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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05   

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VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05 (https://dejure.org/2005,1939)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.11.2005 - 4 N 177/05 (https://dejure.org/2005,1939)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. November 2005 - 4 N 177/05 (https://dejure.org/2005,1939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 6 BauGB, Art 28 GG, § 6 LPlG HE, § 10 LPlG HE
    Regionalplan; Genehmigung; geänderte tatsächliche Verhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens; Voraussetzungen für die Erstellung eines Bauleitplanes; Rechtsfolgen der Nichtumsetzung einer europarechtlichen Vorlage durch den Bundesgesetzgeber

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; HLPG § 10; ; HLPG § 11; ; HLPG § 12; ; HLPG § 6; ; ROG § 2; ; ROG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regionalplan Südhessen 2000

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regionalplan Südhessen 2000 ist wirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag gegen Regionalplan Südhessen 2000 abgelehnt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Normenkontrollantrag gegen Regionalplan Südhessen 2000 abgelehnt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 101
  • NVwZ-RR 2006, 670
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04

    Nichtigkeit des Regionalplans Südhessen 2000

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05
    Durch Beschluss vom 26.07.2004 (4 N 406/04, NVwZ-RR 2005, 11 bis 15, ESVGH 55, 118) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Regionalplan Südhessen in der Fassung der Genehmigung der Hessischen Landesregierung vom 14.11.2000 für nichtig erklärt.

    Die von der Antragstellerin angegriffene Festlegung in Nr. 5.2-2 des RPS 2000 kommt als Gegenstand einer Normenkontrollklage in Betracht, weil es sich insoweit um eine Zielfestsetzung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG handelt, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 26. Juli 2004 - 4 N 406/04 - (NVwZ-RR 2005, 11 - 15) näher dargelegt hat.

    Dies hat der Senat in einem obiter dictum in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2004 (a.a.O.) dargelegt und darauf hingewiesen, dass der Normgeber ohne Weiteres das Normgebungsverfahren an dem Punkt wieder aufgreifen kann, an dem der Fehler geschehen ist.

    Aus dem oben erwähnten Verfahren 4 N 406/04 (a.a.O.) ist dem Gericht bekannt, dass die Regionalversammlung auch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung am 26. Juli 2004 an dem von ihr aufgestellten Plan festgehalten hat und eine nebenbestimmungsfreie Genehmigung dieses Planes durch die Landesregierung wünschte.

    Dagegen war im vorliegenden Fall der Regionalplan wegen der inhaltlich fehlerhaften Genehmigungsentscheidung der Landesregierung vom 14. November 2000 schon gar nicht wirksam zustande gekommen, wie der Senat in seinem Beschluss vom 26. Juli 2004 (a.a.O.) näher dargelegt hat; denn der Regionalplan wird in Hessen durch das Zusammenwirken der Regionalversammlung mit der oberen Landesplanungsbehörde, der obersten Landesplanungsbehörde sowie der Hessischen Landesregierung hervorgebracht.

    Dementsprechend ist die Regionalversammlung einerseits im Gerichtsverfahren vor dem erkennenden Senat 4 N 406/04 im Zeitpunkt der damaligen gerichtlichen Entscheidung am 26. Juli 2004 für die Geltung des Regionalplans Südhessen 2000 in der am 19. Dezember 1999 beschlossenen Fassung eingetreten, obgleich sie bereits am 16. Mai 2003 einen Beschluss für die Aufstellung eines neuen Regionalplans gefasst hat.

  • VGH Hessen, 03.06.2004 - 12 A 1118/01

    Fluglärm; Beschränkung des Flugbetriebs nach bestandskräftigem Abschluss des

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05
    Unterschwellige Lärmergebnisse sind bewusst ausgeblendet, weil sie das Ergebnis grundsätzlich nicht erheblich beeinflussen (ebenso Hess. VGH, Urteil vom 3. Juni 2004 - 12 A 1118/01 -, ZLW 2005, 142-167).

    Soweit der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 3. Juni 2004 (a.a.O.) mit näherer Begründung dargelegt hat, dass er seinen eigenen Berechnungen die AzB in der modifizierten Fassung aus dem Jahr 1999 zugrunde legt, beruht dies darauf, dass es in dem dort zu entscheidenden Fall um eine realistische Erfassung der tatsächlichen Fluglärmbelastung ging, nicht aber um Maßstäbe zur planerischen Beurteilung des Maßes eines Siedlungsbeschränkungsbereichs.

  • VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Januar 1988 (4 N 4/83, ESVGH 39, 73f.).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 19. Januar 1988 (a.a.O.) nämlich näher dargelegt hat, sollte die erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) über einen mehrere Jahre zuvor fehlerhaft bekannt gemachten Bebauungsplan dazu dienen, eine Prüfung zu ermöglichen, ob die Verkündung des Planes wegen eventuell veränderter Umstände unterbleiben oder aber ein neues Planungsverfahren eingeleitet werden soll.

