Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1381
BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00 (https://dejure.org/2000,1381)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.2000 - 4 B 36.00 (https://dejure.org/2000,1381)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 2000 - 4 B 36.00 (https://dejure.org/2000,1381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VwVfG § 43 Abs. 2, § 49 Abs. 2 Nr. 3; BauGB § 37 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 2; LBG § 1 Abs. 2; WertausglG § 21 Abs. 1
    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung; Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde; Verfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz; endgültige Aufgabe der militärischen Nutzung; kein Bestandsverlust nach endgültiger Aufgabe der ...

  • Wolters Kluwer

    Anlagen des Bundes - Öffentliche Zweckbestimmung - Vorhaben der Landesverteidigung - Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde - Verfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz - Endgültige Aufgabe der militärischen Nutzung - Kein Bestandsverlust nach endgültiger Aufgabe der ...

  • Judicialis

    VwVfG § 43 Abs. 2; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 3; ; BauGB § 37 Abs. 2; ; BauGB § 37 Abs. 4 Satz 2; ; LBG § 1 Abs. 2; ; WertausglG § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsrecht - Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung; Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde; Verfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz; endgültige Aufgabe der militärischen Nutzung; kein Bestandsschutz nach endgültiger ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 557
  • DVBl 2001, 669 (Ls.)
  • DÖV 2001, 744
  • BauR 2001, 610
  • ZfBR 2001, 200
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00
    Sie ist ohne weiteres im Sinne des Berufungsgerichts zu beantworten; denn es entspricht allgemeiner Auffassung, dass mit der endgültigen Aufgabe einer zugelassenen Nutzung der Bestandsschutz für sie endet (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - ZfBR 1990, 245 = BRS 50 Nr. 166).
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00
    Wie das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - (BVerwGE 47, 185) zutreffend ausgeführt hat, geht der Bestandsschutz einer baulichen Anlage mit der endgültigen Aufgabe ihrer Nutzung verloren; denn für den Bestandsschutz ist kennzeichnend, dass er die bauliche Anlage nur in ihrer jeweiligen Funktion deckt.
  • BVerwG, 21.06.1994 - 4 B 108.94

    Baurecht: Veslust des bestandsschutzes bei Nutzungsänderung einer Jagdhütte in

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00
    Dementsprechend führt beispielsweise der Verlust der Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB nach ständiger Rechtsprechung zum Verlust des Bestandsschutzes der baulichen Anlage; eine Jagdhütte wird nach Beendigung des Jagdpachtvertrags, sofern sie nicht vom neuen Jagdpächter übernommen wird, materiell illegal (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1994 - BVerwG 4 B 108.94 - BRS 56 Nr. 76).
  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 1 EO 658/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baueinstellung;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00
    Umstritten ist ferner, ob eine bereits realisierte Baugenehmigung bei einer Nutzungsunterbrechung nach den speziellen Regeln der Landesbauordnungen über die Geltung von Baugenehmigungen oder nach § 43 VwVfG unwirksam werden kann (vgl. hierzu jüngst Thür. OVG, Beschluss vom 29. November 1999 - 1 EO 658/99 - DVBl 2000, 826, mit Anmerkung Schmaltz; ferner Uechtritz, DVBl 1997, 347).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99

    Außerdienststellung; Beseitigung; Militäranlage; militärische Anlage;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00
    BVerwG 4 B 36.00 OVG 1 L 4202/99.
  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 C 18.97

    Rockobereignung; Zweckfortfall, nachträglicher; Eigentumsgarantie; Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00
    Dass der Gesetzgeber gerade im Zusammenhang mit der Verteidigungsplanung durchaus an den späteren Wegfall des Verteidigungsbedarfs gedacht hat, zeigt zum Beispiel der Rückenteignungstatsbestand des § 57 LBG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17. September 1998 - BVerwG 4 C 18.97 - BVerwGE 107, 196 ).
  • Drs-Bund, 16.12.1970 - BT-Drs VI/1615
    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00
    Sinn und Zweck des Wertausgleichsgesetzes war nach der Begründung des Gesetzesentwurfs (BTDrucks VI/1615 S. 7 f., 13), einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Grundstückseigentümer und dem Interesse an einem sinnvollen Einsatz der öffentlichen Mittel zu finden.
  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Auf Basis der eigenen Darstellungen des Klägers ist mithin eine von ihm vorgetragene ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzung bereits vor Jahrzehnten unzweifelhaft aufgegeben worden (vgl. insofern auch BVerwG, B.v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 - NVwZ 2001, 557 = juris Rn. 10) und ist stattdessen das Gebäude zwischenzeitlich rein wohnlich bzw. als Ferienwohnhaus umgenutzt worden.
  • VG Karlsruhe, 31.10.2023 - 2 K 4067/22

    Klage gegen eine baurechtliche Nutzungsaufnahmeuntersagung und Abbruchsanordnung;

