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   OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - I-3 Wx 82/21   

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OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - I-3 Wx 82/21 (https://dejure.org/2022,20965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2022 - I-3 Wx 82/21 (https://dejure.org/2022,20965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2022 - I-3 Wx 82/21 (https://dejure.org/2022,20965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2269, 2270 Abs. 1, 2271 Abs. 2 S. 1
    Wechselbezüglichkeit testamentarischer Verfügungen kinderlos gebliebener Ehegatten

  • erbrechtsiegen.de

    Wechselbezüglichkeit gemeinschaftliches Testament bei kinderlos gebliebenen Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Setzen sich kinderlos gebliebene Ehepartner in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und Verwandte beider Seiten zu Schlusserben ein, sind die letztwilligen Verfügungen in mehrfacher Hinsicht wechselbezüglich. 2. Sofern keine gegenteiligen ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrages; Wechselbezüglichkeit von letztwilligen Verfügungen; Einsetzung von Schlusserben

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1018
  • FGPrax 2022, 228
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 07.12.2017 - 31 Wx 337/17

    Nachlassbeschwerde - gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 2005, 1931 mwN.; OLG München, Beschluss vom 7.12.2017, 31 Wx 337/17; siehe auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.4.2021, 20 W 3/20).

    Ob Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB vorliegt, ist nicht generell zu bestimmen, sondern muss für jede einzelne Verfügung gesondert geprüft und bejaht werden (BGH NJW-RR 1987, 1410; OLG München FamRZ 2010, 1846, 1847; OLG München, Beschluss vom 7.12.2017, 31 Wx 337/17).

    Diese Auslegungsregel ist allerdings erst dann heranzuziehen, wenn nach Überprüfung aller inner- und außerhalb des Testaments liegenden Umstände verbleibende Zweifel am Erblasserwillen nicht zu beseitigen sind (BayObLG FamRZ 2005, 1931; OLG München, Beschluss vom 7.12.2017, 31 Wx 337/17).

    So entspricht es einerseits der Lebenserfahrung, dass die Einsetzung eines Schlusserben, der mit keinem der testierenden Ehegatten verwandt oder verschwägert ist, dem überlebenden Teil das Recht belässt, die Schlusserbeneinsetzung zu ändern, und dass dies insbesondere dann gilt, wenn eine caritative oder gemeinnützige Organisation zur Schlusserbschaft berufen ist (OLG München, Beschluss vom 7.12.2017, 31 Wx 337/17).

  • OLG Frankfurt, 09.04.1996 - 20 W 265/95

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte uns etwas

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21
    Die dazu von der Beschwerde angeführten Entscheidungen (BayObLG, Beschluss vom 25.2.1994, 1 Z BR 110/93; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9.4.1996, 20 W 265/95) tragen indes nicht den Schluss, die Wechselbezüglichkeit der letztwilligen Verfügung sei in solchen Fällen "stets" oder "im Allgemeinen" oder zumindest "im Zweifel" beschränkt.

    Andererseits spricht die Lebenserfahrung für eine bindende Schlusserbeneinsetzung, wenn ein Verwandter der testierenden Eheleute bedacht ist (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9.4.1996, 20 W 265/95).

  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21
    Ob Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB vorliegt, ist nicht generell zu bestimmen, sondern muss für jede einzelne Verfügung gesondert geprüft und bejaht werden (BGH NJW-RR 1987, 1410; OLG München FamRZ 2010, 1846, 1847; OLG München, Beschluss vom 7.12.2017, 31 Wx 337/17).

    Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung der Wechselbezüglichkeit, muss nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen (§§ 133, 2084 BGB) und für jede Verfügung gesondert ermittelt werden, ob sie wechselbezüglich ist oder nicht (BGH NJW-RR 1987, 1410).

  • BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 106/04

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 2005, 1931 mwN.; OLG München, Beschluss vom 7.12.2017, 31 Wx 337/17; siehe auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.4.2021, 20 W 3/20).

    Diese Auslegungsregel ist allerdings erst dann heranzuziehen, wenn nach Überprüfung aller inner- und außerhalb des Testaments liegenden Umstände verbleibende Zweifel am Erblasserwillen nicht zu beseitigen sind (BayObLG FamRZ 2005, 1931; OLG München, Beschluss vom 7.12.2017, 31 Wx 337/17).

  • OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95

    Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21
    Eine Wechselbezüglichkeit ist ferner abgelehnt worden, wenn als Schlusserben die gesetzlichen Erben des überlebenden Ehepartners berufen sind (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2.7.1997, 20 W 193/95).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21
    Maßgeblich ist allein der übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGHZ 112, 229, 233).
  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21
    Ob Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB vorliegt, ist nicht generell zu bestimmen, sondern muss für jede einzelne Verfügung gesondert geprüft und bejaht werden (BGH NJW-RR 1987, 1410; OLG München FamRZ 2010, 1846, 1847; OLG München, Beschluss vom 7.12.2017, 31 Wx 337/17).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 20 W 3/20

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 2005, 1931 mwN.; OLG München, Beschluss vom 7.12.2017, 31 Wx 337/17; siehe auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.4.2021, 20 W 3/20).
  • BayObLG, 25.02.1994 - 1Z BR 110/93

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Errichtung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21
    Die dazu von der Beschwerde angeführten Entscheidungen (BayObLG, Beschluss vom 25.2.1994, 1 Z BR 110/93; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9.4.1996, 20 W 265/95) tragen indes nicht den Schluss, die Wechselbezüglichkeit der letztwilligen Verfügung sei in solchen Fällen "stets" oder "im Allgemeinen" oder zumindest "im Zweifel" beschränkt.
  • RG, 30.03.1920 - IV 160/20

    Ist die Abwesenheit des bestellten Verteidigers bei der Urteilsverkündung ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - 3 Wx 82/21
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Nachlassakten 14 VI 200/20 und 14 IV 160/20, jeweils Amtsgericht Ratingen, sowie auf die gewechselten Schriftsätze der Beteiligten Bezug genommen.
  • OLG München, 30.01.2024 - 33 Wx 191/23

    Gemeinschaftliches Testament, Wechselbezüglichkeit der Verfügungen,

    Die Systematik des gemeinschaftlichen Testaments ist anhand der - jeder Zweifelsregel oder allgemeinen Lebenserfahrung vorgehenden (vgl. insofern OLG Düsseldorf, I-3 Wx 82/21, juris Rn. 36 m.w.N.) - konkreten Auslegung des Willens der Ehegatten hier an der Patenschaft und zugunsten der Patenkinder festzumachen (s.o.), nicht an den Familienstämmen.
  • OLG München, 30.01.2024 - 34 Wx 191/23

    Auslegung eines gemeinschaftlichen notariellen Testaments; Einsetzung der

    Die Systematik des gemeinschaftlichen Testaments ist anhand der - jeder Zweifelsregel oder allgemeinen Lebenserfahrung vorgehenden (vgl. insofern OLG Düsseldorf, I-3 Wx 82/21, juris Rn. 36 m.w.N.) - konkreten Auslegung des Willens der Ehegatten hier an der Patenschaft und zugunsten der Patenkinder festzumachen (s.o.), nicht an den Familienstämmen.
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