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   VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05   

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VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05 (https://dejure.org/2006,1634)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 (https://dejure.org/2006,1634)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. November 2006 - 4 S 101/05 (https://dejure.org/2006,1634)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausschluss von potenzsteigernden Medikamenten von der Beihilfefähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von potenzsteigernden Arzneimitteln (Cialis, Viagra); Verpflichtung des Dienstherrn zur Übernahme der Kosten eines potenzsteigernden Mittels im Rahmen seiner Fürsorgepflicht; Ersatz potenzsteigernder Mittel bei Verordnung wegen einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; LBG § 98; ; LBG § 101; ; BVO § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; ; BVO § 5 Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe, Unterstützung, Heilfürsorge, Wohnungsfürsorge: Beihilfefähigkeit, Arzneimittel, Mittel zur Potenzsteigerung, Cialis, Viagra, Erektile Dysfunktion, Fürsorgepflicht, Wesenskern, Härtefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Beihilfe für Potenzsteigerungsmittel

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Beamter hat keinen Anspruch auf Beihilfe für Potenzmittel - Keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Beihilfe für Potenzsteigerungsmittel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamter hat keinen Anspruch auf Beihilfe für Potenzmittel - Kostenübernahmeausschluss verstößt nicht gegen höherrangiges Recht oder Fürsorgepflicht des Dienstherrn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2007, 263
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 24.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Jedoch fordert die Fürsorgepflicht nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstandenen Aufwendungen und auch nicht deren Erstattung in jeweils vollem Umfang (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.1980, a.a.O., und Beschluss vom 26.07.1984, Buchholz 238.911 Nr. 13 BhV 1972/1975 Nr. 5); ebenso wenig verlangt sie, dass das von der Beihilfe nicht gedeckte Risiko in jedem Falle in vollem Umfang versicherbar sein muss (BVerwG, Urteil vom 03.07.2003, DÖD 2004, 82; möglicherweise enger noch Entscheidung vom 25.06.1987, BVerwGE 77, 345).

    Denn dies ist nicht in dem engen Sinne zu verstehen, dass das Beihilfesystem und die private Versicherung "lückenlos" aufeinander abgestimmt sein müssten (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 03.07.2003, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.2003, NVwZ-RR 2004, 546).

    Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht entscheidend, ob die für Cialis aufzubringenden Mittel 1% des Jahresnettoeinkommens übersteigen können (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 03.07.2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Unterstützung gerade in Form von Beihilfen im Sinne der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990, BVerfGE 83, 89, m.w.N., und Beschluss vom 07.11.2002, BVerfGE 106, 225).

    Denn dies ist nicht in dem engen Sinne zu verstehen, dass das Beihilfesystem und die private Versicherung "lückenlos" aufeinander abgestimmt sein müssten (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 03.07.2003, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.2003, NVwZ-RR 2004, 546).

    Allenfalls unzumutbare Belastungen bzw. erhebliche Aufwendungen, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann, können den Wesenskern der Fürsorgepflicht berühren (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 13.11.1990, a.a.O., und vom 16.09.1992, NVwZ 1993, 560; BVerwG, Urteil vom 21.12.2000, BVerwGE 112, 308).

  • VG Stuttgart, 08.12.2004 - 17 K 3752/04

    Beihilfe für potenzsteigernde Mittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. Dezember 2004 - 17 K 3752/04 - geändert.

    Auf die hiergegen am 23.09.2004 erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den Beklagten mit Urteil vom 08.12.2004 - 17 K 3752/04 - unter Aufhebung der insoweit entgegenstehenden Bescheide verpflichtet, dem Kläger auf den Antrag vom 14.04.2004 weitere Beihilfe in Höhe von 101, 09 EUR zu gewähren.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. Dezember 2004 - 17 K 3752/04 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Dies gilt um so mehr, wenn es sich um Bereiche handelt, bei denen die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen maßgeblich vom subjektiven Empfinden des Einzelnen abhängen (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 10.05.2005, BSGE 94, 302).

    Dem Kläger verbleibt im Übrigen ein Aufwand, der nicht höher ist als der, welcher auch den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung zugemutet wird (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Eine andere Bewertung gebietet nicht der Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 30.10.2003 (BVerwGE 119, 168) ausgeführt hat, dass die Aufwendungen für die Beschaffung des Medikaments "Viagra" (das ebenfalls der Behandlung der erektilen Dysfunktion dient) beihilfefähig sein können.

    Der Behandlung einer solchen Krankheit dient Cialis ungeachtet des Umstands nicht, dass es sich bei der erektilen Dysfunktion, bei der es angewandt wird, um eine Krankheit im Sinne des § 6 BVO handelt, nämlich um einen regelwidrigen, von der durch das Leitbild eines gesunden Menschen geprägten Norm abweichenden Körper- oder Geisteszustand, der der ärztlichen Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2003, a.a.O.; Senatsurteil vom 10.03.2005 - 4 S 2222/03 -, NVwZ-RR 2005, 490).

