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   BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06   

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BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06 (https://dejure.org/2006,7608)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2006 - 4 BN 30.06 (https://dejure.org/2006,7608)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 4 BN 30.06 (https://dejure.org/2006,7608)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 285
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06
    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen hierfür nicht (Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • VGH Bayern, 29.05.2015 - 9 ZB 14.2580

    Nutzungsuntersagung; Nagelstudio in reinem Wohngebiet; freier Beruf (verneint);

    Dementsprechend kommt insoweit bereits keine Verletzung der Aufklärungspflicht in Betracht, denn es sind nur die Beweise zu erheben, auf die es nach der Rechtsansicht des Gerichts ankommt (BVerwG, B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30/06 - juris Rn. 2).

    Nur schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen insoweit nicht (BVerwG, B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30/06 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496

    Nachträgliche Beschränkung eines wasserrechtlichen Altrechts

    Die Aufklärungsrüge dient aber nicht dazu, Versäumnisse Verfahrensbeteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007, 285 = juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 16.993

    Verpflichtung zur Beseitigung von Auffüllungen im Überschwemmungsgebiet

    Die Aufklärungsrüge dient aber nicht dazu, Versäumnisse Beteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007, 285 = juris Rn. 2).
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