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   OLG München, 12.02.2015 - 31 Wx 7/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1854
OLG München, 12.02.2015 - 31 Wx 7/15 (https://dejure.org/2015,1854)
OLG München, Entscheidung vom 12.02.2015 - 31 Wx 7/15 (https://dejure.org/2015,1854)
OLG München, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 31 Wx 7/15 (https://dejure.org/2015,1854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretung des Kindes bei der Erklärung der Einwilligung zur Einbenennung

  • rewis.io

    Kein Vertretungsverbot bei Einbenennung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 181, 1795, 1618 a.F.; PStG § 31a a.F.
    Vertretung des Kindes bei der Erklärung der Einwilligung zur Einbenennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alleinige Inhaberin der Personensorge kann Einwilligung in Einbenennung erklären

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alleinige Inhaberin der Personensorge kann Einwilligung in Einbenennung erklären

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 137
  • FamRZ 2015, 1039
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 12.02.2015 - 31 Wx 7/15
    Rechtsauffassungen im Zusammenhang mit bloßen Hinweisen für das weitere Verfahren wie auch eine Entscheidung nicht tragende Rechtssätze sind jedoch nicht geeignet, eine Divergenz zu begründen (BGH NJW 1984, 2707, 2708).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00

    Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung durch Standesbeamten

    Auszug aus OLG München, 12.02.2015 - 31 Wx 7/15
    bb) Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt (NJW-RR 2001, 1443, 1444) und des OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 696, 697) folgt auch aus § 181 BGB kein Verbot der Vertretung des Kindes durch seine Mutter.
  • BGH, 27.02.1980 - IV ZB 167/79

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Adoption durch den Stiefvater

    Auszug aus OLG München, 12.02.2015 - 31 Wx 7/15
    Insoweit ist für eine (unmittelbare) Anwendung des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB von vornherein kein Raum, da dieser lediglich privatrechtliche Rechtsgeschäfte, nicht aber verfahrensrechtliche Anträge und Erklärungen betrifft (vgl. auch BGH NJW 1980, 1746, 1747: keine Bestellung eines Ergänzungspflegers, wenn die Mutter als gesetzliche Vertreterin für das Kind die Einwilligung zu dessen Adoption durch den Stiefvater gegenüber dem Vormundschaftsgericht erklärt).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.1999 - 5 WF 46/99

    Soll dem Kind der Ehename der verwitweten und wiederverheirateten Mutter erteilt

    Auszug aus OLG München, 12.02.2015 - 31 Wx 7/15
    bb) Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt (NJW-RR 2001, 1443, 1444) und des OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 696, 697) folgt auch aus § 181 BGB kein Verbot der Vertretung des Kindes durch seine Mutter.
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