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   BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07   

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BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 (https://dejure.org/2008,1460)
BAG, Entscheidung vom 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 (https://dejure.org/2008,1460)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 (https://dejure.org/2008,1460)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf die sog. Ballungsraumzulage für den Stadtbereich und Umlandbereich München; Gesamtzusage als eine an die Belegschaft als Ganzes gerichtete durch die Arbeitnehmer gem. § 151 BGB entgegengenommene Willenserklärung des Arbeitgebers; ...

  • Judicialis

    BGB § 151; ; BGB § 613a; ; BAT § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151 § 613a; BAT § 4
    Vertragsauslegung - Ballungsraumzulage; Gesamtzusage; Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3599 (Ls.)
  • NZA 2008, 1360
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 395/02

    Sonderprämie - Gesamtzusage über Intranet

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07
    Die dahingehende Auslegung kann vom Revisionsgericht selbst vorgenommen werden (vgl. BAG 22. Januar 2003 - 10 AZR 395/02 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 247 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 1; 14. Juni 1995 - 5 AZR 126/94 - AP BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1).

    Denn bei den Vorbehalten handelt es sich nicht um einen eine Rechtsbindung für die Zukunft ausschließenden Freiwilligkeitsvorbehalt, wie die Beklagte annimmt; nur ergänzend ist deshalb darauf hinzuweisen, dass selbst die ausdrückliche Bezeichnung einer Leistung als "freiwillig" - wovon vorliegend keine Rede sein kann - allein nicht ausreichen würde, um einen Rechtsbindungswillen auszuschließen (BAG 22. Januar 2003 - 10 AZR 395/02 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 247 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 1).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07
    Die Verschlechterung der Leistung oder die Aufhebung der Leistungsverpflichtung aus einer Gesamtzusage kann - abgesehen von hier nicht vorliegenden kollektivrechtlichen Lösungsmöglichkeiten (vgl. hierzu zB BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42) - nur nach vertraglichen Grundsätzen erfolgen, also vorrangig durch übereinstimmende Willenserklärungen der Arbeitsvertragsparteien, die auch durch Ausspruch einer Änderungskündigung herbeigeführt worden sein können.

    Die aus der Gesamtzusage der LVA erwachsene individualvertragliche Verpflichtung (zu dieser Charakterisierung BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 55 ff.) ist mit dem Betriebsübergang zum 1. Januar 1999 nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf die Beklagte übergegangen.

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 75/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07
    Auf die Revision der Beklagten wurde dieses Urteil vom Senat aufgehoben und der Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (Senat 15. März 2006 - 4 AZR 75/05 - BAGE 117, 248).

    Die Klage ist auch hinsichtlich des Feststellungsantrags zulässig (vgl. im Einzelnen Senat 15. März 2006 - 4 AZR 75/05 - BAGE 117, 248, 251 f.).

  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07
    Der von der Beklagten zur Begründung angeführte Geldmangel als solcher entlastet sie als Schuldnerin nicht von der Verpflichtung, eingegangene Verträge einzuhalten (vgl. BAG 16. Mai 2002 - 2 AZR 292/01 - EzA KSchG § 2 Nr. 46).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07
    (2) Im Übrigen liegt im Streitfall eine anderen Ausnahmekonstellationen vergleichbare Fallgestaltung vor, für die das Bundesarbeitsgericht ungeachtet der fehlenden Schriftform schon in der Vergangenheit das Zustandekommen einer Gesamtzusage und einer betrieblichen Übung angenommen hat (zB 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1).
  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 602/85

    Betriebliche Übung: Essenszuschuß im öffentlichen Dienst und Haushaltslage

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07
    (c) Auch kann nicht unbeachtet bleiben, dass die Schriftform zwar nicht durch beiderseitige Unterzeichnung einer Urkunde, in der die übereinstimmenden Willenserklärungen niedergelegt worden sind, gewahrt worden ist (vgl. zu diesem § 126 Abs. 2 BGB genügenden Erfordernis als Voraussetzung für Nebenabreden iSv. § 4 BAT: BAG 15. Januar 1987 - 6 AZR 602/85 - EzBAT BAT § 4 Betriebliche Übung Nr. 3), aber dass immerhin eine an alle Mitarbeiter gerichtete konkrete und hinreichend deutlich bestimmte schriftliche Zusage der Arbeitgeberin erfolgt ist.
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95