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Da die Beihilfe regelmäßig nur einen bestimmten Vomhundertsatz der aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Aufwendungen des Beamten abdeckt, setzt sie voraus, dass der Beamte aus seinen Mitteln für die Begleichung des übrigen Teils der Aufwendungen selbst Vorsorge trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.10.1976, a.a.O., und vom 18.06.1980, BVerwGE 60, 212, 219 f.; Entscheidung vom 25.06.1987, BVerwGE 77, 345, 347 f.).

    Jedoch fordert die Fürsorgepflicht nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstandenen Aufwendungen und auch nicht deren Erstattung in jeweils vollem Umfang (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.1980, a.a.O., und Beschluss vom 26.07.1984, Buchholz 238.911 Nr. 13 BhV 1972/1975 Nr. 5); ebenso wenig verlangt sie, dass das von der Beihilfe nicht gedeckte Risiko in jedem Falle in vollem Umfang versicherbar sein muss (BVerwG, Urteil vom 03.07.2003, DÖD 2004, 82; möglicherweise enger noch Entscheidung vom 25.06.1987, BVerwGE 77, 345).

  • BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73

    Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Die danach gewährte Beihilfe ist ihrem Wesen nach eine Hilfeleistung, die zu der zumutbaren Eigenvorsorge des Beamten in angemessenem Umfang hinzutritt, um ihm seine wirtschaftliche Lage in einer der Fürsorgepflicht entsprechenden Weise durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu erleichtern (BVerwG, Urteile vom 10.08.1971, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 35, und vom 20.10.1976, BVerwGE 51, 193, 199 f.).

    Da die Beihilfe regelmäßig nur einen bestimmten Vomhundertsatz der aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Aufwendungen des Beamten abdeckt, setzt sie voraus, dass der Beamte aus seinen Mitteln für die Begleichung des übrigen Teils der Aufwendungen selbst Vorsorge trifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.10.1976, a.a.O., und vom 18.06.1980, BVerwGE 60, 212, 219 f.; Entscheidung vom 25.06.1987, BVerwGE 77, 345, 347 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.1990 - 4 S 3324/88

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Familienhilfe und Haushaltshilfe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    In derartigen Einzelfällen, in denen in Folge eines die Beihilfeberechtigung hervorrufenden Tatbestandes eine unerträgliche Beeinträchtigung der Möglichkeit zur amtsangemessenen Lebensführung auftritt, kann eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht gegeben sein und einen Anspruch auf weitergehende Beihilfe begründen (vgl. dazu Senatsurteil vom 17.01.1990 - 4 S 3324/88 -, Juris; Fröder/Hellstern/Beckmann/Keufer, a.a.O., § 5 Abs. 6 Anm. 60).
  • BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beihilfe für Aufwendungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Allenfalls unzumutbare Belastungen bzw. erhebliche Aufwendungen, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann, können den Wesenskern der Fürsorgepflicht berühren (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 13.11.1990, a.a.O., und vom 16.09.1992, NVwZ 1993, 560; BVerwG, Urteil vom 21.12.2000, BVerwGE 112, 308).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 4 S 2548/05

    Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Arzneimittel zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
    Aus Art. 6 Abs. 1 GG erwachsen regelmäßig keine konkreten Ansprüche auf staatliche Leistungen (BVerfG, Urteil vom 12.02.2003, BVerfGE 107, 205; Senatsbeschluss vom 12.10.2006 - 4 S 2548/05 -).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 4755/00

    Abänderung und Ergänzung des Beihilferechts des Landes Nordrhein-Westfalen durch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 2 A 11755/01

    Viagra für Beamten kostenlos (Beihilfefähig)?

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2005 - 4 S 2222/03

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Präparat gegen Haarausfall

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 4 S 642/94

    Ablehnung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine

  • BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

  • BVerwG, 13.03.1980 - 6 C 1.79

    Nachrangigkeit beamtenrechtlicher Beihilfen gegenüber Leistungen der

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 4 S 2953/93

    Beihilferecht: zur Rechtsqualität und verwaltungsgerichtlichen Überprüfbarkeit

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

  • VGH Bayern, 25.02.2003 - 3 B 00.3631
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12

    Begrenzung der Beihilfefähigkeit - Typisierungsbefugnis des Dienstherrn - Gebot

    Diese Ermächtigung umfasst grundsätzlich auch den Ausschluss und die Begrenzung von Beihilfe für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 m.w.N.).

    Ebenso wenig verlangt sie, dass das von der Beihilfe nicht gedeckte Risiko in jedem Falle in vollem Umfang versicherbar sein muss (vgl. zum Ganzen mit Nachweisen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O.).

