Rechtsprechung
OLG München, 13.12.2016 - 34 Wx 82/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1154, 398
Auslegung einer Abtretungserklärung in Bezug auf "Eigentümerrechte an Grundpfandrechten" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages hinsichtich der Übertragung von Eigentümergrundschulden
- rewis.io
Auslegung einer Abtretungserklärung im Grundbuchverfahren
- ra.de
- notar-drkotz.de
Notarieller Ehevertrag - Abtretungserklärung Eigentümerrechte an Grundpfandrechten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages hinsichtich der Übertragung von Eigentümergrundschulden
- rechtsportal.de
BGB § 157
Auslegung eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages hinsichtich der Übertragung von Eigentümergrundschulden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auslegung einer Abtretungserklärung in einem Ehevertrag
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 397
- FamRZ 2017, 1046
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus OLG München, 13.12.2016 - 34 Wx 82/16
Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403;… Demharter GBO 30. Aufl. § 19 Rn. 28). - BGH, 13.06.2013 - V ZB 94/12
Veräußerung von Wohnungseigentum: Höchstpersönliche Verwalterstellung des …
Auszug aus OLG München, 13.12.2016 - 34 Wx 82/16
Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403;… Demharter GBO 30. Aufl. § 19 Rn. 28). - BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84
Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und …
Auszug aus OLG München, 13.12.2016 - 34 Wx 82/16
b) Für die Auslegung gilt § 133 BGB entsprechend; jedoch ist zu berücksichtigen, dass der das Grundbuchverfahren beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen der Auslegung durch das Grundbuchamt Grenzen setzen (BayObLGZ 1984, 122/124).