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LG Bonn, 26.04.2017 - 36 T 526/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Geschäftsjahr, Ordnungsgeld
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingeschränkte Reichweite von § 391 Abs. 2 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZG 2018, 549
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 02.11.1992 - 8 W 82/92
Auszug aus LG Bonn, 26.04.2017 - 36 T 526/16
Eine Abänderung des Geschäftsjahres einer Unternehmergesellschaft kann ebenso wie bei einer GmbH in der Regel nur durch Gesellschafterbeschluss erfolgen, der im Handelsregister bekanntzumachen ist gemäß §§ 5a, 53 GmbHG (vgl. zu Ausnahmen OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.05.1992, 8 W 82/92).