    Ballungsraumzulage - Anrechnung einer Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07
    Hier wie dort geht es um eine Erhöhung der Grundvergütung, die dem Regelungsbereich des § 4 Abs. 1 BAT unterfällt (BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338, 344; zur Tarifgeschichte des § 27 Abschn. C BAT und der konkreten Ballungsraumzulage im Großraum München seit 1990 Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT-Kommentar Stand Mai 2002 Bd. 2 § 27 Abschn. C Erl. 1).
  • BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92

    Freistellung am Rosenmontag, Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07
    Diese Einschränkungen sind der Tatsache geschuldet, dass der öffentliche Arbeitgeber durch die Anweisung vorgesetzter Dienststellen, Verwaltungsrichtlinien, Verordnungen und gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Haushaltsgesetzgebers wesentlich strenger rechtlich und tatsächlich gebunden ist als ein privater Arbeitgeber (allg. Auffassung, vgl. nur BAG 24. März 1993 - 5 AZR 16/92 - BAGE 73, 1, 3 mwN).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07
    (1) Die Zusage eines höheren als des unmittelbar tariflich vorgesehenen Entgelts betrifft eine synallagmatische Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag (Senat 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP BAT § 4 Nr. 2).
  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 955/93

    Rückwirkende Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

    Auszug aus BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07
    Die Ballungsraumzulage hat Entgeltcharakter (BAG 26. Mai 1994 - 6 AZR 955/93 - AP BAT § 27 Nr. 5).
  • BAG, 01.03.1990 - 6 AZR 447/88

    Leistungszuschlag - Krankheitsbedingte Fehlzeiten

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

  • BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 126/94

    Personalrabatt aufgrund Gesamtzusage

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung;

  • LAG München, 09.01.2007 - 6 Sa 642/06

    Personalüberleitung

  • LAG München, 07.09.2004 - 6 Sa 1173/03

    Personalüberleitungsvertrag

  • BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende

    In beiden Fällen liegt eine übertarifliche Vergütung vor (st. Rspr., vgl. zB BAG 1. April 2009 - 10 AZR 393/08 - Rn. 18 [übertarifliche Weihnachtszuwendung]; 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 34 ff.; 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338 [Ballungsraumzulage]; 7. Juli 1999 - 10 AZR 433/98 - zu II 4 a der Gründe [Sondervergütung für die Bedienung einer Heizungsanlage]) .
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Der Arbeitnehmer erwirbt einen einzelvertraglichen Anspruch auf diese Leistung, wenn er die vom Arbeitgeber genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Annahme des in der Zusage enthaltenen Angebots bedarf (vgl. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 24, AP BGB § 151 Nr. 4).

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts spricht die Bezeichnung einer Verlautbarung als "Information" - hierauf weist der Kläger in der Revisionsbegründung zu Recht hin - nicht gegen die Annahme einer Gesamtzusage (vgl. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 6 bis 8, AP BGB § 151 Nr. 4: "Informationsschreiben"; 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - Rn. 5, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22: "Informationen H GmbH"; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BAGE 103, 151: "Personalinformation").

