Rechtsprechung
LG Hamburg, 23.09.2009 - 315 O 363/09 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- markenmagazin:recht
"PUDEL” verliert
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 14, 14 Abs. 5 MarkenG
Der Puma®-Pudel® II - Springender Pudel verletzt nicht die Markenrechte der Puma AG
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.09.2009 - 315 O 363/09
- LG Hamburg, 02.11.2009 - 315 O 363/09
- OLG Hamburg, 16.11.2009 - 3 W 120/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04
Pralinenform
Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 315 O 363/09
Denn die Rechte aus der Marke sind auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktion der Marke und insbesondere deren Hauptfunktion, d.h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (…EuGH GRUR Int. 2007, 404 Tz. 21 - Opel/Autec; BGHZ 171, 89 Tz. 22 - Pralinenform). - EuGH, 25.01.2007 - C-48/05
DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN …
Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 315 O 363/09
Denn die Rechte aus der Marke sind auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktion der Marke und insbesondere deren Hauptfunktion, d.h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR Int. 2007, 404 Tz. 21 - Opel/Autec; BGHZ 171, 89 Tz. 22 - Pralinenform). - BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88
"SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens; …
Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 315 O 363/09
Nach den dazu in der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Obersätzen setzt die kennzeichenmäßige Benutzung einer Bezeichnung voraus, dass der Verkehr aufgrund ihrer Verwendung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, das Zeichen diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung von gleichen oder gleichartigen Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft (…vgl. Fezer, § 14 MarkenG Rn. 26 f. mwN; BGH GRUR 1985, 41 [43] - REHAB; GRUR 1994, 908 [910] - Wir im Südwesten; BGH GRUR 1994, 635, 636 "Pulloverbeschriftung" unter Hinweis auf BGHZ 113, 115 ,121 "SL").
- BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung
Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 315 O 363/09
Nach den dazu in der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Obersätzen setzt die kennzeichenmäßige Benutzung einer Bezeichnung voraus, dass der Verkehr aufgrund ihrer Verwendung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, das Zeichen diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung von gleichen oder gleichartigen Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft (…vgl. Fezer, § 14 MarkenG Rn. 26 f. mwN; BGH GRUR 1985, 41 [43] - REHAB; GRUR 1994, 908 [910] - Wir im Südwesten; BGH GRUR 1994, 635, 636 "Pulloverbeschriftung" unter Hinweis auf BGHZ 113, 115 ,121 "SL"). - BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92
"WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in …
Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 315 O 363/09
Nach den dazu in der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Obersätzen setzt die kennzeichenmäßige Benutzung einer Bezeichnung voraus, dass der Verkehr aufgrund ihrer Verwendung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, das Zeichen diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung von gleichen oder gleichartigen Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft (…vgl. Fezer, § 14 MarkenG Rn. 26 f. mwN; BGH GRUR 1985, 41 [43] - REHAB; GRUR 1994, 908 [910] - Wir im Südwesten; BGH GRUR 1994, 635, 636 "Pulloverbeschriftung" unter Hinweis auf BGHZ 113, 115 ,121 "SL"). - BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82
Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung
Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 315 O 363/09
Nach den dazu in der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Obersätzen setzt die kennzeichenmäßige Benutzung einer Bezeichnung voraus, dass der Verkehr aufgrund ihrer Verwendung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, das Zeichen diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung von gleichen oder gleichartigen Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft (…vgl. Fezer, § 14 MarkenG Rn. 26 f. mwN; BGH GRUR 1985, 41 [43] - REHAB; GRUR 1994, 908 [910] - Wir im Südwesten; BGH GRUR 1994, 635, 636 "Pulloverbeschriftung" unter Hinweis auf BGHZ 113, 115 ,121 "SL"). - BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79
Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname
Auszug aus LG Hamburg, 23.09.2009 - 315 O 363/09
Der Begriff des kennzeichenmäßigen Gebrauchs wird zudem im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit gefasst, und es genügt die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (BGH GRUR 1981, 592, 593 " Championne du Monde";… weitere Rechtsprechungsnachweise bei Ingerl-Rohnke, Markengesetz, 1998, Rz. 59-61 zu § 14 MarkenG ).
- LG München I, 12.11.2014 - 37 O 6608/14
50 % Rabatt, Sky-Fernsehen
(1) Die Kammer folgt der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.1997 - I ZR 234/94, GRUR 1997, 758, 759 - selbsternannter Sachverständiger; BGH…, Urteil vom 18.05.2006 - I ZR 116/03, GRUR 2006, 873, Rn. 17 - Brillenwerbung; OLG München, Urteil vom 10.12.2009, Az.: 29 U 3789/09, BeckRS 2010, 02141; Kammergericht, Urteil vom 27.03.2012 - 5 U 39/10, WRP 2012, 993;… Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014;… Einl. UWG Rn. 2.29;… Ohly in: Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 8 Rn. 104), wonach Mitbewerber dem klagenden Verband nicht unmittelbar angehören müssen, sondern eine mittelbare Zugehörigkeit zum Verband, etwa durch eine Mitgliedschaft in einem anderen Verband - beispielsweise ... - hinreichend ist.
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LG Hamburg, 02.11.2009 - 315 O 363/09 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.09.2009 - 315 O 363/09
- LG Hamburg, 02.11.2009 - 315 O 363/09
- OLG Hamburg, 16.11.2009 - 3 W 120/09