Rechtsprechung
OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Eigenmacht, Verhandlung ohne den Angeklagten
- openjur.de
Eigenmächtiges Sich-Entfernen des Angeklagten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 230 Abs. 1 StPO; § 232 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
Eigenmächtiges Sich-Entfernen eines Angeklagten im Anschluss an eine Unterbrechung der Hauptverhandlung bei Nichterscheinen zum Fortsetzungstermin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eigenmächtiges Sich-Entfernen eines Angeklagten im Anschluss an eine Unterbrechung der Hauptverhandlung bei Nichterscheinen zum Fortsetzungstermin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hauptverhandlungshaft; Begriff des "eigenmächtigen Sich-Entfernens"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2013, 51
- StV 2014, 206
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 06.06.2001 - 2 StR 194/01
Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten; Anwesenheitsrecht des …
Auszug aus OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11
Der Senat hat dabei selbständig, gegebenenfalls im Wege des Freibeweises, zu prüfen, ob die Eigenmächtigkeit auch noch im Zeitpunkt des Revisionsverfahrens nachgewiesen werden kann, ohne an die Feststellungen des Tatrichters gebunden zu sein (BGH NStZ 1999, 418; NStZ-RR 2001, 333).Da die Verlesung der Urteilsformel nach § 268 StPO einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung darstellt (vgl. BGHSt 8, 41; 15, 263; 16, 178, 180; BGH NStZ 1989, 284; BGH NStZ-RR 2001, 333), ist die Verfahrensrüge begründet.".
- BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch …
Auszug aus OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11
Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, dass sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 10, 304, 305; 16, 178, 180).Da die Verlesung der Urteilsformel nach § 268 StPO einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung darstellt (vgl. BGHSt 8, 41; 15, 263; 16, 178, 180; BGH NStZ 1989, 284; BGH NStZ-RR 2001, 333), ist die Verfahrensrüge begründet.".
- BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
Schmücker-Prozess
Auszug aus OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11
Eigenmächtiges Handeln liegt unter anderem dann nicht vor, wenn dem Angeklagten in der mündlichen Verhandlung erklärt wird, bei seinem Nichterscheinen werde ohne ihn verhandelt (vgl. OLG Köln StV 1985, 50; OLG Bremen StV 1992, 558), wenn das Gericht ihm freigestellt hatte, ob er zu Fortsetzungsverhandlung erscheine (vgl. BGH StV 1987, 189; OLG Stuttgart NJW 1970, 343) oder wenn sich aus dem Verhalten des Gerichts ein Einverständnis mit dem Ausbleiben des Angeklagten entnehmen lässt (vgl. BGH NStZ 1989, 283).
- BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens
Auszug aus OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11
Eine unterbrochene Hauptverhandlung darf nur dann ohne den Angeklagten fortgesetzt werden, wenn dieser ihr eigenmächtig ferngeblieben ist, also ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt hat (BGHSt 37, 249, 251; 46, 81 ff.). - BGH, 14.06.2000 - 3 StR 26/00
Erfordernis einer Belehrung bei § 231 Abs. 2 StPO; Anordnung der Unterbringung in …
Auszug aus OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11
Eine unterbrochene Hauptverhandlung darf nur dann ohne den Angeklagten fortgesetzt werden, wenn dieser ihr eigenmächtig ferngeblieben ist, also ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt hat (BGHSt 37, 249, 251; 46, 81 ff.). - BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
Auszug aus OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11
Da die Verlesung der Urteilsformel nach § 268 StPO einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung darstellt (vgl. BGHSt 8, 41; 15, 263; 16, 178, 180; BGH NStZ 1989, 284; BGH NStZ-RR 2001, 333), ist die Verfahrensrüge begründet.". - BGH, 12.04.1988 - 5 StR 94/88
Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist
Auszug aus OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11
Da die Verlesung der Urteilsformel nach § 268 StPO einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung darstellt (vgl. BGHSt 8, 41; 15, 263; 16, 178, 180; BGH NStZ 1989, 284; BGH NStZ-RR 2001, 333), ist die Verfahrensrüge begründet.". - BGH, 17.03.1999 - 3 StR 507/98
Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ohne den Angeklagten
Auszug aus OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11
Der Senat hat dabei selbständig, gegebenenfalls im Wege des Freibeweises, zu prüfen, ob die Eigenmächtigkeit auch noch im Zeitpunkt des Revisionsverfahrens nachgewiesen werden kann, ohne an die Feststellungen des Tatrichters gebunden zu sein (BGH NStZ 1999, 418; NStZ-RR 2001, 333). - BGH, 08.07.1955 - 5 StR 43/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11
Da die Verlesung der Urteilsformel nach § 268 StPO einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung darstellt (vgl. BGHSt 8, 41; 15, 263; 16, 178, 180; BGH NStZ 1989, 284; BGH NStZ-RR 2001, 333), ist die Verfahrensrüge begründet.". - BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80
Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer …
Auszug aus OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11
Es kommt auch nicht darauf an, ob das Gericht Grund zur Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine solche Eigenmächtigkeit im Sinne von § 231 Abs. 2 StPO tatsächlich vorlag (BGH StV 1981, 393, 394). - BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86
Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses bei Absehen von der Beweiserhebung - …
- BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57
- OLG Bremen, 25.03.1992 - Ss 69/91
Verfahrensrüge wegen Abwesenheit des Angeklagten bei Urteilsverkündung; …
- OLG Köln, 07.08.1984 - 3 Ss 242/84
- KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15
Eigenmächtiges Ausbleiben
Ein eigenmächtiges Ausbleiben ist dagegen zu verneinen, wenn der Angeklagte in dem Glauben ist, nicht zum Termin erscheinen zu müssen, etwa weil das Gericht ihm das Ausbleiben entweder gestattet oder den Anschein hervorgerufen hat, es sei mit seiner Abwesenheit einverstanden (vgl. BGHSt 37, 249, 252; 3, 187, 190; OLG Celle StraFo 2012, 140).