    Die Frage, ob eine erteilte und ausgenutzte Baugenehmigung - oder hier (baurechtliche) Zustimmung - trotz zwischenzeitlicher Nutzungsaufgabe weiterhin rechtswirksam ist, richtet sich nach § 43 Abs. 2 LVwVfG (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - BauR 2009, 1881 - juris Rn. 33 f.; Urt. v. 02.07.2014 - 8 S 1071/13 - NVwZ 2014, 1597 - juris Rn. 24; Beschl. v. 22.07.2016 - 8 S 969/16 -, juris Rn. 13 m.w.N.; in diese Richtung auch BVerwG, Beschl. v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 -, NVwZ 2001, 557 - juris Rn. 8, aber unter Verweis auf das Landesrecht; s. insoweit auch BVerwG, Beschl. v. 09.09.2002 - 4 B 52.02 -, BauR 2003, 1021 - juris Rn. 3).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Bestandsschutz für eine zugelassene Nutzung mit deren endgültiger Aufgabe endet (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.1990 - 4 C 49.89 - NVwZ 1991, 264 - juris Rn. 31 f.; Beschl. v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 -, NVwZ 2001, 557 - juris Rn. 8).

    Eine bauliche Anlage genießt auch hinsichtlich ihrer Substanz Bestandsschutz nur in ihrer jeweiligen Funktion (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1970 - 4 C 119.68 -, BVerwGE 36, 296 - juris Rn. 25 u. v. 15.11.1974 - 4 C 32.71 -, BVerwGE 47, 185 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.; Beschl. v. 27.02.1993 - 4 B 5.93 -, Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 61 - juris Rn. 3, v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 -, NVwZ 2001, 557 - juris Rn. 10 u. v. 09.09.2002 - 4 B 52.02 -, BauR 2003, 1021 - juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.02.1994 - 8 S 2409/93 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 4, B10 - juris Rn. 9).

    Er bleibt nur erhalten, solange die mit der baulichen Anlage einhergehende Nutzung gemäß der ihr zugedachten Funktion andauert oder solange bei einer vorübergehenden Unterbrechung nach der Verkehrsauffassung damit zu rechnen ist, dass sie wiederaufgenommen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1974 - 4 C 32.71 -, BVerwGE 47, 185 - juris Rn. 13; Beschl. v. 27.02.1993 - 4 B 5.93 -, Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 61 - juris Rn. 3, v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 -, NVwZ 2001, 557 - juris Rn. 14 u. v. 09.09.2002 - 4 B 52.02 -, BauR 2003, 1021 - juris Rn. 4 f.).

    Wird die bisherige Nutzung eines Gebäudes endgültig aufgegeben, entfällt mit der Funktionsänderung und Entprivilegierung zugleich ein der baulichen Anlage zukommender Bestandsschutz (BVerwG, Urt. v. 18.05.1990 - 4 C 49.89 -, NVwZ 1991, 264 - juris Rn. 31 f.; Beschl. v. 27.02.1993 - 4 B 5.93 -, Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 61 - juris Rn. 3, v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 -, NVwZ 2001, 557 - juris Rn. 10 u. v. 09.09.2002 - 4 B 52.02 -, BauR 2003, 1021 - juris Rn. 4 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.02.1994 - 8 S 2409/93 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 4, B10 - juris Rn. 9).

    Diese Grundsätze gelten auch für bauliche Anlagen, die - wie hier - ausschließlich für öffentliche Zwecke errichtet wurden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 -, NVwZ 2001, 557 - juris Rn. 11).

    Damit bestätigt die Vorschrift aber, dass eine Nutzungs- oder Funktionsänderung baulicher Anlagen im Außenbereich deren Fortbestand im Grundsatz gefährdet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 -, NVwZ 2001, 557 - juris Rn. 14).

    Die streitgegenständlichen Gebäude sind schon deshalb im Außenbereich unzulässig, weil sie nicht mehr entsprechend ihrer ehemaligen Funktion genutzt werden und die Klägerin - wie dargelegt - nicht hinreichend konkret geltend gemacht hat oder sonst ersichtlich ist, dass die baulichen Anlagen einer neuen, bauplanungsrechtlich zulässigen Nutzung im Außenbereich zugeführt werden sollen und könnten (vgl. BVerwG, v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 -, NVwZ 2001, 557 - juris Rn. 12).

    Auch wenn man bei seit langem vorhandenen und besonders aufwändig zu beseitigenden, nicht mehr genutzten Anlagen im Außenbereich verlangen sollte, dass eine Beseitigungsanordnung ohne Hinzutreten weiterer Umstände unverhältnismäßig sein könnte (vgl. BVerwG, Beschl.v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 -, NVwZ 2001, 557 - juris Rn. 12), ergibt sich nichts anderes.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2008 - 8 A 929/07

    Umwandlung von Betriebswohnung im Gewerbegebiet

    BVerwG, Beschluss vom 21.11.2000 - 4 B 36.00 -, NVwZ 2001, 557 (558); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.5.2003 - 5 S 2751/01 -, BauR 2003, 1539 (1540).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht