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   OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 4 OA 306/12   

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https://dejure.org/2013,10357
OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 4 OA 306/12 (https://dejure.org/2013,10357)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.2013 - 4 OA 306/12 (https://dejure.org/2013,10357)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 4 OA 306/12 (https://dejure.org/2013,10357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG ; § 33 Abs. 3 S. 1 RVG; § 58 Abs. 2 RVG
    Anrechnung der Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG bei Vorliegen des § 58 Abs. 2 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG bei Vorliegen des § 58 Abs. 2 RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG bei Vorliegen des § 58 Abs. 2 RVG

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 14 W 88/12

    Anrechnung gezahlter Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr nach § 49 RVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 4 OA 306/12
    Da die Staatskasse im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 RVG nicht Dritter im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.10.2012 - 14 W 88/12 -, juris), kann sie sich auch auf die Anrechnung berufen.
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12

    Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 4 OA 306/12
    Diesbezüglich wird auf die Entscheidung des 13. Senats des Gerichts (Beschl. v. 3.4.2013 - 13 OA 276/12 -, juris) verwiesen, der sich der erkennende Einzelrichter anschließt.
  • VG München, 20.12.2016 - M 24 M 15.5389

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Prozesskostenhilfebeschluss maßgeblich

    Das OVG Lüneburg lehnt hinsichtlich der Auslegung des in § 58 Abs. 2 RVG enthaltenen Terminus "Vergütungen (...), für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht" nämlich gerade eine Differenzbetrachtung ausdrücklich ab (Rn. 5) und stellt statt dessen insoweit darauf ab, ob ein Anspruch "von vornherein" (Rn. 7) nicht besteht, wie es im Fall des OVG Lüneburg hinsichtlich der "Geschäftsgebühr" (einer Gebühr aus der "außergerichtlichen" Vertretung) der Fall war (ebenso auch OVG Lüneburg, B.v. 17.5.2013 - 4 OA 306/12 - JurBüro 2013, 421, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen Staatskasse - Anrechnung der

    Die gegenteilige Auffassung vermag auch deshalb nicht zu überzeugen, da sie - wie der vorliegende Fall zeigt - dazu führen kann, dass ein Rechtsanwalt die volle Geschäftsgebühr und eine ungekürzte Verfahrensgebühr erhält (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 4 OA 306/12 - juris Rn. 3).
  • VG Leipzig, 15.02.2016 - 1 K 986/11
    Wenn ein Rechtsanwalt seine vorprozessualen Tätigkeiten nicht im Rahmen der Beratungshilfe vornimmt, sondern als Wahlanwalt, so ist für die Ermittlung der anzurechnenden Geschäftsgebühr bei der Vergütungsfestsetzung auf die Tabelle in § 13 RVG abzustellen und nicht auf die Tabelle in § 49 RVG (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 19.10.2010 - 13 A 130/10 -, Rn. 13, m.Rspr.N.; Beschl. v. 17.5.2013 - 4 OA 306/12 -, ).

    Die gegenteilige Auffassung - die auch von der Erinnerungsführerin vertreten wird -, wonach der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr gemäß § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen sei, vermag nicht zu überzeugen, da ein Rechtsanwalt bei dieser Betrachtungsweise die volle Geschäftsgebühr und eine ungekürzte Verfahrensgebühr erhalten kann (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17.5.2013 - 4 OA 306/12 -, ).

  • VG Bayreuth, 01.07.2013 - B 1 M 11.626

    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Auch die Anrechnung der Geschäftsgebühr für das Verwaltungsverfahren auf die Verfahrensgebühr wird im Erinnerungsverfahren nicht beanstandet und erfolgte zu Recht, da der Auftrag vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 15a RVG zum 05.08.2009 erteilt worden war (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 2 C 10.2444 zu VG Bayreuth, B.v. 16.9.2010 - B 2 M 10.737; B.v. 16.8.2010 - 19 C 10.1667 - BayVBl 2011, 283, B.v. 2.8.2010 - 2 C 10.1718 und B.v. 27.7.2010 - 19 C 10.1666; OVG NRW, B.v. 8.2.2011 - 2 E 1410/10; VGH BW, B.v. 1.2.2011 - AGS 2011, 465; NdsOVG, B.v. 17.5.2013 - 4 OA 306/12, B.v. 3.4.2013 - 13 OA 276/12 - NJW 2013, 1618 und B.v. 19.10.2010 - 13 OA 130/10; SächsOVG, B.v. 31.8.2011 - 3 E 74/10).
  • VG Bayreuth, 28.06.2013 - B 1 M 12.230

    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Diese Neuregelung ist nach inzwischen absolut herrschender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung jedoch nicht auf Altfälle, also bereits vor Inkrafttreten des § 15a RVG entstandene Erstattungsansprüche, anwendbar (vgl. insbesondere BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 2 C 10.2444 zu VG Bayreuth, B.v. 16.9.2010 - B 2 M 10.737, B.v. 16.8.2010 - 19 C 10.1667 - BayVBl 2011, 283, B.v. 2.8.2010 - 2 C 10.1718, B.v. 27.7.2010 - 19 C 10.1666, B.v. 23.2.2010 - 4 C 10.152 und B.v. 21.10.2009 - 19 C 09.2365; OVG NRW, B.v. 8.2.2011 - 2 E 1410/10; VGH BW, B.v. 1.2.2011 - AGS 2011, 465; NdsOVG, B.v. 17.5.2013 - 4 OA 306/12, B.v. 3.4.2013 - 13 OA 276/12 - NJW 2013, 1618 und B.v. 19.10.2010 - 13 OA 130/10; SächsOVG, B.v. 31.8.2011 - 3 E 74/10).
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