Rechtsprechung
OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss (OWi) 715/05, 3 Ws 55/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne ausdrücklichen Antrag auf Zulassung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Auseinandersetzung eines Verwerfungsurteils mit vorgebrachten Entschuldigungsgründen; Verpflichtungen des Gerichts durch den ...
- Judicialis
StPO § 300; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2; ; OWiG § 80 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Auseinandersetzung mit Entschuldigungsgründen im Verwerfungsurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 12.05.2005 - 211 OWi 502 Js 3181/05
- OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss (OWi) 715/05, 3 Ws 55/05
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 54
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05
Dies ist im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts insbesondere dann der Fall, wenn sich das Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG mit den dem Gericht bekannten Gründen für das Nichterscheinen des Betroffenen nicht befasst (OLG Köln VRS 96, 451; BayObLG DAR 2000, 578;… Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 16 b).Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör kann in diesen Fällen nur dann angenommen werden, wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (BayObLG DAR 2001, 412; OLG Köln NZV 1999, 264 (265)).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrages einer Partei zu einer zentralen Frage nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen, sofern dieser nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133 (146)).Erörtert das Gericht den wesentlichen Tatsachenvortrag des Betroffenen in den Entscheidungsgründen nicht, liegt darin jedoch lediglich ein Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe den Vortrag bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884 (1885)).
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05
Erörtert das Gericht den wesentlichen Tatsachenvortrag des Betroffenen in den Entscheidungsgründen nicht, liegt darin jedoch lediglich ein Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe den Vortrag bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884 (1885)).
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn sich aus den Umständen des einzelnen Falles ergibt, dass das Gericht das tatsächliche Vorbringen eines Betroffenen entweder nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfG NJW 1992, 1875 (1877)). - BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05
Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Parteien haben (BVerfG NJW 1992, 2811). - BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung wesentlicher …
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05
Der Grundsatz rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167 (1168)). - BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01
Berücksichtigung der Entschuldigungsgründe des Betroffenen für sein Ausbleiben in …
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05
Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör kann in diesen Fällen nur dann angenommen werden, wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (BayObLG DAR 2001, 412; OLG Köln NZV 1999, 264 (265)). - BGH, 12.08.1999 - 3 StR 277/99
Revisionsbegründung bei Verfahrensfehlern; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05
Denn für die Angabe der den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen ist erforderlich, dass der Betroffene die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht und auch die Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes sprechen, der seiner Rüge den Boden entzieht (BGH StV 1996, 530 (531); BGH NStZ 2000, 49 (50);… KK-Kuckein, StPO, 5. Aufl., § 344 Rdnr. 38). - BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1444/94
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05
Erörtert das Gericht den wesentlichen Tatsachenvortrag des Betroffenen in den Entscheidungsgründen nicht, liegt darin jedoch lediglich ein Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe den Vortrag bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884 (1885)). - BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
Auszug aus OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05
Denn für die Angabe der den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen ist erforderlich, dass der Betroffene die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht und auch die Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes sprechen, der seiner Rüge den Boden entzieht (BGH StV 1996, 530 (531); BGH NStZ 2000, 49 (50);… KK-Kuckein, StPO, 5. Aufl., § 344 Rdnr. 38).