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   KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23 - 161 Ss 133/23   

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https://dejure.org/2023,43977
KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23 - 161 Ss 133/23 (https://dejure.org/2023,43977)
KG, Entscheidung vom 27.12.2023 - 4 ORs 72/23 - 161 Ss 133/23 (https://dejure.org/2023,43977)
KG, Entscheidung vom 27. Dezember 2023 - 4 ORs 72/23 - 161 Ss 133/23 (https://dejure.org/2023,43977)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Strafe: Jugendrecht - Einheitsjugendstrafe

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StGB: Ist erzwungener Oralverkehr Vergewaltigung? Entgegenstehenden Willen eindeutig geäußert?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23
    Die revisionsrichterliche Überprüfung der Strafzumessung hat sich dabei am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatgerichts zu orientieren, nicht an dessen - möglicherweise missverständlichen oder sonst unzureichenden - Formulierungen (vgl. BGHSt 34, 345, 349 f.; NStZ 2023, 340, 341).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Auszug aus KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23
    Denn erforderlich für die Verwirklichung des § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB ist nur das aktive Zusammenwirken von mindestens zwei gleichzeitig anwesenden Personen als Täter am Tatort, die sich Tathandlungen des anderen jeweils zurechnen lassen müssen, nicht aber, dass alle Mittäter sexuelle Handlungen an dem Opfer vornehmen oder an sich vornehmen lassen (vgl. BGH NJW 1999, 2909, 2910; StV 2017, 378, 388; Fischer, a. a. O. Rn. 140).
  • BGH, 25.10.2016 - 2 StR 386/16

    Strafzumessung (Strafschärfung für Asylbewerber; Ausländereigenschaft in der

    Auszug aus KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23
    Denn erforderlich für die Verwirklichung des § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB ist nur das aktive Zusammenwirken von mindestens zwei gleichzeitig anwesenden Personen als Täter am Tatort, die sich Tathandlungen des anderen jeweils zurechnen lassen müssen, nicht aber, dass alle Mittäter sexuelle Handlungen an dem Opfer vornehmen oder an sich vornehmen lassen (vgl. BGH NJW 1999, 2909, 2910; StV 2017, 378, 388; Fischer, a. a. O. Rn. 140).
  • BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92

    Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer -

    Auszug aus KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23
    Soweit aber bei Ablauf der Bewährungszeit noch Strafverfahren gegen den Verurteilten anhängig sind, ist deren Ausgang abzuwarten und die Entscheidung über den Erlass zurückzustellen, damit sich das Gericht Gewissheit über das endgültige Fehlen der Widerrufsvoraussetzungen verschaffen kann (vgl. BGH NStZ 1993, 235).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 85/22

    Einbeziehung einer Vorverurteilung im Jugendstrafrecht (Absehen von der

    Auszug aus KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23
    Erst wenn solche Gründe festgestellt sind, ist der tatrichterliche Ermessensspielraum eröffnet (vgl. BGH NStZ 2022, 556, 557).
  • BGH, 26.05.2009 - 3 StR 177/09

    Jugendstrafe (Einbeziehung früherer Verurteilungen); eigene Entscheidung des

    Auszug aus KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23
    Die entsprechende Entscheidung kann das Revisionsgericht dennoch nicht analog § 354 Abs. 1 StPO selbst treffen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 3 StR 177/09 -, juris Rn. 3), da auch die Einbeziehung des früheren Urteils (z. B. aufgrund der Verschiedenartigkeit der Taten) nicht zwingend erscheint.
  • BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97

    Rechtsfolge hinsichtlich der Ahndung von Straftaten eines Heranwachsenden nach

    Auszug aus KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23
    Von der Einbeziehung einer früheren Verurteilung kann zwar aus erzieherischen Zweckmäßigkeitserwägungen (§ 31 Abs. 3 S. 1 JGG) abgesehen werden, hierfür müssen aber Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1997, 387, 388).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Auszug aus KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23
    (b) Der BGH hat zu der neuen Rechtslage bereits konstatiert, dass der Grundtatbestand des sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 1 StGB keine Nötigung mehr voraussetzt, wobei er jedoch eine Differenzierung nach den Tatbestandalternativen nicht vorgenommen hat (vgl. i. E. BGHSt 63, 220, 224).
  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 290/18

    Sexueller Übergriff (erforderliche erschöpfende Beweiswürdigung)

    Auszug aus KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23
    Auch im Falle des Oralverkehrs durch das Opfer schließt er die Anwendung des § 177 Abs. 1 StGB nicht aus, sondern stellt lediglich eingehende Anforderungen an die Würdigung der Umstände, aus denen der Täter schließen konnte, dass die Handlung gegen den Willen des Opfers erfolgte (vgl. BGH NStZ 2019, 717, 718; Hörnle a. a. O. Rn. 24).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 624/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung schwerer Straftaten:

    Auszug aus KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23
    Eine Willensänderung habe sie hierdurch nicht zum Ausdruck gebracht (vgl. BGH NStZ-RR 2020, 276, 277).
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

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