Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4254
BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99 (https://dejure.org/1999,4254)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1999 - 4 B 10.99 (https://dejure.org/1999,4254)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1999 - 4 B 10.99 (https://dejure.org/1999,4254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Bauvorbescheid für Hotelanlage

Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zu einer Erschließungspflicht (hier verneint)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB §§ 30 34 35 Abs. 3
    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast nicht bei Bauvorbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvorbescheid erteilt: Verdichtet sich die Erschließungslast der Gemeinde? (IBR 2000, 183)

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 247
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Eine Gemeinde, die einen qualifizierten Bebauungsplan erlassen hat, handelt gegebenenfalls dem Gebot der Wahrung von Treu und Glauben zuwider, wenn sie die Rechtswirkungen des § 30 BauGB dadurch vereitelt, daß sie die Erschließung hintertreibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8, und vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 ).

    Erfüllt sie die Erschließungsaufgaben nicht selbst, so verstößt sie unter Umständen gegen Treu und Glauben, wenn sie das Erschließungsangebot eines Dritten ablehnt, dessen Annahme ihr nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - a.a.O., und vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 7.91 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 30; Beschluß vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 - Buchholz 406.11 § 30 BauGB Nr. 33).

    Ebensowenig wie ein rechtlich unbeachtliches Erschließungsangebot geeignet ist, eine gemeindliche Erschließungspflicht zu begründen, muß eine Gemeinde den Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans als ersten Schritt zur Verdichtung ihrer Erschließungsaufgabe gegen sich gelten lassen, wenn dieser Plan nichtig und deshalb Rechtens gar nicht ausführbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach bestätigt hat, wirkt der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans selbst dann, wenn bauliche Anlagen bereits vorhanden sind, für sich genommen nicht derart auf die Erschließungsaufgabe der Gemeinde ein, daß daraus eine Pflicht zur Erschließung hervorgeht (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186, vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - a.a.O., und vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - a.a.O.).

    Von einer Sperrwirkung in diesem Sinne kann nur dort die Rede sein, wo ein nach Maßgabe des § 34 oder des § 35 BauGB bebaubares Grundstück durch die Festsetzungen des Bebauungsplans einen Qualitätsverlust erleidet, weil es, bedingt durch die Untätigkeit der Gemeinde mangels hinreichender Erschließung nicht in der im Plan vorgesehenen Weise bebaut werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - a.a.O., vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25, und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Sind Unzuträglichkeiten die Folge, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, so ist es der hierfür mitverantwortlichen Gemeinde gegebenenfalls verwehrt, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, daß es allein Sache des Betroffenen sei, das Erschließungsproblem zu lösen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29, vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 , und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 ).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach bestätigt hat, wirkt der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans selbst dann, wenn bauliche Anlagen bereits vorhanden sind, für sich genommen nicht derart auf die Erschließungsaufgabe der Gemeinde ein, daß daraus eine Pflicht zur Erschließung hervorgeht (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186, vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - a.a.O., und vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Sind Unzuträglichkeiten die Folge, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, so ist es der hierfür mitverantwortlichen Gemeinde gegebenenfalls verwehrt, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, daß es allein Sache des Betroffenen sei, das Erschließungsproblem zu lösen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29, vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 , und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 ).

    Von einer Sperrwirkung in diesem Sinne kann nur dort die Rede sein, wo ein nach Maßgabe des § 34 oder des § 35 BauGB bebaubares Grundstück durch die Festsetzungen des Bebauungsplans einen Qualitätsverlust erleidet, weil es, bedingt durch die Untätigkeit der Gemeinde mangels hinreichender Erschließung nicht in der im Plan vorgesehenen Weise bebaut werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - a.a.O., vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25, und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 44.84

