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   BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18   

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https://dejure.org/2019,33965
BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18 (https://dejure.org/2019,33965)
BAG, Entscheidung vom 16.10.2019 - 4 AZR 284/18 (https://dejure.org/2019,33965)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 (https://dejure.org/2019,33965)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - selbständige Leistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - selbständige Leistungen

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 22, 23 BAT, Anlage 1a zum BAT, § 22 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 BAT, § 559 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvorgang als Grundlage der tariflichen Bewertung der Tätigkeit; Keine tarifliche Tätigkeitsbewertung durch Stellenbeschreibung; Tarifliche Anforderungen an "gründliche" und "vielseitige" Kenntnisse; Ausübung eines Ermessensspielraums bei der Erarbeitung eines ...

  • Betriebs-Berater

    Bestimmung von Arbeitsvor-gängen für Eingruppierung

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - selbständige Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts; Bestimmung von Arbeitsvorgängen; selbständige Leistungen

  • rechtsportal.de

    Arbeitsvorgang als Grundlage der tariflichen Bewertung der Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - selbständige Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst des Straßenverkehrsamts

  • bag-urteil.com (Tenor)
  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - selbständige Leistungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitsvorgang als Grundlage der tariflichen Bewertung der Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 194
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18
    Sämtliche hierbei anfallenden Tätigkeiten dienen der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit dem ruhenden Straßenverkehr und damit einhergehend der Ahndung von Verstößen gegen Gebote und Verbote (vgl. zu einem Streifenführer im Außendienst des Ordnungs- und Servicedienstes BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 18; zu einem Ordnungsdienstmitarbeiter im Außendienst der Stadt Hamburg BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 22 ff.) .

    Denkbar ist zwar, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes, abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird, jedoch reicht ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßiger Bearbeitung nicht aus (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36) .

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht nicht entgegen (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 19; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42) .

    Die Durchsetzung ordnungsrechtlicher Normen und damit die Entscheidung über Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Verhinderung oder Beseitigung von Ordnungswidrigkeiten erfordert zwar grundsätzlich selbständige Leistungen (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 46) , im Streitfall sind jedoch Tätigkeitsbereich und Beurteilungsspielraum des Klägers aufgrund der Arbeitsanweisungen und Infoblätter derart eingeschränkt, dass er keine eigene Beurteilung mehr vorzunehmen, sondern die durch die Beklagte in den Arbeitsanweisungen vorweggenommene Abwägung lediglich noch umzusetzen hat.

  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

    Auszug aus BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18
    Auf die Revision des Klägers hat der Senat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts mit Urteil vom 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Solche können nur im Rahmen von Arbeitsvorgängen anfallen, die für sich genommen gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 39) .

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht nicht entgegen (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 19; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42) .

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18
    Erst nachdem der Arbeitsvorgang bestimmt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 24 f. mwN, BAGE 162, 81) .
  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15

    Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und

    Auszug aus BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18
    Sämtliche hierbei anfallenden Tätigkeiten dienen der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit dem ruhenden Straßenverkehr und damit einhergehend der Ahndung von Verstößen gegen Gebote und Verbote (vgl. zu einem Streifenführer im Außendienst des Ordnungs- und Servicedienstes BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 18; zu einem Ordnungsdienstmitarbeiter im Außendienst der Stadt Hamburg BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 22 ff.) .
  • LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst des Straßenverkehrsamtes

    Auszug aus BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Februar 2018 - 8 Sa 594/17 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18
    Als Grundlage für eine Tätigkeitsbeschreibung kommt sie allenfalls in Betracht, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit sowie die Gesamt- oder Teiltätigkeiten ausreichend wiedergibt (BAG 24. August 2016 - 4 AZR 251/15 - Rn. 30; grdl. 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 22.11.2017 - 4 AZR 629/16

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

    Auszug aus BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18
    Das Tätigkeitsmerkmal erfordert danach erweiterte Fachkenntnisse sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht (BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 34; 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 28) .
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Auszug aus BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18
    Dabei kann das Revisionsgericht bei Vorliegen der erforderlichen Tatsachenfeststellungen die Arbeitsvorgänge auch selbst bilden (BAG 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 21) .
  • BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

    Auszug aus BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18
    Das Tätigkeitsmerkmal erfordert danach erweiterte Fachkenntnisse sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht (BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 34; 22. November 2017 - 4 AZR 629/16 - Rn. 28) .
  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 251/15

    Eingruppierung eines Maschinisten

    Auszug aus BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18
    Als Grundlage für eine Tätigkeitsbeschreibung kommt sie allenfalls in Betracht, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit sowie die Gesamt- oder Teiltätigkeiten ausreichend wiedergibt (BAG 24. August 2016 - 4 AZR 251/15 - Rn. 30; grdl. 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    aa) Nach § 12 Abs. 1 TV-L ist Bezugspunkt der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgang (vgl. zu § 22 BAT BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 16; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22) .

    Bei der Zuordnung zu einem Arbeitsvorgang können wiederkehrende und gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 17; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    aa) Nach § 12 Abs. 1 TV-L ist Bezugspunkt der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgang (vgl. zu § 22 BAT BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 16; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22) .

    Bei der Zuordnung zu einem Arbeitsvorgang können wiederkehrende und gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16; 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 17; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19

    "Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

    Dabei kann das Revisionsgericht bei Vorliegen der erforderlichen Tatsachenfeststellungen die Arbeitsvorgänge auch selbst bestimmen (st. Rspr., zuletzt zB BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 18) .
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