    Der Charakter der Beihilfe als einer ergänzenden Hilfeleistung belässt dem Dienstherrn einen erheblichen Spielraum, innerhalb dessen er durch seine Beihilfevorschriften die Voraussetzungen, den Umfang und die Art und Weise dieser speziellen Fürsorge generalisierend und typisierend bestimmen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O. m.w.N.).

    Allenfalls ihrer Art oder Höhe nach unzumutbare Belastungen beziehungsweise erhebliche Aufwendungen, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann, können den Wesenskern der Fürsorgepflicht berühren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O. m.w.N.).

    Eine Anwendung der Härtefallregelung kommt schließlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht im Einzelfall (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O.) in Betracht.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2008 - 4 S 2725/06

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von allen Mitteln, die der Behandlung einer

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - (VBlBW 2007, 263) Folgendes ausgeführt: .

    Der Behandlung einer solchen Krankheit dienen "Caverject impuls20" und "Androskat" jedoch ungeachtet des Umstands nicht, dass es sich bei der erektilen Dysfunktion, bei der sie angewandt werden, um eine Krankheit im Sinne des § 6 BVO handelt, nämlich um einen regelwidrigen, von der durch das Leitbild eines gesunden Menschen geprägten Norm abweichenden Körper- oder Geisteszustand, der der ärztlichen Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2003 - 2 C 26.02 -, a.a.O.; Senatsurteil vom 17.11.2006, a.a.O).

    Hierzu hat der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - Folgendes ausgeführt, woran er festhält: .

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 2 S 2806/10

    Beihilfefähigkeit des behindertengerechten Umbaus eines Kraftfahrzeuges

    Die Beihilfe ergänzt somit nach der ihr zugrundeliegenden Konzeption lediglich die Alimentation des Beamten (st. Rspr. vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn 16 ff. mwN; Urteil vom 22.2.2010 - 13 S 1749/09 -juris).

    Auch müssen das Beihilfesystem und die private Krankenversicherung nicht "lückenlos" aufeinander abgestimmt sein (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn 19 und Beschluss vom 9.10.2008 - 4 S 2613/07 -).

    In derartigen Einzelfällen, in denen infolge eines die Beihilfeberechtigung hervorrufenden Tatbestands eine unerträgliche Beeinträchtigung der Möglichkeit zur amtsangemessenen Lebensführung auftritt, kann eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht gegeben sein und einen Anspruch auf weitergehende Beihilfe begründen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn 27 und Beschluss vom 9.10.2008 - 4 S 2613/07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2010 - 13 S 1749/09

    Beihilfefähigkeit des Pflegebettes

    Die Beihilfe ergänzt somit nach der ihr zugrundeliegenden Konzeption lediglich die Alimentation des Beamten (st. Rspr. vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn 16 ff. mwN).

    Auch müssen das Beihilfesystem und die private Krankenversicherung nicht "lückenlos" aufeinander abgestimmt sein (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn 19 und Beschluss vom 9.10.2008 - 4 S 2613/07 -).

    In derartigen Einzelfällen, in denen infolge eines die Beihilfeberechtigung hervorrufenden Tatbestands eine unerträgliche Beeinträchtigung der Möglichkeit zur amtsangemessenen Lebensführung auftritt, kann eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht gegeben sein und einen Anspruch auf weitergehende Beihilfe begründen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn 27 und Beschluss vom 9.10.2008 - 4 S 2613/07 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2007 - 1 A 995/06

    Minderung beihilfefähiger Aufwendungen um die sogenannte Praxisgebühr unter dem

    Lässt sich nach Maßstäben materiellen Rechts nicht mehr hinreichend bestimmen, ob die Einschnitte "einen solchen Umfang erreichen, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt nicht mehr gewährleistet ist", so BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.9.2001, a. a. O., S. 115 (zu 2 b), oder der "Wesenskern der Fürsorgepflicht" verletzt ist, so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 (= juris Rn. 22), müssen im Gesamtgefüge erheblicher Einschnitte andere Wege beschritten werden, um das verfassungsrechtlich gesicherte Ziel angemessener Fürsorgegewährleistungen zu erreichen, zumal dem Dienstherrn als Fürsorgegeber ein "weiter Gestaltungsspielraum" zugestanden wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 10 A 11598/06

    Beihilfe für Viagra

    Soweit demgegenüber der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Urteil vom 17. November 2006 - 4 S 101/05 - davon ausgeht, dass es für die Zuordnung potenzsteigernder Mittel zum Privatbereich des Beamten auch in Krankheitsfällen sachbezogene Gründe gebe, da dadurch die in Einzelfällen problematische Offenlegung des jeweiligen Krankheitsbildes nur noch erforderlich sei, wenn das Mittel zu einem anderen Zweck (wie etwa dem der Diagnose) verordnet worden sei, bzw. weil die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen ohnehin maßgeblich von subjektiven Empfindungen des Einzelnen abhingen oder insoweit auch natürliche Alterungsprozesse zum Tragen kämen, vermag dem der Senat nicht zu folgen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 527/08