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Der Arbeitnehmer erwirbt einen einzelvertraglichen Anspruch auf diese Leistung, wenn er die vom Arbeitgeber genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ohne dass es einer besonderen Erklärung der Annahme des in der Zusage enthaltenen Angebots bedarf (vgl. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 24, AP BGB § 151 Nr. 4).
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08

    Gesamtzusage - Besitzstandszulage für Senatsfahrer

    Von der seitens der Arbeitnehmer angenommenen, vorbehaltlosen Zusage kann sich der Arbeitgeber individualrechtlich nur durch Änderungsvertrag oder wirksame Änderungskündigung lösen (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 24, AP BGB § 151 Nr. 4; 11. Dezember 2007 - 1 AZR 869/06 - Rn. 13; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 31, BAGE 118, 360; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327, 340 f.).
  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 173/10

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch eine Versorgungszusage nach

    a)Eine Gesamtzusage liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einseitig bekannt gibt, dass er jedem Arbeitnehmer, der die von ihm abstrakt festgelegten Voraussetzungen erfüllt, eine bestimmte Leistung gewährt (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346; BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Es handelt sich dabei um eine nicht notwendig an einzelne Arbeitnehmer, sondern an die Belegschaft als Ganzes gerichtete Willenserklärung des Arbeitgebers, die durch die Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB durch die bloße Entgegennahme der Leistung und ohne ausdrückliche Erklärung angenommen wird (BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Der Arbeitnehmer erwirbt einen einzelvertraglichen Anspruch auf diese Leistung, wenn er die vom Arbeitgeber genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ohne dass es einer besonderen Erklärung der Annahme des in der Zusage enthaltenen Angebotes bedarf; eine ausdrückliche Annahme des in der Erklärung enthaltenen Antrags im Sinne von § 145 BGB wird also nicht erwartet (BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08 - AP Nr. 36 zu § 157 BGB; BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Eine einseitige Änderungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber besteht regelmäßig nur dann, wenn und soweit er sich einen Widerruf seiner Gesamtzusage vorbehalten hat (BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360; BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08 - AP Nr. 36 zu § 157 BGB; BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06 - AP Nr. 37 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung; BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 869/06).

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 517/10

    Anspruch auf Zahlung von Ruhestandszuwendungen auf Grund einer Gesamtzusage nach

    a)Eine Gesamtzusage liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einseitig bekannt gibt, dass er jedem Arbeitnehmer, der die von ihm abstrakt festgelegten Voraussetzungen erfüllt, eine bestimmte Leistung gewährt (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346; BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Es handelt sich dabei um eine nicht notwendig an einzelne Arbeitnehmer, sondern an die Belegschaft als Ganzes gerichtete Willenserklärung des Arbeitgebers, die durch die Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB durch die bloße Entgegennahme der Leistung und ohne ausdrückliche Erklärung angenommen wird (BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Der Arbeitnehmer erwirbt einen einzelvertraglichen Anspruch auf diese Leistung, wenn er die vom Arbeitgeber genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ohne dass es einer besonderen Erklärung der Annahme des in der Zusage enthaltenen Angebotes bedarf; eine ausdrückliche Annahme des in der Erklärung enthaltenen Antrags im Sinne von § 145 BGB wird also nicht erwartet (BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08 - AP Nr. 36 zu § 157 BGB; BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Eine einseitige Änderungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber besteht regelmäßig nur dann, wenn und soweit er sich einen Widerruf seiner Gesamtzusage vorbehalten hat (BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360; BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08 - AP Nr. 36 zu § 157 BGB; BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06 - AP Nr. 37 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung; BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 869/06 -).

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 1589/09

    Ruhestandzuwendung gemäß der Richtlinie über die Ruhestandzuwendungen für die

    a)Eine Gesamtzusage liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einseitig bekannt gibt, dass er jedem Arbeitnehmer, der die von ihm abstrakt festgelegten Voraussetzungen erfüllt, eine bestimmte Leistung gewährt (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346; BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Es handelt sich dabei um eine nicht notwendig an einzelne Arbeitnehmer, sondern an die Belegschaft als Ganzes gerichtete Willenserklärung des Arbeitgebers, die durch die Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB durch die bloße Entgegennahme der Leistung und ohne ausdrückliche Erklärung angenommen wird (BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Der Arbeitnehmer erwirbt einen einzelvertraglichen Anspruch auf diese Leistung, wenn er die vom Arbeitgeber genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ohne dass es einer besonderen Erklärung der Annahme des in der Zusage enthaltenen Angebotes bedarf; eine ausdrückliche Annahme des in der Erklärung enthaltenen Antrags im Sinne von § 145 BGB wird also nicht erwartet (BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08 - AP Nr. 36 zu § 157 BGB; BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Eine einseitige Änderungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber besteht regelmäßig nur dann, wenn und soweit er sich einen Widerruf seiner Gesamtzusage vorbehalten hat (BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360; BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 628/08 - AP Nr. 36 zu § 157 BGB; BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06 - AP Nr. 37 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung; BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 869/06 -).

