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   ArbG München, 15.11.2017 - 37 BV 49/17   

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https://dejure.org/2017,73960
ArbG München, 15.11.2017 - 37 BV 49/17 (https://dejure.org/2017,73960)
ArbG München, Entscheidung vom 15.11.2017 - 37 BV 49/17 (https://dejure.org/2017,73960)
ArbG München, Entscheidung vom 15. November 2017 - 37 BV 49/17 (https://dejure.org/2017,73960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 256; BGB § 124 Abs. 1, § 124 Abs. 2, § 142 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1, § 87 ABs. 1; TVG § 4 Abs. 3
    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die variable Vergütung

  • rewis.io

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die variable Vergütung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus ArbG München, 15.11.2017 - 37 BV 49/17
    Die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG greift nicht, denn es handelt sich um eine Angelegenheit, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt (BAG vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16, Rz 47, Juris).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus ArbG München, 15.11.2017 - 37 BV 49/17
    Günstigere einzelvertragliche Vereinbarungen gehen daher den belastenden Regelungen einer Betriebsvereinbarung vor (BAG vom 05.03.2013 - 1 AZR 417/12, Rn 55, Juris).
  • BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG München, 15.11.2017 - 37 BV 49/17
    Damit bleiben günstigere arbeitsvertragliche Regelungen auch dann, wenn sie auf eine Gesamtzusage zurückgehen, grundsätzlich gegenüber nachträglichen verschlechternden Betriebsvereinbarungen wirksam (BAG vom 17.06.2003 - 3 ABR 43/02).
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19

    Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

    Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 15. November 2017 - 37 BV 49/17 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst:.
  • LAG München, 15.06.2018 - 3 TaBV 6/18

    Erfolglose Anfechtung und keine sonstige Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 15.11.2017 - 37 BV 49/17 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht München hat durch Beschluss vom 15.11.2017 - 37 BV 49/17 - die Anträge abgewiesen.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts München Az.: 37 BV 49/17 vom 15.11.2017 wird abgeändert.

    Die Beschwerde des Antragstellers und Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 15.11.2017, Az. 37 BV 49/17, wird zurückgewiesen.

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