    Erteilung einer Kostenzusage für eine Beihilfe zu der beabsichtigten beidseitigen

    vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560 = juris Rn. 2, und vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89 = juris Rn. 39 f.; BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 -, BVerwGE 112, 308 = juris Rn. 14, 17; VGH BW, Urteil vom 17. November 2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 = juris Rn. 22 f.
  • VG Freiburg, 02.05.2013 - 6 K 1483/12

    Arzneimittel- bzw. Hilfsmittelbegriff; Penisschwellkörperprothese;

    Diese Dysfunktion stellt eine Erkrankung dar (vgl. BVerwG, U. v. 30.10.2003 - 2 C 26/02 - , NJW 2004, 1339 = juris Rdnr. 13 und VGH Bad.-Württ, U. v. 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 = juris Rdnr. 23), zu deren Behandlung die Implantation einer Schwellkörperprothese nach operativer Entfernung des defekten Schwellkörpers (medizinisch) "notwendig" im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 BVO war (zur medizinischen Indikation der Implantation einer Penisprothese bei Erektionsstörungen, die - wie im vorliegenden Fall - durch einen Diabetes und einen Leakage-Faktor verursacht werden, siehe OLG Koblenz, U. v. 1.12.1993 - 7 U 12249/89 -, VersR 1995, 342 = juris).

    Da im vorliegenden Fall bereits der Begriff des "Mittels" nicht erfüllt wird, kann dahinstehen, ob ein Beihilfeausschluss nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 BVO hier außerdem auch schon daran scheitern würde, dass - wofür hier Einiges spricht - die zur Behandlung der organisch bedingten erektilen Dysfunktion eingepflanzten Penisschwellkörperprothese womöglich schon gar nicht der " Potenz steigerung " dient, weil es dabei nicht um die Stärkung oder Unterstützung einer grundsätzlich noch vorhandenen Grundpotenz geht, sondern um den prothetischen Ausgleich eines organischen Defekts des Schwellkörpers (zum Begriff der Potenzsteigerung siehe VGH Bad.-Württ., U. v. 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 = juris, Rdnr. 12; zum Begriff der "Potenzsteigerung" im hier vertretenen Sinne etwa auch BSG, U. v. 30.9.1999 - B 8 KN 9/98 KR R -, NJW 2000, 2764 = juris, Rdnr. 18 und 34).

  • VG Karlsruhe, 31.10.2013 - 9 K 2747/11

    Beihilfe für Krankengymnastik, manuelle Therapie, Gerätetraining und

    Härten und Nachteile, die sich hieraus im Einzelfall ergeben, müssen von den Beihilfeberechtigten grundsätzlich hingenommen werden (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 m.w.N.).

    Allenfalls ihrer Art oder Höhe nach unzumutbare Belastungen beziehungsweise erhebliche Aufwendungen, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann, können den Wesenskern der Fürsorgepflicht berühren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - 6 A 5173/05

    Krankheitsfall im beihilferechtlichen Sinne bei Vorliegen einer axillären

    BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1982 - VI C 8.77 -, BVerwGE 65, 87, mit Nachweisen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263; OVG Saarland, Urteil vom 23. November 2005 - 1 R 22/05 - (Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23

    Beihilfefähigkeit des Galileo S 25 Trainingsgeräts; Bewertung durch den

  • VG Freiburg, 22.05.2017 - 6 K 823/15

    Beihilfefähigkeit von Zahnersatzleistungen; Zahnfarbbestimmung; Foto- und

  • VG Karlsruhe, 28.11.2013 - 9 K 2843/12

    Beihilfe für Physiotherapie in Form von Krankengymnastik am Gerät; Erfordernis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2009 - 1 A 2092/07

    Anspruch eines im Ruhestand befindlichen Beamten zur Gewährung von Beihilfe zu

  • VG Karlsruhe, 22.04.2010 - 9 K 1088/09

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei Behandlung durch Angehörige

  • VG Stuttgart, 21.11.2007 - 17 K 4313/07

    Arzneimittel gegen erektile Dysfunktion im Rahmen der Heilfürsorge

  • VG Aachen, 25.01.2008 - 7 K 656/07
  • LG Meiningen, 05.07.2007 - 4 S 50/07
  • AG Hildburghausen, 09.01.2007 - 22 C 388/06
  • LG Meiningen, 20.12.2006 - 4 S 170/06
  • AG Eisenach, 19.07.2007 - 54 C 901/06
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