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Sind Unzuträglichkeiten die Folge, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, so ist es der hierfür mitverantwortlichen Gemeinde gegebenenfalls verwehrt, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, daß es allein Sache des Betroffenen sei, das Erschließungsproblem zu lösen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29, vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 , und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 ).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach bestätigt hat, wirkt der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans selbst dann, wenn bauliche Anlagen bereits vorhanden sind, für sich genommen nicht derart auf die Erschließungsaufgabe der Gemeinde ein, daß daraus eine Pflicht zur Erschließung hervorgeht (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186, vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - a.a.O., und vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    § 133 BGB gehört zwar dem revisiblen Recht an (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 , und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 8.97 - BVerwGE 106, 129 ).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Denn die Entscheidung über die Erschließung ist der Gemeinde nicht nur aus Kostengründen, sondern auch deshalb überlassen, weil ihr damit ein Instrument an die Hand gegeben ist, das es ihr ermöglicht, die städtebauliche Entwicklung zu lenken und den Außenbereich vor einem unerwünschten Siedlungsdruck zu bewahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 ).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 23.94

    Rechtsschutzinteresse für eine Nachbarklage; Verhältnis Bauvorbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Der Bauvorbescheid ist auch in der Form der Bebauungsgenehmigung ein bauordnungsrechtliches Instrument, dessen Reichweite sich nach dem irrevisiblen Landesrecht bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 C 23.94 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 213).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97

    Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    § 133 BGB gehört zwar dem revisiblen Recht an (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 , und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 8.97 - BVerwGE 106, 129 ).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Erfüllt sie die Erschließungsaufgaben nicht selbst, so verstößt sie unter Umständen gegen Treu und Glauben, wenn sie das Erschließungsangebot eines Dritten ablehnt, dessen Annahme ihr nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - a.a.O., und vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 7.91 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 30; Beschluß vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 - Buchholz 406.11 § 30 BauGB Nr. 33).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

  • BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93

    Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung

  • VG Aachen, 04.02.2014 - 6 K 1892/11

    Straßenrecht; Feststellung; Öffentlichkeit; alter Weg; Widmungstheorie;

    vgl. BVerwG, ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 4. Oktober 1974 - IV C 59.72 -, juris Rn. 34 ff.; vgl. u.a. Urteile vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 -, juris Rn. 20 ff., vom 6. Februar 1985 - 8 C 44.84 -, juris Rn. 10 ff., vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, juris Rn. 19 ff., vom 3. Mai 1991 - 8 C 77.89 -, juris Rn. 23 f., und vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 -, juris Rn. 17 ff., sowie Beschlüsse vom 22. März 1999 - 4 B 10.99 -, juris Rn. 4, und vom 6. August 2007 - 9 B 5.07 -, juris Rn. 4 ff.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Oktober 1974 - IV C 59.72 -, juris Rn. 34, vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 -, juris Rn. 20, vom 6. Februar 1985 - 8 C 44.84 -, juris Rn. 15, und vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, juris Rn. 19, sowie Beschluss vom 22. März 1999 - 4 B 10.99 -, juris Rn. 4; Hofmann-Hoeppel, Die Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast zur Erschließungspflicht, BauR 1993, 520 ff., 534 ff.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 10803/11

    Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter

    Da das Grundstück des Klägers ohne den Bebauungsplan im Außenbereich läge (§§ 30, 35 BauGB), kann die Frage der Wirksamkeit des Bebauung splan s entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht dahinstehen, da bei Unwirksamkeit ein verdichteter Erschließungsanspruch im Hinblick auf diese Außenbereichslage des Grundstücks und in Ermangelung anderer Anspruchsgrundlagen von vornherein nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.03.1999, 4 B 10.99, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - 7 A 3368/02

    Bauleitplanung: Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen,

    vgl. zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 22. März 1999 - 4 B 10.99 - BRS 62 Nr. 173 m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 1 ME 83/08

