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   OVG Sachsen, 18.05.2004 - 4 B 215/04   

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https://dejure.org/2004,21272
OVG Sachsen, 18.05.2004 - 4 B 215/04 (https://dejure.org/2004,21272)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.05.2004 - 4 B 215/04 (https://dejure.org/2004,21272)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 4 B 215/04 (https://dejure.org/2004,21272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 86 Abs. 1, § 92 Abs. 3 S. 2, § 94; BImSchG § 20 Abs. 2; 4. BImSchV vom 26.10.1993 Nr. 7.2 vom 24.7.1985

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben einer Geflügelschlachtanlage; Untersagung des Betriebes der Ammoniakanlage und des Kartonfrosters; Untersaung der erhöhten Schlachtkapzität; Auslegung der Genehmigung für die Geflügelschlachtanlage

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 92 Abs. 3 Satz 2; ; VwGO § 94; ; BImSchG § 20 Abs. 2; ; 4. BImSchV Nr. 7.2 vom 24.7.1985 i.d.F. vom 26.10.1993

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2004 - 4 B 215/04
    Auch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist entsprechend dem in § 133 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt aus Sicht des Empfängers auszulegen (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, NVwZ 1990, 963).

    Bestehen Zweifel an der materiellen Genehmigungsfähigkeit, gehen diese zu Lasten des Anlagenbetreibers (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, DVBl. 1990, 371).

  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2004 - 4 B 215/04
    Demzufolge besteht kein Anlass für die Annahme, dass die Klägerin mit ihrem Zulassungsbegehren auch die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Verfahrenseinstellung - die ungeachtet dessen, dass sie im Urteil getroffen wurde, in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 2 VwGO unanfechtbar wäre (BVerwG, Beschl. v. 7.8.1998, NVwZ-RR 1999, 407) - einer Rechtsmittelprüfung unterwerfen wollte.
  • BVerwG, 10.09.1990 - 2 B 49.90
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.05.2004 - 4 B 215/04
    Ein zur Berufungszulassung führender Verfahrensmangel wegen einer nicht getroffenen Aussetzungsentscheidung (zum Revisionsverfahren etwa: BVerwG, Beschl. v. 10.9.1990, 2 B 49.90, zitiert nach juris) kann damit allenfalls dann angenommen werden, wenn eine solche Entscheidung unvertretbar wäre (Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 137 RdNr. 20).
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