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05
    Je nachdem, ob ein Ziel eine eher geringe inhaltliche Dichte aufweist, die Raum für eine Mehrzahl von Handlungsvarianten lässt, oder durch eine hohe Aussageschärfe gekennzeichnet ist, die der Bauleitplanung enge Grenzen setzt, entfaltet es schwächere oder stärkere Rechtswirkungen (BVerwG, Beschluss vom 4. August 1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329).
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05
    Auch der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat in seinen Urteilen vom 28. Juni 2005 (12 A 3/05 und 12 A 8/05) mit näherer Begründung dargelegt, dass der RPS 2000 am 23. August 2004 wirksam genehmigt werden konnte.
  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05
    Sie sind nur dann nicht mehr als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen, wenn sie die Wirklichkeit, d. h. die tatsächliche Immissionsbelastung völlig unzulänglich abbilden (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 1999 NVwZ-RR 1999, 720 und vom 20. Dezember 2000, NVwZ-RR 2001, 360, 361).
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 A 7.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Errichtung eines Haltepunkts; Lärmbelastung

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05
    Sie sind nur dann nicht mehr als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen, wenn sie die Wirklichkeit, d. h. die tatsächliche Immissionsbelastung völlig unzulänglich abbilden (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 1999 NVwZ-RR 1999, 720 und vom 20. Dezember 2000, NVwZ-RR 2001, 360, 361).
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05

    Planungshoheit, abwehrfähige Position; Raumordnung; Luftverkehr; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05
    Auch der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat in seinen Urteilen vom 28. Juni 2005 (12 A 3/05 und 12 A 8/05) mit näherer Begründung dargelegt, dass der RPS 2000 am 23. August 2004 wirksam genehmigt werden konnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 20 B 417/00

    Kein vorläufiger Stopp für den Ausbau des Flughafens Dortmund

    Auszug aus VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05
    Das Berechnungsverfahren nach AzB stellt ein im Gesetz angelegtes (vgl. § 3 des Fluglärmschutzgesetzes vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282) und anerkanntes Verfahren zur Ermittlung des Fluglärms dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1990, VBlBW 1991, 171, 175 m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 20 B 417/00 -).
  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Die Ermittlung der Siedlungsbeschränkungsbereiche auf der Grundlage der AzB 84 ist in Normenkontrollverfahren gegen diesen Plan im Ergebnis nicht beanstandet worden (Hess. VGH, Urteil vom 3. November 2005 - 4 N 177/05 -, Urteilsabdruck S. 17 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2010 - 1 KN 11/09

    Verletzung des Grundsatzes der Planungshoheit durch die Festlegung eines

    Zielfestlegungen (anderes gilt für Grundsätze der Raumordnung: BVerwG, B. v. 15.6.2009 - 4 BN 10.09 - NVwZ 2009, 1226) in Raumordnungsplänen sind Rechtsnormen im Rang unter dem Landesgesetz (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 22.10.1999, 1 K 4422/98 - BRS 62 Nr. 41; HessVGH, Urt. v. 3.11.2005 - 4 N 177/05 - BRS 69 Nr. 11; vgl. implizit BVerfG, B. v. 23.6.1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107; BVerwG, Urt. v. 20.11.2003 - 4 CN 6.03 - BVerwGE 119, 217).

    Das ist unstreitig zutreffend (vgl. ebenso: VGH Kassel, Urt. v. 3.11.2005, aaO Rn. 39).

    Diese Überlegung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. HessVGH, Urt. v. 3.11.2005, aaO zu einem Fall faktischer Nicht-Bebaubarkeit).

    Das gilt auch für einen Siedlungsbeschränkungsbereich (HessVGH, Urt. v. 3.11.2005, aaO).

    Für die Festlegung der Isophone eines Siedlungsbeschränkungsbereichs bedarf es keiner speziellen gesetzlichen Ermächtigung mit einer Grenzwertbestimmung (HessVGH, Urt. v. 3.11.2005, aaO).