    Umfang des Anspruchs auf Erschließung; Verpflichtung einer Gemeinde zur

    Kommt es infolgedessen zu Unzuträglichkeiten, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, ist es der mitverantwortlichen Gemeinde verwehrt, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, es sei allein Sache des Betroffenen, das Problem der Erschließung zu lösen (BVerwG, Urteile v. 6.2.1985 - 8 C 44.84 - DVBl 1985, 623 = BauR 1985, 310 = KStZ 1985, 152; v. 11.11.1987 - 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 = DÖV 1988, 379 = KStZ 1988, 92 = NSt-N 1988, 139; v. 3.5.1991 - 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 = DVBl 1991, 1304 = NVwZ 1991, 1086 = ZfBR 1991, 227; u. v. 22.3.1999 - 4 B 10.99 - BRS 62 Nr. 173 = ZfBR 2000, 70 = BauR 2000, 247; Urt. d. Sen. v. 22.1.1999 - 9 L 6980/96 - NVwZ-RR 2000, 486 = NdsRpfl 1999, 273 = NSt-N 1999, 143).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 10 B 2.06

    Zurückweisung der Berufung; (kein) Anspruch auf Erschließung;

    Die in der Rechtsprechung entwickelte Fallkonstellation "Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung" wurzelt im Rechtsgedanken der Folgenbeseitigung und findet ihre Rechtfertigung in der Erwägung, dass eine ohne hinreichend gesicherte Erschließung erteilte Baugenehmigung nach Verwirklichung des Vorhabens zum Entstehen eines rechtswidrigen Zustands führt (BVerwG, Beschluss vom 22. März 1999 - 4 B 10.99 -, BRS 62 Nr. 173 ; Urteil vom 3. Mai 1991 - 8 C 77.89 -, BVerwGE 88, 166 ; Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, BVerwGE 78, 266 ; VGH München, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 4 B 01.722 - ).
  • VG Neustadt, 20.02.2006 - 3 K 731/05

    Marienkapelle bei Petersberg darf gebaut werden

    Würden durch die Ausführung des trotz fehlender Erschließung genehmigten Bauvorhabens nämlich Unzuträglichkeiten entstehen, die nur durch Erschließungsmaßnahmen abgestellt werden könnten, so wäre es der Gemeinde verwehrt, den Betroffenen auf private Erschließungsmaßnahmen zu verweisen (BVerwG, Beschluss vom 22. März 1999 - 4 B 10/99 -, BRS 62 Nr. 173 und juris) und ihr entstünden durch die dann notwendig werdenden Maßnahmen zur Erschließung finanzielle Ausgaben.
  • VG Cottbus, 11.05.2017 - 6 K 607/14

    Anschluss- und Benutzungsrecht; Fernwärmeversorgung; Anspruch auf

    Ein solches Verhalten läge mit Blick auf den Rechtsgedanken der Folgenbeseitigung u.a. darin, dass eine Baugenehmigung bzw. das Einvernehmen hierzu (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB) ohne "gesicherte Erschließung" (vgl. § 30 Abs. 1 BauGB) und damit rechtswidrig erteilt worden wäre.Das Anknüpfen einer Verdichtungswirkung an die Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung findet seine Rechtfertigung in der Erwägung, dass es der mitverantwortlichen Gemeinde verwehrt ist, es bei dem rechtswidrigen Zustand bewenden zu lassen, der sich daraus ergibt, dass eine Baugenehmigung ohne hinreichend gesicherte Erschließung erteilt wurde und sich daraus Unzuträglichkeiten ergeben, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O.; Urteil vom 11. November 1987, a.a.O.; Beschluss vom 22. März 1999 - 4 B 10/99 -, BRS 62 Nr. 173; OVG Niedersachsen, Urteil vom 22. Januar 1999, a.a.O., Rn. 7; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 20. Februar 2006 - 3 K 731/05 -, zit. nach juris, Rn. 21).
  • VG Gera, 27.04.2006 - 4 K 621/05

    ; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Verdichtung der gemeindlichen Erschließungspflicht;

    Von einer Sperrwirkung in diesem Sinne ist nur dann auszugehen, wenn ein nach Maßgabe der §§ 34 oder 35 BauGB bebaubares Grundstück durch die Festsetzung des Bebauungsplanes insoweit Einschränkungen erleidet, weil es wegen mangelnder Erschließung nicht in der in dem Plan vorgesehenen Weise bebaut werden darf (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. März 1999, 4 B 10/99, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht