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   OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14   

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https://dejure.org/2015,6745
OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14 (https://dejure.org/2015,6745)
OLG München, Entscheidung vom 02.04.2015 - 34 Wx 482/14 (https://dejure.org/2015,6745)
OLG München, Entscheidung vom 02. April 2015 - 34 Wx 482/14 (https://dejure.org/2015,6745)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 141, 177, 925 Abs. 1; GBO §§ 18 Abs. 1, 20, 29
    Keine wirksame Auflassung bei Bestätigung einer wegen Geschäftsunfähigkeit nichtigen Rückauflassung durch den Betreuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Verpflichtung zur Vorlage einer wirksamen Auflassung

  • rewis.io

    Bestätigung einer wegen Geschäftsunfähigkeit nichtigen Grundstücksübertragung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Auflassung per Zwischenverfügung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1044
  • FamRZ 2016, 82
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Auszug aus OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14
    Sie ist daher nicht zulässig, wenn der Mangel nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (zuletzt BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002; Demharter § 18 Rn. 8).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14
    Der Umstand, dass der zu bestätigende Vertrag in seinen Einzelheiten selbst nicht neu erklärt zu werden braucht (BGH NJW 1999, 3704/3705; MüKo/Busche § 141 Rn. 12), schränkt die verfahrensrechtlichen Anforderungen an den urkundlichen Nachweis, dass "bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile" die Einigung erklärt wurde (§ 925 Abs. 1 BGB), nicht ein.
  • OLG München, 26.11.2008 - 34 Wx 88/08

    Grundbucheintragung: Anforderungen an den Nachweis einer formgerechten Auflassung

    Auszug aus OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14
    Dann aber belegt die notarielle Niederschrift vom 6.6.2014 schon nicht in grundbuchmäßiger Form (§ 29 GBO) die Voraussetzungen einer Auflassung (§ 925 BGB), zu denen die gleichzeitige Anwesenheit beider Teile gehört, mag auch die Auflassung durch einen Vertreter für beide Teile erklärt werden können (vgl. Senat vom 26.11.2008, 34 Wx 88/08 = FGPrax 2009, 62; Demharter § 20 Rn. 20 und 27).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14
    Sie ist daher nicht zulässig, wenn der Mangel nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (zuletzt BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002; Demharter § 18 Rn. 8).
  • OLG München, 28.07.2015 - 34 Wx 106/15

    Keine wirksame Erbanteilsübertragung mit GbR-Anteilen nach erfolgter

    a) Wegen eines Eintragungshindernisses darf eine Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 GBO) nur ergehen, wenn der Mangel des Antrags mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; denn andernfalls würde dem Antrag infolge der rangwahrenden Wirkung der Zwischenverfügung (Wilke in Bauer/von Oefele § 18 Rn. 21a) ein Rang zugewiesen, der ihm nicht zukommt (BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138; Demharter § 18 Rn. 8).
  • OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16

    Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht

    Wegen eines Eintragungshindernisses darf eine Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO nur ergehen, wenn der Mangel des Antrags mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; andernfalls würde dem Antrag infolge der rangwahrenden Wirkung der Zwischenverfügung (Wilke in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 21a) ein Rang zugewiesen, der ihm nicht zukommt (BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, juris Rn. 15; Demharter GBO 30. Aufl. § 18 Rn. 8).
  • OLG München, 26.10.2015 - 34 Wx 233/15

    Übergang von Nachlassvermögen auf Ehegatten als Miterben im Fall der

    Kann der Mangel nur mit Wirkung ex tunc geheilt werden, ist für eine Zwischenverfügung kein Raum (BGH Rpfleger 2014, 580; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, NJW-RR 2015, 1044; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138; Wilde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 21a; Demharter GBO 29. Aufl. § 18 Rn. 8 m. w. N.).
  • OLG München, 01.08.2016 - 34 Wx 162/16

    Aufgehobene Zwischenverfügung - Berichtigungsbewilligung zur Löschung einer

    Eine Zwischenverfügung darf nur wegen eines grundsätzlich heilbaren Eintragungshindernisses nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO ergehen, wenn der Mangel mit rückwirkender Kraft behoben werden kann (BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138; Demharter § 18 Rn. 8; Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 17).
  • OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19

    Verfahren wegen Löschung von Nießbrauch

    Eine Zwischenverfügung darf nur wegen eines grundsätzlich heilbaren Eintragungshindernisses nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO ergehen, wenn der Mangel mit rückwirkender Kraft behoben werden kann (BGH NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138; Demharter GBO 31. Aufl. § 18 Rn. 8; Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 17).
  • OLG München, 24.11.2017 - 34 Wx 315/17

    Keine Grundbuchberichtigung - keine Ersetzung der Zustimmung

    Der Senat geht davon aus, dass das Grundbuchamt die - dem Inhalt nach unzulässige - Zwischenverfügung vom 27.6.2017 (vgl. BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138; Demharter GBO 30. Aufl. § 18 Rn. 8; Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 17) selbst schon konkludent dadurch aufgehoben hat, dass eine neue Zwischenverfügung erlassen wurde.
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