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09

    Überprüfung eines Bebauungsplans; Umnutzung eines ehemaligen Hafens;

    [...]" Bei den vorgenannten Festlegungen des Regionalplans handelt es sich um verbindliche Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes und damit um Ziele im Sinne des § 12 Abs. 1 HLPG (in diesem Sinne auch: Hessischer VGH, Urteil vom 03.11.2005 - 4 N 177/05 - BRS 69 Nr. 11; Hessischer VGH, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 N 406/04 - NVwZ-RR 2005, 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 8 A 4566/04

    Festlegung von Eignungsbereichen für Windkraft im Gebietsentwicklungsplan

    - 4 N 177/05 -, NVwZ-RR 2006, 670; OVG NRW, Urteil vom 19. September 2006 - 10 A 973/04 -, a.a.O.
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08

    Schutz vor Fluglärm bei Erweiterung eines Flughafens (hier: Ausbau Flughafen

    Dem steht auch nicht der Umstand entgegen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof den neu genehmigten RPS 2000 durch Urteil vom 3. November 2005 (4 N 177/05) gegenüber den dort erhobenen "anders gerichteten" Rügen für wirksam zustande gekommen gehalten hat.
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 352/08

    Flughafenerweiterung

    Dem steht auch nicht der Umstand entgegen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof den neu genehmigten RPS 2000 durch Urteil vom 3. November 2005 (4 N 177/05) gegenüber den dort erhobenen "anders gerichteten" Rügen für wirksam zustande gekommen gehalten hat.
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 361/08

    Flughafenerweiterung

    Dem steht auch nicht der Umstand entgegen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof den neu genehmigten RPS 2000 durch Urteil vom 3. November 2005 (4 N 177/05) gegenüber den dort erhobenen "anders gerichteten" Rügen für wirksam zustande gekommen gehalten hat.
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 2607/08

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

    [...]" Bei den vorgenannten Festlegungen des Regionalplans handelt es sich um verbindliche Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes und damit um Ziele im Sinne des § 12 Abs. 1 HLPG (in diesem Sinne auch: Hessischer VGH, Urteil vom 03.11.2005 - 4 N 177/05- BRS 69 Nr. 11; Hessischer VGH, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 N 406/04- NVwZ-RR 2005, 11).
  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 357/08

    Flughafenerweiterung

    Dem steht auch nicht der Umstand entgegen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof den neu genehmigten RPS 2000 durch Urteil vom 3. November 2005 (4 N 177/05) gegenüber den dort erhobenen "anders gerichteten" Rügen für wirksam zustande gekommen gehalten hat.
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 327/09

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

    [...]" Bei den vorgenannten Festlegungen des Regionalplans handelt es sich um verbindliche Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes und damit um Ziele im Sinne des § 12 Abs. 1 HLPG (in diesem Sinne auch: Hessischer VGH, Urteil vom 03.11.2005 - 4 N 177/05 - BRS 69 Nr. 11; Hessischer VGH, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 N 406/04 - NVwZ-RR 2005, 11).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 245/09

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • VGH Hessen, 05.02.2010 - 11 C 2691/07

    Normenkontrollanträge gegen die Verordnung über die Änderung des

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 283/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 313/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 367/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 366/08

    Flughafenerweiterung

  • VG Darmstadt, 10.05.2006 - 2 E 317/05

    Abweichungsgenehmigung bei Bestehen eines Regionalplans, der keine Abweichungen

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05   

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https://dejure.org/2007,22167
OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05 (https://dejure.org/2007,22167)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.06.2007 - 4 N 177.05 (https://dejure.org/2007,22167)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 4 N 177.05 (https://dejure.org/2007,22167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsrechtliche Berücksichtigung einer Beschäftigungszeit an einer Hochschule der DDR als ruhegehaltfähige Dienstzeit; Vereinbarkeit von § 12b Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) mit den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums sowie dem Gleichheitssatz; ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; ; BeamtVG § 12 b; ; BeamtVG § 12 b Abs. 1; ; BeamtVÜV § 2 Nr. 6

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Dienstzeiten eines Beamten in der DDR werden beim Rentenanspruch nicht berücksichtigt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 12b Abs 1 BeamtVG - Keine Grundrechtsverletzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 192/01 - (www.bverfg.de) nicht zur Entscheidung angenommen.

    Danach kommt dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes neben der Garantie des Artikels 33 Abs. 5 GG keine selbstständige Bedeutung für die Sicherung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu, und Artikel 33 Abs. 5 GG wiederum hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05
    Eine die Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Zulassungsbegründung einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellten tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. zum Revisionsrecht BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Juris Rn. 3).
  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05
    Soweit der Kläger auf das Bundesverfassungsgericht abstellt, hat das Gericht in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 1 BvR 368/97 u.a. - (Juris, Rn. 86) ausdrücklich ausgeführt, rentenrechtliche Ansprüche und Anwartschaften, die in der DDR begründet wurden, seien von Artikel 14 Abs. 1 GG nur in der Form geschützt, die sie aufgrund der Regelungen des Einigungsvertrags erhalten hätten.
  • BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. November 2000 - 2 C 23.99 - (ZBR 2001, 210) eingehend begründet, dass § 12 b Abs. 1 BeamtVG im Einklang mit höherrangigem Recht steht, insbesondere mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Artikel 33 Abs. 5 GG und dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Abs. 1 GG).
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