/08 (https://dejure.org/2008,25537)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen, Beschwerde
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO §§ 454b, 311, 301 ff.
Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen, Beschwerde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidungszuständigkeit des Beschwerdegerichts bei Angriff einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer durch nur eine von mehreren zuständigen Vollstreckungsbehörden
Verfahrensgang
- AG Lippstadt, 18.09.2007 - 20 Ds 171 Js 506/07
- LG Bielefeld, 28.07.2008 - StVK P 2169/08 (22b)
- OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 323/08, 3 Ws 324/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 18.07.1994 - 3 Ws 310/94
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 323/08
Es kann daher nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Beschluss insgesamt angefochten wird, denn insoweit kann jede Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde die Entscheidung nur hinsichtlich derjenigen Strafe anfechten, für die sie als Vollstreckungsbehörde zuständig ist (OLG Düsseldorf MDR 1995, 194;… Wendisch in LR-StPO 25. Aufl. § 454b Rdn. 43). - OLG Hamm, 25.03.2008 - 1 Ws 163/08
Bedingte Entlassung; Prognose; persönlicher Eindruck; Bedeutung
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 323/08
Das Beschwerdegericht soll deshalb von der aufgrund der persönlichen Anhörung gewonnenen Prognose nur abweichen, wenn von der Strafvollstreckungskammer wesentliche Gesichtspunkte fehlerhaft gewichtet worden sind oder die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer erkennbar nicht auf einem für das Beschwerdegericht nachvollziehbaren Eindruck des Verurteilten bei der mündlichen Anhörung beruht (OLG Hamm Beschl. v. 25.03.2008 - 1 Ws 163/08; vgl. auch: OLG Hamm Beschl. v. 08.02.2000 - 4 Ws 10/2000). - OLG Hamm, 20.09.1978 - 4 Ws 10/00
Ablehnung der bedingten Entlassung, Aufhebung, persönlicher Eindruck, Anhörung, …
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 323/08
Das Beschwerdegericht soll deshalb von der aufgrund der persönlichen Anhörung gewonnenen Prognose nur abweichen, wenn von der Strafvollstreckungskammer wesentliche Gesichtspunkte fehlerhaft gewichtet worden sind oder die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer erkennbar nicht auf einem für das Beschwerdegericht nachvollziehbaren Eindruck des Verurteilten bei der mündlichen Anhörung beruht (OLG Hamm Beschl. v. 25.03.2008 - 1 Ws 163/08; vgl. auch: OLG Hamm Beschl. v. 08.02.2000 - 4 Ws 10/2000).
- OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19
Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss über die die …
Dem Erfordernis gemeinsamer Ausgangsentscheidung nach § 454 b Abs. 4 StPO kann aber nicht auch das Verbot einer bloßen Teilanfechtung entnommen werden (OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2008 - Az. 3 Ws 323/08 -, Rn. 8 juris). - OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 324/08
Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen; Beschwerde
3 Ws 323/08 3 Ws 324/08. - KG, 13.07.2021 - 5 Ws 146/21
Voraussetzungen der Reststrafenaussetzung; Entscheidungszersplitterung in der …
Jede Staatsanwaltschaft kann aus einer Mehrzahl durch einheitlichen Beschluss getroffener Aussetzungsentscheidungen auch (nur) die Aussetzung der Strafe anfechten, für die sie als Vollstreckungsbehörde zuständig ist (Hans. OLG Hamburg…, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 Ws 22-25/19 -, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 Ws 323-324/08 -, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).