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   OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01   

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OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01 (https://dejure.org/2002,5674)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2002 - 3 Ws 553/01 (https://dejure.org/2002,5674)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 3 Ws 553/01 (https://dejure.org/2002,5674)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1814
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.02.2000 - 2 ARs 495/99

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01
    Für die Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung der von dem Beschuldigten zur Verfügung gestellten Speichelprobe zum Zwecke des Spurenvergleichs (§ 81 e StPO) ist der Ermittlungsrichter desjenigen Amtsgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Körperzellenentnahme stattgefunden hat (im Anschluss an BGHSt 45, 376 ff.).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und ihrer anschließenden molekulargenetischen Untersuchung zur Feststellung des DNA-Musters der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts am Entnahmeort zuständig; dies gilt auch dann, wenn die Untersuchung der Körperzellen im Bezirk eines anderen Amtsgerichts erfolgen soll (BGHSt 45, 376 ff.; BGH StV 99, 302f.; BGH Beschluss vom 25. Februar 2000, 2 ARs 24/00).

  • BGH, 31.03.1999 - 2 ARs 153/99

    Molekulargenetische Untersuchung (Speichelprobe,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und ihrer anschließenden molekulargenetischen Untersuchung zur Feststellung des DNA-Musters der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts am Entnahmeort zuständig; dies gilt auch dann, wenn die Untersuchung der Körperzellen im Bezirk eines anderen Amtsgerichts erfolgen soll (BGHSt 45, 376 ff.; BGH StV 99, 302f.; BGH Beschluss vom 25. Februar 2000, 2 ARs 24/00).
  • BGH, 25.02.2000 - 2 ARs 24/00

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und ihrer anschließenden molekulargenetischen Untersuchung zur Feststellung des DNA-Musters der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts am Entnahmeort zuständig; dies gilt auch dann, wenn die Untersuchung der Körperzellen im Bezirk eines anderen Amtsgerichts erfolgen soll (BGHSt 45, 376 ff.; BGH StV 99, 302f.; BGH Beschluss vom 25. Februar 2000, 2 ARs 24/00).
  • LG Hannover, 27.07.2000 - 58 Qs 28/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01
    Hierbei mag dahinstehen, ob eine nach umfassender Belehrung aufgrund freier Entscheidung erteilte Einwilligung des Betroffenen mit einer molekulargenetischen Untersuchung seines DNA-Materials grundsätzlich überhaupt geeignet wäre, den Richtervorbehalt entfallen zu lassen (mit beachtenswerter Argumentation dafür: LG Hamburg NStZ-RR 00, 269f. und StV 00, 660 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 81 g Rn. 17; Rogall in SK/StPO, Stand Oktober 2001, § 81 f Rn. 6 und § 81 g Rn. 22; Sprenger/Fischer NJW 99, 1830, 1831-1833; Markwardt/Brodersen NJW 00, 692, 693; a.A. LG Wuppertal NJW 00, 2687f.; LG Hannover NStZ-RR 01, 20 und Nds.Rpfl.
  • LG Wuppertal, 05.05.2000 - 25 Qs 2/00

    Richterliche Anordnung der DNA-Analyse bei Zustimmung des Betroffenen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01
    Hierbei mag dahinstehen, ob eine nach umfassender Belehrung aufgrund freier Entscheidung erteilte Einwilligung des Betroffenen mit einer molekulargenetischen Untersuchung seines DNA-Materials grundsätzlich überhaupt geeignet wäre, den Richtervorbehalt entfallen zu lassen (mit beachtenswerter Argumentation dafür: LG Hamburg NStZ-RR 00, 269f. und StV 00, 660 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 81 g Rn. 17; Rogall in SK/StPO, Stand Oktober 2001, § 81 f Rn. 6 und § 81 g Rn. 22; Sprenger/Fischer NJW 99, 1830, 1831-1833; Markwardt/Brodersen NJW 00, 692, 693; a.A. LG Wuppertal NJW 00, 2687f.; LG Hannover NStZ-RR 01, 20 und Nds.Rpfl.
  • LG Hamburg, 17.11.1999 - 611 Qs 102/99

    DNA-Analyse ohne richterliche Anordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01
    Hierbei mag dahinstehen, ob eine nach umfassender Belehrung aufgrund freier Entscheidung erteilte Einwilligung des Betroffenen mit einer molekulargenetischen Untersuchung seines DNA-Materials grundsätzlich überhaupt geeignet wäre, den Richtervorbehalt entfallen zu lassen (mit beachtenswerter Argumentation dafür: LG Hamburg NStZ-RR 00, 269f. und StV 00, 660 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 81 g Rn. 17; Rogall in SK/StPO, Stand Oktober 2001, § 81 f Rn. 6 und § 81 g Rn. 22; Sprenger/Fischer NJW 99, 1830, 1831-1833; Markwardt/Brodersen NJW 00, 692, 693; a.A. LG Wuppertal NJW 00, 2687f.; LG Hannover NStZ-RR 01, 20 und Nds.Rpfl.
  • LG Hamburg, 24.11.1999 - 628 Qs 46/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01
    Hierbei mag dahinstehen, ob eine nach umfassender Belehrung aufgrund freier Entscheidung erteilte Einwilligung des Betroffenen mit einer molekulargenetischen Untersuchung seines DNA-Materials grundsätzlich überhaupt geeignet wäre, den Richtervorbehalt entfallen zu lassen (mit beachtenswerter Argumentation dafür: LG Hamburg NStZ-RR 00, 269f. und StV 00, 660 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 81 g Rn. 17; Rogall in SK/StPO, Stand Oktober 2001, § 81 f Rn. 6 und § 81 g Rn. 22; Sprenger/Fischer NJW 99, 1830, 1831-1833; Markwardt/Brodersen NJW 00, 692, 693; a.A. LG Wuppertal NJW 00, 2687f.; LG Hannover NStZ-RR 01, 20 und Nds.Rpfl.
  • BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04

    Anordnung der DNA-Untersuchung von aufgefundenem Spurenmaterial (Zuständigkeit

    Der Umstand, dass die Untersuchung der Körperzellen in einem anderen amtsgerichtlichen Bezirk durchgeführt wird, hat keinen Einfluss auf die örtliche Zuständigkeit (OLG Düsseldorf NJW 2002, 1814; BGH StV 1999, 302 mit Verweis auf die Entscheidung des AG Bad Kreuznach NJW 1999, 303).

    Bei einer Untersuchung zwecks Spurenvergleichs (§ 81e StPO) bietet auch der Auffindeort des Spurenmaterials eine größere Sachnähe zum laufenden Ermittlungsverfahren als der Sitz der in Aussicht genommenen Sachverständigeninstitution (OLG Düsseldorf NJW 2002, 1814).

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Rechtsprechung
   KG, 05.11.2001 - 3 Ws 553/01, 1 AR 1279/01   

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https://dejure.org/2001,53078
KG, 05.11.2001 - 3 Ws 553/01, 1 AR 1279/01 (https://dejure.org/2001,53078)
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KG, Entscheidung vom 05. November 2001 - 3 Ws 553/01, 1 AR 1279/01 (https://dejure.org/2001,53078)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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