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OLG Rostock, 15.08.2006 - 3 W 54/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Betreuung nach § 1896 BGB; Rechtmäßigkeit der Anordnung einer vorläufigen Betreuung; Überprüfung eines Grundrechtseingriffs auf seine Rechtmäßigkeit; Berechtigtes Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtmäßigkeit einer ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtmäßigkeitsprüfung bei abgelaufener vorläufiger Betreuung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
Feststellungsinteresse an Rechtmäßigkeit einer Betreuungsanordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuungsanordnung kann auch nach Ablauf überprüft werden
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 21.03.2006 - 2 T 67/06
- OLG Rostock, 15.08.2006 - 3 W 54/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 302 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Rostock, 15.08.2006 - 3 W 58/06
Verzicht auf wiederholte Anhörung des Betreuten bei mehrfacher Anordnung der …
Auszug aus OLG Rostock, 15.08.2006 - 3 W 54/06
Das Amtsgericht Greifswald genehmigte daher am 15.03.2006 zunächst eine weitere vorläufige Unterbringung und sodann die Unterbringung für ein Jahr mit Beschluss vom 12.04.2006, den das Landgericht auf die Beschwerde der Betroffenen mit Beschluss vom 28.04.2006 bestätigte und dessen rechtliche Überprüfung Gegenstand des Verfahrens 3 W 58/06 ist. - BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93
Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender …
Auszug aus OLG Rostock, 15.08.2006 - 3 W 54/06
Ein solcher tiefer Eingriff ist auch die Anordnung einer vorläufigen Betreuung, da diese den Betroffenen in seinen freien Entscheidungen und damit in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt (BVerfG Beschl. vom 02.08.2001 - 1 BvR 618/93 - NJW 2002, 202 ).
- OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08
Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers …
Offen bleiben kann im übrigen die Frage, ob nicht bei einer Betreuungsanordnung, die sich üblicherweise über einen längeren Zeitraum erstreckt und selbst hier als vorläufige Anordnung immerhin sechs Monate andauern sollte, der "typische Verfahrensablauf" die Durchführung eines Rechtsmittels durch alle Instanzen zulässt ( a.A. wohl OLG Rostock, FamRZ 2007, 302).