Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - I-3 Wx 326/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entnahme des Honorars des Wohnungseigentumsverwalters der Instandhaltungsrücklage ; Erhöhung der Vergütung eines Wohnungseigentumsverwalters durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer; Anpassung der Verwaltergebühren der allgemeinen Verwaltungskostenentwicklung auf ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 26; WEG § 27; BGB § 307 Abs. 1
Vergütung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Entnahme aus Instandhaltungsrücklage; Erhöhung nach allgemeiner Verwaltungskostenentwicklung? - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Verwalter-Honorar aus Instandhaltungsrücklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verwaltervergütung darf sich nicht formularmäßig erhöhen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnungsverwalter bedient sich selbst - OLG Düsseldorf: Instandhaltungsrücklage ist zweckgebunden!
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Verwalterhonorar
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Erhöhung der Verwaltervergütung nur mit Eigentümerbeschluss
Verfahrensgang
- AG Krefeld - 86 UR II 73/03
- LG Krefeld, 27.10.2004 - 6 T 205/04
- OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - I-3 Wx 326/04
Papierfundstellen
- NZM 2005, 628
- ZMR 2005, 468
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14
Wohnungseigentumssache: Bemessung der Beschwer für das Erreichen der …
bb) Die von dem Kläger geltend gemachte Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2005 (3 Wx 326/04, OLGR 2005, 365, 366) liegt ersichtlich nicht vor. - OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06
Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage
Der Grundsatz, dass der Verwalter nicht befugt ist, wegen seiner Vergütungsansprüche auf die Instandhaltungsrücklage zuzugreifen, gilt nur für den amtierenden Verwalter (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2005, 628 = ZMR 2005, 468 = WuM 2005, 359 = OLG-Report 2005, 365), nicht aber für den ausgeschiedenen.