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   AG Frankfurt/Main, 12.12.2016 - 31 C 1628/16 (23)   

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https://dejure.org/2016,50495
AG Frankfurt/Main, 12.12.2016 - 31 C 1628/16 (23) (https://dejure.org/2016,50495)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.12.2016 - 31 C 1628/16 (23) (https://dejure.org/2016,50495)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 31 C 1628/16 (23) (https://dejure.org/2016,50495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Halter muss nicht auf Restwertangebot der Versicherung warten - Entscheidend ist Gebot der Wirtschaftlichkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 12.12.2016 - 31 C 1628/16
    Der Geschädigte ist weder verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus noch eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen, noch ist er gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen (BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, Juris Rn. 8 f.).

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27. September 2016 einen Mehrerlös von EUR 250, 00 für unschädlich erachtet (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, juris Rn. 10).

  • LG Detmold, 29.08.2022 - 4 O 56/22
    Dass ein den Restwert übersteigender Veräußerungserlös auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht grundsätzlich einen Anlass dazu geben muss, an der Korrektheit der Ermittlung des Restwertes zu zweifeln, wird im Übrigen auch durch den Umstand deutlich, dass es anerkannt ist, dass der Geschädigte sich einen eventuell (ohne besondere Bemühungen) erzielten höheren Veräußerungserlös anrechnen lassen muss (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.09.2016, Az. VI ZR 673/15, juris Rn. 10 = NJW 2017, 953; AG Frankfurt a.M, Urt. v. 21.11.2016, Az. 31 C 1628/16, veröffentlicht (zum Download) unter https://www.iww.de/quellenmaterial/id/191065 (letzter Abruf: 15.09.2022); Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 249 Rn. 17 m.w.N.).
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