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   OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07   

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https://dejure.org/2008,33224
OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07 (https://dejure.org/2008,33224)
OLG München, Entscheidung vom 07.05.2008 - 34 Sch 8/07 (https://dejure.org/2008,33224)
OLG München, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 34 Sch 8/07 (https://dejure.org/2008,33224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vertragliche Verpflichtung zum Verzicht auf einen Kassenarztsitz: Übertragbarkeit des Anspruchs auf Abgabe einer Verzichtserklärung; Zugehörigkeit des Verzichtsanspruchs zur Masse im Falle der Insolvenz des Anspruchsinhabers; Anforderungen an einen Verstoß gegen den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 240 ZPO, § 1030 Abs. 1 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO § 138 BGB § 85 InsO § 103 SGB V
    Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Aufhebung; Aufhebungs-/Versagungsgründe: - mangelnde Schiedsfähigkeit; - ordre public schiedsrichterliches Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 90/01

    Ausscheiden eines Vertragsarztes aus einer Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07
    Zwar standen die Ansprüche ursprünglich der aus dem Antragsteller und dem Antragsgegner zu 1) gebildeten Gesellschaft zu (BGH NJW 2002, 3536/3538).

    Die Verpflichtung zur Abgabe einer Verzichtserklärung ist auch hinsichtlich eines höchstpersönlichen Rechts grundsätzlich möglich (BGH NJW 2002, 3536; OLG Düsseldorf vom 29.4.2004 Az. I-6 U 123/03 Rn. 39 zitiert nach juris; OLG Hamm MedR 1998, 565).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2002, 3536) lässt sich entnehmen, dass eine gesellschaftsvertragliche Regelung über die Pflicht des in eine Gemeinschaftspraxis eintretenden Vertragsarztes, auf seinen Kassenarztsitz bei Ausscheiden aus der Gesellschaft zugunsten der bisherigen Gemeinschaftspraxis zu verzichten, grundsätzlich zulässig ist.

    Dem steht die Tatsache, dass eine direkte (Rück-) Übertragung nicht möglich ist, sondern ein Nachbesetzungsverfahren mit eigener Entscheidungsbefugnis des Zulassungsausschusses durchgeführt werden muss, nicht entgegen (BGH NJW 2002, 3536/3538).

  • BGH, 02.11.2000 - III ZB 55/99

    Aufhebung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07
    aa) § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO setzt somit voraus, dass der Schiedsspruch als solcher der öffentlichen Ordnung widerspricht, etwa weil die Grundrechte missachtet wurden, Restitutionsgründe vorliegen (vgl. BGH NJW 2001, 373/374) oder der Schiedsspruch auf einem zu missbilligenden Verfahren beruht.

    So verstößt beispielsweise die Verurteilung zu einer verbotenen oder offensichtlich sittenwidrigen Handlung, zur Erfüllung eines offensichtlich sittenwidrigen Vertrags oder die Erwirkung des Schiedsspruchs durch Betrug (BGH NJW 2001, 373) gegen den ordre public.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1997 - L 11 SKa 85/96

    Auswirkungen eines Konkursverfahrens auf die Zulassung; Vertragsarztpraxis als

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07
    Die Rechte am Vertragsarztsitz wie auch an der Zulassung stellen keine verwertbare Vermögensposition dar (LSG NRW NJW 1997, 2477/2478).
  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07
    Nur in extremen Ausnahmefällen, in denen die Hinnahme des Schiedsspruchs unerträglich wäre, greifen die Grundsätze des ordre public ein (BayObLG vom 25.8.2004, 4Z Sch 013/04 Rn. 13 zitiert nach juris; vgl. auch BGH NJW 1990, 3210/3211; 2002, 960/961).
  • BGH, 20.02.2003 - IX ZR 102/02

    Vorbehalt der jederzeitigen Rückforderung nach unentgeltlicher Übertragung eines

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07
    27(3) Nach der vertraglichen Regelung wurde nicht das Recht auf Ausübung des Verzichts als solches übertragen, so dass es für die Frage der Übertragbarkeit auch nicht darauf ankommt, ob es sich um ein selbständiges oder akzessorisches Gestaltungsrecht handelt oder inwieweit unabtretbare Ansprüche dennoch der Pfändung unterliegen können (BGH WM 2008, 415; WM 2007, 1033; NJW 2003, 1858/1859; Hüßtege in Thomas/Putzo § 857 Rn. 7; Zöller/Stöber § 857 Rn. 3).
  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92

    Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07
    Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag jedoch vereinbaren, dass der Letzte das Gesellschaftsvermögen als Gesamtrechtsnachfolger übernimmt (BGH NJW 1994, 796).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07
    Als öffentlich-rechtliche Berechtigung kann die Zulassung bei Vermögensverfall des Vertragsarztes nicht in die Insolvenzmasse fallen mit der Folge, dass der Insolvenzverwalter über sie verfügen und sie verwerten könnte (BSG vom 10.5.2000 Az. B 6 KA 67/98 R Rn. 2).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07
    Die Zulassung ist daher untrennbar mit der Person des Berechtigten verbunden (BVerfG NJW 1998, 1776/1778).
  • BGH, 10.01.2008 - IX ZR 94/06

    Mitgliedschaftsrechte in der Rechtsanwaltsversorgung in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07
    27(3) Nach der vertraglichen Regelung wurde nicht das Recht auf Ausübung des Verzichts als solches übertragen, so dass es für die Frage der Übertragbarkeit auch nicht darauf ankommt, ob es sich um ein selbständiges oder akzessorisches Gestaltungsrecht handelt oder inwieweit unabtretbare Ansprüche dennoch der Pfändung unterliegen können (BGH WM 2008, 415; WM 2007, 1033; NJW 2003, 1858/1859; Hüßtege in Thomas/Putzo § 857 Rn. 7; Zöller/Stöber § 857 Rn. 3).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 65/03

    Geltungsbereich einer Schiedsvereinbarung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 8/07
    Denn nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten sind nur dann nicht schiedsfähig, wenn der Staat sich im Interesse besonders schutzwürdiger Rechtsgüter ein Rechtsprechungsmonopol dahingehend vorbehalten hat, dass niemand außer dem staatlichen Richter in der Lage sein soll, den angestrebten Rechtszustand herbeizuführen, weder die Parteien durch Vergleich noch ein Schiedsgericht durch Schiedsspruch (BGH NJW 2004, 2898/2899; Zöller/Geimer § 1030 Rn. 2).
  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89

    Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch

  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 43/06

    Pfändbarkeit von Ansprüchen gegen die Versorgungsanstalt der Deutschen

  • OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06

    Präklusion der Gründe zur Ablehnung eines Schiedsrichters

  • BGH, 21.11.1966 - VII ZR 174/65

    Abschluss eines Gesellschaftsvertrages einer Kommanditgesellschaft (KG) -

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 6 U 123/03
  • KG, 27.05.2002 - 23 Sch 6/02
  • BVerfG, 22.03.2013 - 1 BvR 791/12

    Zum Umfang der Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters sowie zum Fortbestehen

    Die einer natürlichen Person erteilte Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung kann als öffentlichrechtliche Berechtigung bei Vermögensverfall nicht in die Insolvenzmasse fallen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 67/98 R -, BSGE 86, 121 ; vorgehend LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Oktober 1998 - L 11 KA 62/98 -, MedR 1999, S. 333 ; OLG München, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 34 Sch 8/07 u.a -, juris ; Henckel, in: Jäger, InsO, § 35 Rn. 14; Ramolla, in: Liebold/Zalewski, Kassenarztrecht, § 95 Rn. C 95-29 ).
  • LAG Hamm, 22.04.2016 - 10 Sa 796/15

    Bereicherungsrechtliche Ansprüche wegen Verschaffung eines Vertragsarztsitzes

    Mit ihr wird dem Berechtigten die Befugnis übertragen, im System der gesetzlichen Krankenversicherung die Versicherten gesetzlicher Krankenkassen mit Wirkung für diese zu behandeln (vgl. OLG München vom 07.05.2008 - 34 Sch 8/07 - juris).

    Die Zulassung ist untrennbar mit der Person des Berechtigten verbunden, so dass der Berechtigte über sie als höchstpersönliches Recht nicht verfügen kann (vgl. OLG München vom 07.05.2008 - 34 Sch 8/07, 34 Sch 008/07 - a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Eine bloße sachliche Unrichtigkeit einer schiedsgerichtlichen Entscheidung stellt folglich keinen Aufhebungsgrund dar (vgl. BGH, NJW 1999, 2974; NJW 2002, 3031; OLG München, GesR 2008, 364; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2002, 94; Zöller/Geimer, a.a.O. Rdn. 74 - Verbot der "revision au fond").
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