  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09

    Luftsicherheitsassistent - Dienstkleidung - Reinigung

    Bei der Reinigungspauschale handelt es sich nicht um einen Vergütungsbestandteil, der eine synallagmatische Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis betrifft (vgl. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 35, AP BGB § 151 Nr. 4 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Betriebliche Übung Nr. 2).
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 603/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

    Nebenabreden im Sinne dieser Tarifvorschrift sind Vereinbarungen der Parteien des Arbeitsvertrags, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (so zu § 2 Abs. 3 TVöD: BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 35, BAGE 137, 221; vgl. auch 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 - Rn. 49; zu § 4 Abs. 2 Satz 1 BAT BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 34 f.) .
  • LAG Düsseldorf, 03.12.2010 - 9 Sa 334/10

    Energiekostenrabatt für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung der

    Wie diese unterliegt die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgängerin keinen unmittelbaren haushaltsrechtlichen Beschränkungen und nur im konzernrechtlich zulässigen Rahmen Anweisungen Dritter (vgl. BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - NZA 2003, 337; vgl. dazu auch BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    § 4 Abs. 2 BMT-G will die Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes sichern und verhindern, dass irreguläre, vom Normensystem abweichende Absprachen einer dienstaufsichtlichen Überprüfung verborgen bleiben (vgl. für § 4 BAT BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95 - NZA 1997, 664; BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360; vgl. auch BAG; 07.09.1982 - 3 AZR 5/80 - AP Nr. 1 zu § 3 TV Arbeiter Bundespost).

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

  • ArbG Köln, 18.01.2017 - 7 Ca 3832/16

    Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen bei Überschreitung der individuellen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2014 - 3 Sa 453/13

    Anspruch auf Versorgungsvertrag - Versorgungsordnung - betriebliche Übung -

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 605/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 11 Sa 37/13

    Betriebliche Übung - Schriftformerfordernis - Pauschalierung -

  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.2013 - 10 Sa 10/13

    Betriebliche Übung -Schriftformerfordernis - Pauschalierung -

  • LAG Hessen, 17.01.2019 - 11 Sa 35/18

    § 3 Abs.1, Abs. 3 TVG

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 556/08

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 604/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • LAG Hessen, 24.07.2019 - 6 Sa 1362/18

    Gesamtzusage als Grundlage einer betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 3 Sa 152/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen

  • LAG Hessen, 19.07.2017 - 13 Sa 1461/16

    1. Bestehen bei dem Zusammenschluss verschiedender Unternehmen im Wege des

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 483/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 482/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 481/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Sachsen, 13.04.2016 - 8 Sa 657/15

    Anrechnung von Vergütungsbestandteilen gemäß dem Tarifvertrag Mindestbedingungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 25 Sa 331/12

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin nach Schließung einer

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 478/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1141/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 484/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1142/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1145/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1140/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 611/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1144/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1139/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1146/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1147/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 24.07.2019 - 6 Sa 1360/18

    Gesamtzusage als Grundlage einer betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1143/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1148/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2009 - 10 Sa 495/09

    Nebenabrede - Zusage übertariflicher Urlaubstage - Schriftform

  • ArbG Köln, 21.06.2017 - 7 Ca 1111/17

    Bestimmung des tariflichen Urlaubsnspruchs einer "Airport Security

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