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   OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07   

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https://dejure.org/2007,6399
OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07 (https://dejure.org/2007,6399)
OLG München, Entscheidung vom 04.09.2007 - 32 Wx 104/07 (https://dejure.org/2007,6399)
OLG München, Entscheidung vom 04. September 2007 - 32 Wx 104/07 (https://dejure.org/2007,6399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 28 Abs. 2; KostO § 156, § 20 Abs. 1 § 18 Abs. 2 Satz 2 KostO § 156, § 20 Abs. 1 § 18 Abs. 2 Satz 2
    Geschäftswert bei Verkauf zur Vermeidung von Enteignung ohne Nutzungsentschädigung für vorzeitige Besitzeinweisung zu berechnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichen des Oberlandesgerichts München von einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts; Pflicht zur Vorlage am Bundegerichtshof; Beurkundung eines Kaufvertrags zur Vermeidung der Enteignung; Vorliegen einer ordnungsgemäßen Notarrechnung; Pflicht zur ...

  • Judicialis

    FGG § 28 Abs. 2; ; KostO § 18 Abs. 2 Satz 2; ; KostO § 20 Abs. 1; ; KostO § 156

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Vorlagepflicht des OLG München bei Abweichung von Entscheidung des BayObLG - Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages zur Vermeidung der Enteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 25 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des OLG München im Jahre 2007

  • Notare Bayern PDF, S. 72 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 156, 20 Abs. 1, 18 Abs. 2 Satz 2 KostO; § 28 Abs. 2 FGG
    Nutzungsentschädigung bleibt bei Geschäftswert unberücksichtigt

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 72 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 156, 20 Abs. 1, 18 Abs. 2 Satz 2 KostO; § 28 Abs. 2 FGG
    Nutzungsentschädigung bleibt bei Geschäftswert unberücksichtigt

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.12.2006 - V ZB 115/06

    Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagen in der Kostenberechnung

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07
    Dies gilt auch für Auslagen (BayObLG DNotZ 1984, 646; Senatsentscheidung vom 3.11.2005 - 32 Wx 111/05) jedenfalls dann, wenn sich der angewendete Gebührentatbestand nicht aus den Gesamtumständen ergibt (OLG Hamm JurBüro 1992, 343; BGH NJW-RR 2007, 784 f.).
  • OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06

    Notarkosten bei Übernahme eine landwirtschaftlichen Betriebs - Ermittlungen zur

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07
    Dies ist bei der Vorlage der neuen Rechnung der Fall (vgl. auch Senatsentscheidung vom 6.6.2006 FGPrax 2006, 180).
  • OLG München, 03.11.2005 - 32 Wx 111/05

    Konkrete Angabe der Kostenvorschrift für Auslagen in Notarrechnung -

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07
    Dies gilt auch für Auslagen (BayObLG DNotZ 1984, 646; Senatsentscheidung vom 3.11.2005 - 32 Wx 111/05) jedenfalls dann, wenn sich der angewendete Gebührentatbestand nicht aus den Gesamtumständen ergibt (OLG Hamm JurBüro 1992, 343; BGH NJW-RR 2007, 784 f.).
  • BGH, 28.11.1997 - V ZR 240/96

    1977 geschlossen, jedoch erst 1993 nach Übergang der Straßenbaulast auf die

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07
    In diesem Vertrag verpflichtete sich die Kostenschuldnerin, eine vorläufige Gesamtentschädigung von 142.358,70 EUR, eine vorläufige Verzinsung von 172.857,58 EUR für die Zeit vom 1.6.1985 bis 30.10.2006, die auf Grundlage des BGH-Urteils vom 28.11.1997 (V ZR 240/96) berechnet wurde, sowie Anwaltskosten in Höhe einer 30/10 Gebühr nach § 11 BRAGO zu zahlen.
  • OLG Koblenz, 16.12.1997 - 5 W 797/97

    Zinsen im Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07
    Die Entscheidungen BGH MDR 1971, 2003, OLG Hamm JurBüro 1973, 145, OLG Köln MDR 1969, 771 und OLG Koblenz JurBüro 1999, 197 betreffen entweder andere Rechtsfragen oder sind nicht in einem Verfahren über die weitere Beschwerde ergangen (§ 28 Abs. 2 FGG).
  • OLG Hamm, 31.10.1991 - 15 W 187/91
    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07
    Dies gilt auch für Auslagen (BayObLG DNotZ 1984, 646; Senatsentscheidung vom 3.11.2005 - 32 Wx 111/05) jedenfalls dann, wenn sich der angewendete Gebührentatbestand nicht aus den Gesamtumständen ergibt (OLG Hamm JurBüro 1992, 343; BGH NJW-RR 2007, 784 f.).
  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 73/69

    Featsetzung des Streitwertes bei der Forderung von Zinsen neben einer

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (WM 1969, 101 ff.; BauR 1970, 168 f.) fallen nach Verzinsungsregeln berechnete Nutzungsentschädigungen für die vorzeitige Besitzeinweisung (vgl. Art. 13 Abs. 2, Art. 39 Abs. 4 BayEG) oder vorzeitige Besitzüberlassung unter diese Vorschrift, weil der Gesetzgeber diesen Anspruch als Nebenanspruch ausgestattet hat.
  • BayObLG, 13.03.1984 - BReg. 3 Z 165/83

    Zu den Anforderungen an die notarielleKostenberechnung

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07
    Dies gilt auch für Auslagen (BayObLG DNotZ 1984, 646; Senatsentscheidung vom 3.11.2005 - 32 Wx 111/05) jedenfalls dann, wenn sich der angewendete Gebührentatbestand nicht aus den Gesamtumständen ergibt (OLG Hamm JurBüro 1992, 343; BGH NJW-RR 2007, 784 f.).
  • BGH, 16.09.1968 - III ZR 183/67

    Enteignung von Grundstücken zur Errichtung von Wohnbauten - Erstattung von

    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (WM 1969, 101 ff.; BauR 1970, 168 f.) fallen nach Verzinsungsregeln berechnete Nutzungsentschädigungen für die vorzeitige Besitzeinweisung (vgl. Art. 13 Abs. 2, Art. 39 Abs. 4 BayEG) oder vorzeitige Besitzüberlassung unter diese Vorschrift, weil der Gesetzgeber diesen Anspruch als Nebenanspruch ausgestattet hat.
  • OLG Zweibrücken, 07.11.1986 - 3 W 180/86
    Auszug aus OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07
    Diese Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten betreffende Entscheidungen sind auf Beurkundungsgebühren dann zu übertragen, wenn der beurkundete Abschluss des Kaufvertrags, wie hier, ausdrücklich zur Vermeidung der Enteignung erfolgt (vgl. auch OLG Zweibrücken MDR 1987, 334).
  • OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09

    Notarkosten: Gleichzeitigkeit der Beurkundung eines Ehevertrages und eines

    Dies ist bei der Vorlage der neuen Rechnung der Fall (Senatsentscheidung vom 6.6.2006 - 32 Wx 74/06; vom 4.9.2007 - 32 Wx 104/07).
  • OLG München, 22.10.2009 - 32 Wx 84/09

    Gebühr des Notars: Beglaubigung einer Grundschuldbewilligung auf einem Formblatt

    Dies ist bei der Vorlage der neuen Rechnung der Fall (Senatsentscheidung vom 6.6.2006 - 32 Wx 74/06; vom 4.9.2007 - 32 Wx 104/07).
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